Das Schwefelbad Fallersleben ist eine Therapieeinrichtung und vereint vielfältige Angebote im Bereich Physiotherapie, Funktionstraining, verschiedene Wellnessbehandlungen sowie Kursangebote wie Yoga und Rückbildungsgymnastik. Gesucht wird ein externer Betreiber, der die sämtlichen therapeutischen Angebote auf höchstem professionellem Niveau unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und im Sinne einer nachhaltigen, wirtschaftlichen Entwicklung weiterführt. Besonderes Augenmerk liegt auf der kontinuierlichen Sicherung und Weiterentwicklung der Angebotsqualität sowie dem Wohl der Patient*innen. Neben der operativen Leitung und Organisation übernimmt der Betreiber die kaufmännische Buchführung und trägt Sorge für den reibungslosen Ablauf des täglichen Betriebs der Einrichtung. Zudem soll gewährleistet sein, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit und nachhaltige Entwicklungskonzepte konsequent umgesetzt werden.Die Liegenschaft bleibt Eigentum der Stadt Wolfsburg. Das Inventar, das nicht eng mit dem Gebäude verbunden ist, soll vom externen Betreiber übernommen bzw. erworben werden.
Bei Interesse an der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ist die beigefügte Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen und über DTVP/Kommunikation einzureichen. Nach Gegenzeichnung durch den Auftraggeber werden die weiteren Unterlagen ebenfalls über DTVP/Kommunikation zur Verfügung gestellt.
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Weitere Informationen sind im Entwurf der DL-Konzession zu finden.
Informationen zum Kriterium "Preis" sind der Verfahrensbeschreibung und dem Preisblatt zu entnehmen.
Informationen zum Kriterium "Betriebskonzept" sind der Verfahrensbeschreibung und dem Preisblatt zu entnehmen.
Klarstellend wird auf die Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Das Formblatt ANLAGE-Eigenerklärung-VO-2022-833 ist abzugeben.
Sollte sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit (Nachweis Umsatzerlöse/Mitarbeiter/Referenzen) auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, sind diese bereits bei Angebotsabgabe zu benennen. Außerdem muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die Kapazitäten des Eignungsverleihers mit dem Angebot nachweisen (Verpflichtungserklärung gem. § 47 Abs. 1 VgV - Formular 236) und die "Eigenerklärung anderer Unternehmen" für die betreffenden Eignungsverleiher bereits mit dem Angebot vorlegen. Als Nachweis sind die vorgenannten Formulare zu verwenden und vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben dem Angebot als Anhang beizulegen.
Es handelt sich bei diesem Verfahren um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Rechtsgrundlage für die Vergabe ist die Richtlinie 2014/23/EU, der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV). Diese Bekanntmachung wurde mangels technischer Umsetzung auf der zur Verfügung stehenden Vergabeplattform als Bekanntmachung für Dienstleistungsaufträge angelegt. Die unter 2.1.4 Allgemeine Information angegebenen Rechtsgrundlagen sind somit nicht maßgeblich. Die Vergabe erfolgt gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV in Verbindung mit § 119 Abs. 5 GWB im Wege eines Verhandlungsverfahrens.
Zur Dokumentation des Ausschreibungsverfahrens bitten wir Sie, Bieterfragen ausschließlich über DTVP / Kommunikation zu stellen.Auskünfte von anderen Stellen oder mündliche Auskünfte sind nicht verbindlich.
Die Vergabeunterlagen können Sie unter www.dtvp.de/Center einsehen und herunterladen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei einem Verhandlungsverfahren erfolgt unmittelbar eine Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten, in diesem Fall an eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Der Auftraggeber darf von den Bietern Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Der Auftraggeber verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. In der Schlussphase des Verfahrens müssen noch so viele Angebote vorliegen, dass der Wettbewerb gewährleistet ist, sofern ursprünglich eine ausreichende Anzahl von Angeboten oder geeigneten Bietern vorhanden war. Beabsichtigt der Auftraggeber, die Verhandlungen abzuschließen, so unterrichtet er die verbleibenden Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote fest. Er vergewissert sich, dass die endgültigen Angebote die Mindestanforderungen erfüllen, und entscheidet über den Zuschlag auf der Grundlage der Zuschlagskriterien.Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe der bekanntgemachten Zuschlagskriterien erteilt. Die nicht berücksichtigten Bieter werden über die beabsichtigte Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung. Kann der Auftraggeber nach der Prüfung die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen.
Zentrale Vergabestelle der Stadt WolfsburgPorschestraße 49 - 38440 WolfsburgRathaus A, Zimmer 901 - 905
Zum Eröffnungstermin sind Bieter oder Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV werden nachgefordert. Fehlende Preise gem. § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV werden nicht nachgefordert.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bei dem Auftragnehmer für den Betrieb des Schwefelbades handelt es sich um eine juristische Person.
Als Nachweis ist die Eintragung in das Handelsregister oder in ein relevantes Berufs- bzw. Vereinsregister einzureichen
Der Auftragnehmer muss mindestens als kleines Unternehmen gemäß der Definition der EU-Kommission gelten, d. h.- Mitarbeiterzahl: mehr als 10 Beschäftigte, und- Jahresumsatz: mehr als 2 Mio. EUR.
Als Nachweis gelten die Angaben über die Geschäftsergebnisse zu den letzten 3 Geschäftsjahren.
Zudem muss der Auftragnehmer Erfahrung nachweisen in der Zusammenarbeit mit bzw. Steuerung von therapeutischem Personal (z. B. Physiotherapeut:innen, Rehasporttherapeuten Ergotherapeut:innen, Trainer oder vergleichbar qualifiziertes Fachpersonal).
Als Nachweis ist eine Eigenerklärung einzureichen.
Anerkennung zum Durchführen des Funktionstrainings ist vorhanden bzw. wird verpflichtend nachgeholt
Als Nachweis ist eine entsprechende Genehmigung einzureichen bzw. die Eigenerklärung zur verpflichtenden Nachholung
Mitgliedschaft im Deutschen Verband für Physiotherapie
Als Nachweis ist eine Eigenerklärung einzureichen, das der Bieter Mitglied ist bzw. die Bereitschaft zum Abschluss der Mitgliedschaft nachgeholt wird bei Auftragserteilung
Das Leitungspersonal des Auftragnehmers verfügt über Abgeschlossenes Studium oder gleichwertige Qualifikation, z. B. - Betriebswirtschaft (Schwerpunkt Freizeit / Gesundheit / Sportmanagement) - Facility / Freizeitmanagement oder Gesundheitsökonomie
Nachweisbare Erfahrung (mind. 3-5 Jahre) in der Leitung vergleichbarer Einrichtungen, wie z.B.: - Gesundheitszentren / Thermen / Rehazentren / öffentliche Bäder / Sporteinrichtungen /Freizeiteinrichtungen
Durchschnittl des Jahresumsatzes aus der letzten 3 Jahre betrug mind. 2 Mio Euro
Als Nachweis sind die zugrundeliegenden Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre einzureichen oder eine Bestätigung des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers über die Kennzahl