Bundesrepublik Deutschland.
Herstellung und Versand der elektronischen Gesundheitskarte und von PIN/PUK-Briefen
Die AOK-Gemeinschaft sucht einen Dienstleister, der während der Vertragslaufzeit die Herstellung, Personalisierung und die Versandauflieferung elektronischer Gesundheitskarten (eGK) sowie dazugehöriger PIN-/PUK-Briefe nach dem jeweiligen aktuellen Spezifikationsstand der gematik übernimmt. Grundsätzlich zielt die Ausschreibung auf die künftige Produktion von zugelassenen eGKs der jeweils neuesten Generation für die AOK Gemeinschaft. Die Ausschreibung erfolgt in vier Losen.
Die Auftraggeberinnen haben gemeinsam das Recht (aber sind nicht verpflichtet), den Vertrag einmal oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, insgesamt also um bis zu zwei weitere Jahre zu verlängern. Es ergibt sich somit eine maximale Laufzeit von fünf Jahren. Gem. § 21 Abs. 6 VgV liegt ein im Gegenstand der Leistung begründeter Sonderfall vor, sodass eine Laufzeit von maximal fünf Jahren vorgesehen ist.
Der geschätzte Auftragswert bezieht sich auf den bewertungsrelevanten Zeitraum von 4 Jahren. Der Höchstwert bezieht sich auf die maximale Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung von 5 Jahren.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht."(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."§ 135 GWB Unwirksamkeit."(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:1. gegen § 134 verstoßen hat..."§ 160 GWB Einleitung, Antrag.(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer."(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin/-innen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.(II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet/-n die Auftraggeberin/-innen die E-Vergabelösung DTVP.Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Auftragsunterlagen sind dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Auftragsunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Auftragsunterlagen (Bewerbungsbedingungen).(III.) a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen und es sind Erklärung zur Haftpflichtversicherung, Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft der/den Auftraggeberin/-innen vorzulegen.(III.) b) Hinweis Eignungsleihe oder Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern und/oder der Eignungsleihe ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber/Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründe und Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bewerber/Bieter.(III.) c) Im Weiteren, insbesondere zur Eignungsleihe, wird auf die Konkretisierung in den Auftragsunterlagen verwiesen.
Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes/Teilnahmeantrags ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/Bewerbers/der Mitglieder der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.Weitere Konkretisierungen sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen.
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag den Auftraggeberinnen durch Vorlage einer aktuell bestehenden und gültigen Bescheinigung durch Bestätigung des Versicherers nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens EUR 3.000.000 (drei Millionen Euro); Vermögensschäden, inkl. Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten), in Höhe von mindestens EUR 6.000.000 (drei Millionen Euro). (a) Hinweis Bietergemeinschaften:Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Weitere Konkretisierungen sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mind. eine Referenz je Los über innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag Angebotsfrist) erbrachte Leistungen, die nach Art, Inhalt, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, vorzulegen.Für mindestens ein Referenzprojekt muss der Bieter Erfahrungen im deutschen Gesundheitsmarkt im Rahmen des Versands von Mailings und der Herstellung bzw. Personalisierung und Versendung von Mikroprozessorchipkarten nachweisen, die vom Umfang her (Anzahl der zu produzierenden elektronischen Gesundheitskarten) dem Auftragsvolumen von 1 Million eGK (je Los) entsprechen. Die Menge muss innerhalb von 12 Monaten ausgegeben worden sein. Bei der Bewerbung auf mehr als ein Los erhöht sich die Anzahl der im Referenzzeitraum geforderten Mikroprozessorchipkarten um eine Millionen Karten je weiterem Los. Dieser Umfang kann sich auf mehrere parallele Projekte erstrecken und muss nicht ausschließlich für einen Auftraggeber erbracht worden sein. Relevant ist das Gesamtproduktionsaufkommen. Folgende Angaben sind zwingend zu machen: Auftraggeber, Titel des Referenzprojektes, Ansprechpartner oder auskunftsfähige Organisationseinheit (Name, Anschrift, Telefonnummer), Leistungsbeschreibung (Beschreibung der Leistungen im Rahmen des Versands von Mailings und der Herstellung bzw. Personalisierung und Versendung von Mikroprozessorchipkarten), Auftragsvolumen (Anzahl der produzierten elektronischen Gesundheitskarten), Leistungszeitraum (Start und Ende). Weitere Konkretisierungen sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen.
Nachweis über Zulassung der eGK der aktuellen Generation 2.1 und ein entsprechendes COS durch die gematik (Zulassungen an seinem Betriebssystem sowie dem Objektsystem für die eGK G2.1 mit kontaktloser Schnittstelle). Weitere Konkretisierungen sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen.
Bürgschaft: Gemäß Ziffer 20 des Rahmenvertrages hat der Auftragnehmer innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss des Vertrags (Zuschlag im Vergabeverfahren) eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend dem Muster in den Vergabe- und Vertragsunterlagen durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, über folgende Werte vorzulegen:Für Los 1: 750.000,- EUR (Siebenhundertfünfzigtausend Euro)Für Los 2: 750.000,- EUR (Siebenhundertfünfzigtausend Euro)Für Los 3: 750.000,- EUR (Siebenhundertfünfzigtausend Euro)Für Los 4: 500.000,- EUR (Fünfhunderttausend Euro)Die Bürgschaft hat die Vertragserfüllung und die Befriedigung von Gewährleistungsansprüchen abzudecken. Weitere Konkretisierungen sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen.
(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der/den Auftraggeberin/-innen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird.(2) Der Bieter erkennt die den Vergabeunterlagen beigefügten Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit für die Auftragsdatenverarbeitung einschließlich der Anhänge A bis G ohne Einschränkung an.(3) Es gilt die Pflicht zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit geltenden Fassung (Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen), siehe hierzu die Eigenerklärung in den Auftragsunterlagen.