Verfahrensangaben

Fahrradleasing

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.07.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
GsR634B
Rosenthaler Str. 31
10178
Berlin
Deutschland
DE300
vergabestelle@bv.aok.de
+49 3034646-0

Angaben zum Auftraggeber

Gruppe öffentlicher Stellen, soweit nichts anderes zutrifft
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Weiterer Auftraggeber

AOK Finanzmanagement GmbH
HRB 115582 B
Rosenthaler Straße 31
10178
Berlin
Deutschland
DE300
vergabestelle@bv.aok.de
+49 3034646-0

Angaben zum Auftraggeber

Gruppe öffentlicher Stellen, soweit nichts anderes zutrifft
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Weiterer Auftraggeber

AOK Baden - Württemberg
DE168368778
Presselstraße 19
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
vergabestelle@bv.aok.de
+49 7112593-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
DE811695320
Carl-Wery-Str. 28
81739
München
Deutschland
DE212
vergabestelle@bv.aok.de
+49 8962730-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK Bremen/Bremerhaven
DE114397726
Bürgermeister - Smidt - Straße 95
28195
Bremen
Deutschland
DE501
vergabestelle@bv.aok.de
+49 04211761-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
DE114110216
Basler Str. 2
61352
Bad Homburg
Deutschland
DE718
vergabestelle@bv.aok.de
+49 8000000255

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
DE192651227
Hildesheimer Str. 273
30519
Hannover
Deutschland
DE929
vergabestelle@bv.aok.de
+49 05118701-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
DE124159739
Kopenhagener Str. 1
44269
Dortmund
Deutschland
DEA52
vergabestelle@bv.aok.de
+49 8002655000

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen hier einschließlich für die AOK PLUS service GmbH und die Laurat Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft mbH
DE256878834
Sternplatz 7
01067
Dresden
Deutschland
DED21
vergabestelle@bv.aok.de
+49 8002471001

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
DE207055164
Wanheimer Str. 72
40468
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
vergabestelle@bv.aok.de
+49 2118791-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
DE271900642
Virchowstraße 30
67304
Eisenberg
Deutschland
DEB3D
vergabestelle@bv.aok.de
+49 06351403-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK connect GbR
DE359432725
Rosenthaler Straße 31
10178
Berlin
Deutschland
DE300
vergabestelle@bv.aok.de
+49 30587660-0

Angaben zum Auftraggeber

Gruppe öffentlicher Stellen, soweit nichts anderes zutrifft
Gesundheit
Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

66114000-2
34431000-7
34422000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrages zur Bereitstellung von Fahrrädern im
Wege des Leasings gemäß Tarifvertrag Fahrrad-Leasing/AOK

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die oben genannten Auftraggeberinnen der AOK-Gemeinschaft möchten gemeinsam einen Dienstleister gewinnen, der das Leasing von Fahrrädern für ihre Beschäftigten anbietet.
Die Auftraggeberinnen beabsichtigen, ihren Beschäftigten auf Grundlage des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern (TV-Fahrradleasing vom 03.03.2022 - Anhang 1 zur Leistungsbeschreibung) Fahrräder und Pedelecs (keine S-Pedelecs) im Rahmen eines Fahrradleasingmodells zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Die Leasinglaufzeit beträgt jeweils 36 Monate.
Die AOKs sind in ihrer jeweiligen Region dezentral aufgestellt. Die hier gemeinsam ausschreibenden AOKs zählen insgesamt rund 57.000 Tarifbeschäftigte, die nach dem Vergütungstarifvertrag entlohnt werden. Neben diesen Tarifbeschäftigten sind etwa 4.250 Dienstordnungs-Angestellte zu verzeichnen, welche gemäß den Vorgaben des jeweiligen Landes-Beamtenrechts besoldet werden.
Da die konkrete Menge an Fahrrädern, die auf Basis des Rahmenvertrages abgerufen werden, vom Nutzungsverhalten der Beschäftigten der Auftraggeberinnen abhängt, können konkrete Abnahmemengen für das Fahrradleasing nicht verbindlich festgelegt werden. Auf Basis ihrer bisherigen Erfahrungen schätzen die Auftraggeberinnen unverbindlich, dass sie ca. 1.475 Leasingverträge pro Jahr abschließen werden.
Die Leistung muss neben den Tarifangestellten auch gegenüber nach Beamtenrecht angestellten Personen (sog. Dienstordnungs-Angestellten) möglich sein, sofern das jeweilige Landesbesoldungsgesetz dies zulässt.
Gegenstand der durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind ferner Versicherungs- und Serviceleistungen wie insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensbearbeitungsprozesse, Wartung und Reparatur der Fahrräder, das Störfallmanagement und die Bereitstellung eines Online-Portals für die Abwicklung des Fahrradleasings.
Zur Sicherstellung eines attraktiven Fahrradleasingangebotes hat der Auftragnehmer ein leistungsfähiges Netz von stationären Händlern in jedem Bundesland, auf das sich der Geschäftsbereich der Auftraggeberinnen erstreckt, bereitzustellen. In das Händlernetzwerk des Auftragnehmers können Online-Händler aufgenommen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Fahrräder auch in einem betriebsbereiten, mangelfreien sowie ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand ausgeliefert werden und alle erforderlichen Service-, Wartungs- und Reparaturleistungen auch für online bestellte Fahrräder erbracht werden.
Bezüglich der Einzelheiten des Auftragsgegenstandes wird auf die den Vergabeunterlagen beiliegende Leistungsbeschreibung (Anlage 3) verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE300

