Beschaffung einer Doppelkopf-Gammakamera mit LEHR (überarbeitetes Gebrauchtgerät oder Neu) inkl. Wartungsvertrag über 10 Jahre für die Nuklearmedizin am RKH Klinikum Ludwigsburg
Es sollen mit dem Gerät Knochenszintigrafien in 1- bis 3-Phasen-Technik, Schilddrüsenszintigrafien, Lungenszintigrafien, Nierenszintigrafien und Myokardszintigrafien durchgeführt werden
Investitionskosten und Vollwartungsvertrag über 10 Jahre
Bewertung der B-Kriterien des Leistungsverzeichnisses
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;(4) mehr als 15 Kalender nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.