Beschaffung einer telepathologischen Plattform für die Diagnostik und Lehre inkl. Scannern für die RKH Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH.
Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung einer Diagnostikplattform für orts- und zeitunabhängige Diagnostik und Lehre inklusive zwei Objektträgerscanner sowie eine Telepathologie Lösung zum Teilen des Livebilds vom Mikroskopie- und Makroskopie-Bereich.Gesamtpaket für die Digitale Pathologie für den Einsatz in Routinediagnostik sowie Lehre am universitären Lehrkrankenhaus. Die angestrebte Diagnostikplattform beinhaltet mind. 2 Objektträgerscanner sowie eine Anbindung an das präexistente LIS NEXUS / PATHOLOGIE. Zusätzlich sollen Life-view Makro- und Mikroskopie-Lösungen für die Zuschneideplätze (n=2) sowie die Facharzt-Mikroskope (n=6) implementiert werden. Die Gesamtplattform muss in die Lehre des Institutes sowie in die Kooperationen mit den kooperierenden universitären Instituten integrierbar sein. Die Telepathologie-Lösung zum Teilen des Livebilds vom Mikroskopie- und Makroskopie-Bereich muss das Teilen per Link und QR-Code sowie das Messen und Annotieren direkt im Präparat beherrschen. KI-unterstützte Diagnostik-Werkzeuge (z.B. Ki67, ER, PR, HER2/neu, PD-L1) von Drittanbietern sollen frei implementierbar sein. Das Gesamtpaket soll von einem Anbieter als All-in-One-Lösung implementiert, gewährleistet, gewartet und mit Anwender-Support begleitet werden.
Nach Ablauf der 36 Monate besteht die Option, den Servicevertrag zur Instandhaltung für das Jahr 4 bis 10 zu verlängern (siehe Preisblatt).
Bei Zulässigkeit des Angebotes erfolgt die Wertung zu 40 % anhand des Preises.
Bei Zulässigkeit des Angebotes erfolgt die Wertung zu 60 % anhand der bewerteten B-Kriterien des Leistungsverzeichnisses.
Es ist vorgesehen, dass die 3 Teilnehmer, die die höchste Punktzahl im Teilnahmewettbewerb erreicht haben, zum weiteren Verfahren zuzulassen und zur Abgabe eines 1. Indikativen Angebotes aufzufordern. Kommt es zwischen Bietern zum Punktgleichstand, entscheidet das Los.
Nach Abforderung des 1. sowie des 2. indikativen Angebotes mit anschließender Verhandlungsrunde erfolgt nun die Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebotes.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;(4) mehr als 15 Kalender nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.