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität des Angebots

Die Bewertung der Qualität der Angebote erfolgt anhand der in der Anlage "Bieteraufgaben und Bewertungskriterien" genannten Kriterien und Bewertungsmaßstäbe. Es wird auf Anlage 4 der Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Maßgeblich für die Bewertung der Angebotspreise ist der
"Wertungsrelevante Gesamtpreis". Zur Bildung des "Wertungsrelevanten Gesamtpreises" wird auf das
"Preisblatt" (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Die Bewertung der Angebotspreise ist im Dokument "Bieteraufgaben und Bewertungskriterien" (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) erläutert.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKMJDF

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(I.) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren für sich selbst und im Auftrag der weiteren Auftraggeberinnen durch. (II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Auftragsunterlagen sind dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Auftragsunterlagen zu verwenden soweit diese entsprechende
Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Angebote elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Abgabe
der Angebote finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
(III.) (1) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB ist durch Vorlage der Eigenerklärung in Formblatt 7 der Vergabeunterlagen nachzuweisen. (III.) (2) Das Nichtvorliegen
von Russlandsanktionen nach Art. 5 k Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist durch Vorlage der Eigenerklärung in Formblatt 8 der Vergabeunterlagen nachzuweisen.
(IV.) (1) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer
Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft einzureichen und es sind die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen und zum Nichtvorliegen von
Russlandsanktionen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
(IV.) (2) Hinweis zur Eignungsleihe sowie zum Einsatz von Drittunternehmern oder Unterauftragnehmern: Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmern/Eignungsverleihern und/oder Unterauftragnehmern ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Drittunternehmer und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind im Fall der Eignungsleihe folgende Unterlagen von jedem
Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmer, dessen Kapazitäten der Bewerber/Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
nach §§ 123/124 GWB und Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bieter. Bei bloßen Unterauftragnehmern (d.h. nicht im Fall der
Eignungsleihe) kann die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123/124 GWB sowie die Verpflichtungserklärung
zur Erbringung der Leistungen gegenüber dem Bieter für jeden
Unterauftragnehmer optional bereits mit Angebot vorgelegt werden. Sie sind jedenfalls auf Nachforderung der Auftraggeberinnen
vorzulegen. (IV.) (3) Im Weiteren, insbesondere zur Eignungsleihe, wird auf die Konkretisierung in den Auftragsunterlagen verwiesen.
(V.) Die geschätzte Abnahmemenge aus dem Rahmenvertrag beträgt 5900 Fahrräder. Die höchste Abnahmemenge aus dem Rahmenvertrag beträgt 8700 Fahrräder.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

20260831
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

AOK-Bundesverband eGbR, Arbeitsgemeinschaft von
Körperschaften des öffentlichen Rechts, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin

Bezüglich der Frist bis zu der sich Bieter an Ihr Angebot zu halten haben (Bindefrist) wird auf das Angebotsblatt (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nachforderungen können gemäß § 56 VgV erfolgen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Der Bieter hat seinen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteten spezifischen Jahresumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich des Fahrradleasings
anzugeben. (2) Der diesbezügliche Mindestjahresumsatz muss im
Durchschnitt über die drei letzten Geschäftsjahre eine Höhe von 1.000.000,00 Euro netto erreicht haben. Wird dieser Umsatz nicht erzielt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Hinweis für Bietergemeinschaften: Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ihren jeweiligen Jahresumsatz
einzeln ausweisen und als Bietergemeinschaft gemeinsam die Anforderung an den Mindestjahresumsatz erfüllen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV sind durch die Bieter mindestens 2 prüffähige Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, vorzulegen. (1) Mindestanforderungen: Vergleichbare Referenzen liegen vor, wenn innerhalb der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) mindestens 1.400 Fahrräder in einem Leistungszeitraum von 12 Monaten im Wege des Leasings durch Entgeltumwandlung zum Zwecke der Überlassung an nutzungsberechtigte Mitarbeitende zur dienstlichen und privaten Nutzung bereitgestellt wurden. Die Referenzleistung muss ferner die Versicherung der Fahrräder (ggf. auch durch Dritte), ein Störfallmanagement (ggf. auch durch Dritte) sowie die Bereitstellung eines Onlineportals zur Abwicklung des Fahrradleasings beinhalten.
(2) Weitere Hinweise: Für jede eingereichte Referenz ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Anlage 10 Referenzen) zwingend vollständig auszufüllen. Fehlende Angaben können zur Nichtberücksichtigung der jeweiligen Referenz, zum Nichtvorliegen der Eignung und letztlich zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojektes vom Bewerber erbrachten Leistungen sind ausführlich zu beschreiben und ggf. auch gegenüber vom jeweiligen Auftraggeber oder Dritten erbrachten Leistungen klar abzugrenzen.
Eine Referenz kann nur durch ein eignungsverleihendes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses im Auftragsfall die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt wer-den (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Es ist daher eine Organisationseinheit des Referenzauftraggebers anzugeben, über die ein auskunftsfähiger Ansprechpartner ermittelt werden kann. Referenzen, die in der Weise anonymisiert sind, dass sie für die Auftraggeberinnen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht überprüfbar sind, werden nicht berücksichtigt!
Bei Vorlage von mehr als drei Referenzen ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Anlage 10 Referenzen) selbstständig zu vervielfältigen.

Finanzierung

(1) Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag den Auftraggeberinnen nachweist, dass er über eine in Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen-, Sach- und Vermögensschäden inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen, von mindestens drei Millionen Euro pro Schadensereignis und Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Die Versicherungsbescheinigung ist gegenüber den Auftraggeberinnen 8 (acht) Wochen nach Zuschlagserteilung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.

Rechtsform des Bieters

Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung