Lieferung und dauerhafte Betriebsbereitschaft einer abfallwirtschaftlichen Branchensoftware
Eine integrierte abfallwirtschaftliche Softwarelösung ist zu liefern für:* Kundenverwaltung* Objektverwaltung* Behälterverwaltung* Leerungsdatenverwaltung* Tourenplanung mit Routing* Darstellung von Ist-Daten der Regelabfuhr, incl. Daten aus Identsystem * Datenaustausch mit mobilen Endgeräten* Auftragsabwicklung für Behälterdienst, Sperrmüll, Sonderentleerungen und weitere Auftragsarten* Disposition der Aufträge* Abfallannahme mit und ohne Waage* Gebührenabrechnung und Entgeltabrechnung* Planung und Abrechnung von Containerfahrzeugen* Online-Portal zur Auftragsannahme und Abruf Kundendaten,sowie weitere Funktionen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.Altdaten sind zu übernehmen. Die Leistung umfasst Inbetriebnahme- undSchulungsleistungen.
Der Auftrag ist grundsätzlich "open end" angelegt, die Mindestvertragslaufzeit beträgt 5 Jahre.
Kommunikation:Bestehen nach Auffassung des Bewerbers zum jetzigen Stand des Verfahrens Unklarheiten, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt. Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren.
Der Teilnahmeantrag ist in dem im Portal eingestellten Antragsformular zu stellen.Die Angaben in II.2.7) zu Beginn/Ende sind so zu verstehen, dass ab Ende 2026 die Arbeit begonnen wird und bis Jahresende 2027 alle Module funktionsfähig implementiert sein sollen. Hierüber kann erforderlichenfalls verhandelt werden.Der Auftraggeber erwartet, dass die Betriebsbereitschaft der Software im Anschluss auch weiterhin vom Auftragnehmer sichergestellt wird.
Bedingungen für die Öffnung der Teilnahmeanträge: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Der AG kann die Bewerber gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es besteht kein Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
siehe Leistungsbeschreibung (wird an die zur Teilnahme ausgewählten Bieter versandt)