Externer Betreiber für das Schwefelbad Fallersleben
Weitere Informationen sind im Entwurf der DL-Konzession zu finden.
Informationen zum Kriterium "Preis" sind der Verfahrensbeschreibung und dem Preisblatt zu entnehmen.
Informationen zum Kriterium "Betriebskonzept" sind der Verfahrensbeschreibung und dem Preisblatt zu entnehmen.
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Es handelt sich bei diesem Verfahren um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Rechtsgrundlage für die Vergabe ist die Richtlinie 2014/23/EU, der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV). Diese Bekanntmachung wurde mangels technischer Umsetzung auf der zur Verfügung stehenden Vergabeplattform als Bekanntmachung für Dienstleistungsaufträge angelegt. Die unter 2.1.4 Allgemeine Information angegebenen Rechtsgrundlagen sind somit nicht maßgeblich. Die Vergabe erfolgt gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV in Verbindung mit § 119 Abs. 5 GWB im Wege eines Verhandlungsverfahrens.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Klarstellend wird auf die Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Das Formblatt ANLAGE-Eigenerklärung-VO-2022-833 ist abzugeben. Sollte sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit (Nachweis Umsatzerlöse/Mitarbeiter/Referenzen) auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, sind diese bereits bei Angebotsabgabe zu benennen. Außerdem muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die Kapazitäten des Eignungsverleihers mit dem Angebot nachweisen (Verpflichtungserklärung gem. § 47 Abs. 1 VgV - Formular 236) und die "Eigenerklärung anderer Unternehmen" für die betreffenden Eignungsverleiher bereits mit dem Angebot vorlegen. Als Nachweis sind die vorgenannten Formulare zu verwenden und vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben dem Angebot als Anhang beizulegen.