Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Hybrid-OP Angiographieanlage mit Roboterarm Artis Pheno Vision inkl. Servicevertrag für 10 Jahre über die Firma Siemens Healthineers AG im RKH Klinikum Ludwigsburg
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Hybrid-OP Angiographieanlage mit Roboterarm Artis Pheno Vision im Austausch zur vorhandenen Artis Zeego
Der Vertrag kann nur mit einem Bieter geschlossen werden.
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV
Bei der vorgesehenen Beschaffung handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung einer bestehenden Artis Zeego Anlage.Aus Gründen der Baustatik kommt nur ein rein bodenmontiertes System in Frage. Eine statische Ertüchtigung der Decke des OP Saals ist nicht möglich, da hier eine turbulenzarme Verdrängungsströmung installiert ist. Des Weiteren befinden sich mehrere Deckeneinheiten und HybridZentralachsen in unmittelbarer Nähe des OP Tisches. Das ausgewählte Gerät erfüllt die vorstehenden Voraussetzungen. Darüber hinaus sichert der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Erhalt der Decke, des Bodens (Ausnahme Fuß des Röntgensystems) und der Wandverkleidungen zu.Für eine interdisziplinäre Nutzung des OP-Saales auch ohne Angiographie-System muss sich das zu beschaffende Gerät in eine den OP-Ablauf nicht störende Parkposition bewegen lassen, ohne dass derZugang zum OP-Tisch beeinträchtigt ist. Aus der Parkposition muss das System ggf. innerhalb weniger Sekunden zum Patiententisch bewegt und völlig flexibel positioniert werden können. Dies muss auch jederzeit während eines laufenden Eingriffes geschehen können. Da die zu erwartende Auslastung des OP mit Operationen, die die intraoperative Bildgebung erfordern, nicht 100% betragen wird, wünscht der Nutzer eine Anlage, die in der Ruheposition so im Raum platziert werden kann, dass der OP-Saal auch für herkömmliche Operationen genutzt werden kann.Die gewünschte Anlage soll die intraoperative Durchleuchtung des Patienten bei unterschiedlichen Lagerungsszenarien ermöglichen, das bedeutet, die gewünschte Anlage muss in der Lage sein, dasIsozentrum abhängig von der Patientenposition auch in der Höhe anzupassen.Die uns bekannten deckenhängende Angiographiesysteme der Hersteller GE, Philips und Siemens lassen eine Höhenverstellung des C-Bogens nicht zu. Somit ist das Isozentrum der Anlagen immer aufder gleichen Höhe. Das bedeutet die Nutzeranforderung nach Durchleuchtung unabhängig von der jeweiligen Patientenlagerung kann von diesen Anlagen nicht erfüllt werden.
Die einzige uns bekannte Anlage, die den hier gestellten Anforderungen gerecht wird und sich bei nicht Nutzung in Ruheposition soweit "zusammenfalten" kann, dass genug Platz auch für herkömmlicheOperationen bleibt, ist der Artis Pheno Vision vom Hersteller Siemens.
Daher soll der Zuschlag an diesen Auftragnehmer erfolgen.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;(4) mehr als 15 Kalender nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es ist zu beachten, dass der Vertrag nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wird (s. hierzu auch § 135 Abs. 3. Nr 3 GWB). Voraussichtlicher Tag des Zuschlages ist der 19.05.2026.