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Verfahrensangaben

Beschaffung eines mobilen OP-Neuronavigationssystems

VO: VgV Vergabeart: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Knappschaft Kliniken Bottrop GmbH
HRB 12559
Osterfelder Str. 157
46242
Bottrop
Deutschland
DEA31
vergabe@aurantia.de
+49 2082076580

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
---

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH
HRB 34491
Zum Steigerhaus 8
46117
Oberhausen
Deutschland
DEA17
vergabe@aurantia.de
+49 2082076580
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
022894990
Bundeskanzlerplatz 2-10
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33100000-1
33162100-2
33110000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung einer Kranialen Planung und Navigation bestehend aus dem Curve Navigationssystem, einem virtuellen Planungsserver, einem VarioGuide und einer Mikroskopanbindung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Knappschaft Kliniken Bottrop GmbH, Osterfelder Str. 157, 46242 Bottrop (nachfolgend "KKB") verfügt als Akutkrankenhaus der Regelversorgung mit 12 Fachkliniken und knapp 1.200 Mitarbeitenden über 372 Planbetten und behandelt im Jahr rund 16.000 stationär aufgenommene Patienten. Zudem ist die KKB Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Duisburg-Essen. In der Klinik für Neurochirurgie des KKB werden im neurologisch-neurochirurgischen Schwerpunktzentrum das gesamte Behandlungsspektrum der operativen Neurochirurgie von Kopf bis Wirbelsäule, eine intensivmedizinisch neurochirurgische Behandlung und eine anschließende neurorehabilitative Weiterleitung abgedeckt. Die KKB beabsichtigt, eine Neuronavigation zu beschaffen.

Die zu beschaffende Neuronavigation wird für die Resektion kranialer und spinaler Tumore benötigt und soll hierfür sowie zur Implantation spinaler Schrauben und Stäbe und bei der navigierten transkraniellen Magnetstimulation (nTMS) eingesetzt werden. nTMS findet u. a. in der Schmerztherapie Anwendung und kann gerade unter Berücksichtigung des Neurozentrums und der Klinik für Neurologie ein weiterer Zukunftsbaustein für die Behandlung von Bewegungsstörungen darstellen.
Vorgesehen ist, dass das Neuronavigationssystems das moderne Operationsmikroskop, die intraoperative Elektrophysiologie, den intraoperativen Ultraschall den Einsatz des kontinuierlichen Ultraschall Aspirators/Sonoped und die Fluoreszenzen in der Tumorchirurgie wie in der vaskulären Neurochirurgie als die modernste Ausstattung eines neurochirurgischen Operationssaales komplettiert. Die Neuronavigation sollte in der Lage sein, auch zukünftig eine Stereotaxie/STX einfach zu realisieren. Dies zum einen, um personal- und zeitintensive Zwischentransporte aus dem OP-Saal heraus zu vermeiden und zum anderen zur deutlichen Vereinfachung der Berechnung der STX-Koordinaten um zielsicher das zu bioptierende Areal im Gehirn zu erreichen. Ebenso sollte die Software umfangreich für die Planung, das Anzeichnen des Tumorvolumens, die Traktographie und die Fusion verschiedener Bilddaten sein.
Die zu beschaffende Neuronavigation soll nicht nur in der Klinik für Neurochirurgie zum Einsatz kommen, sondern auch bei gemeinsamen simultanen Eingriffen zusammen mit der Klinik für Unfallchirurgie eingesetzt werden. Die Klinik für Unfallchirurgie benötigt die Neuronavigation für die sichere Implantation von Fremdmaterial an der Wirbelsäule, um Fehllagen von Implantaten im Wirbelkanal/Querschnittsgefahr und Fehllagen in den großen prävertebralen Blutgefäßen/enormen Blutverlust zu vermeiden. Die Neuronavigation muss mit verschiedenen Implantatherstellern kompatibel und nicht nur mit einem Hersteller einsatzfähig sein.
Ein weiterer Einsatzbereich der zu beschaffenden Neuronavigation ist die Klinik für Gefäßchirurgie, wo diese bei der Behandlung von pAVK-Patientinnen und Patienten zu einer deutlichen Strahlenreduktion führt.
Das neue Neuronavigationssystem soll die Möglichkeit bieten, die Basis-Navigation über Zusatzmodule um spezielle Funktionen erweitern zu können.

Das Neuronavigationssystem muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Volle automatisierte Segmentierung der CT, MRT und XT-Datensätze und eine Verzerrungskorrektur für die Fusion von 3D Daten mit 2D Angiografien,
- Möglichkeit einer automatischen Machbarkeitsanalyse von stereotaktischen radiochirurgischen/radiotherapeutischen Planungen für verbleibendes Tumorvolumen,
- Digitale Integration von Ultraschall Navigationssystemen sowie die Interpretation der Ultraschalldaten in Relation zu vorhandenen CT und MRT-Daten,
- ROI basierte Tracking Möglichkeit mit halbautomatischer Objektsegmentierung oder automatisch anatomischer Segmentierung,
- Möglichkeit, auf dem Navigationsbildschirm mit dem Mikroskop von Zeiss und Leica, die projiziert geplanten Strukturen als semitransparente Objekte in den anatomischen Kontext zu setzen,
- Möglichkeit der Bildfusion als Augmented Reality in Verbindung mit dem Mikroskop und einer VR-Brille,
- Verwendung von manuell und vorkalibrierten Instrumenten, einschließlich Instrumente von Drittanbieten, zur anatomischen Ausrichtung des Systems anhand von Traktoren, die vom Navigationssystem übergeben werden,
- Einfacher Anschluss einer STX an die Navigation bzw. entsprechende Realisierung, so dass zusätzliche rahmenbasierte Systeme wegfallen können,
- Software des Umfangs, dass Planung, Anzeichnen von Tumorvolumen, Traktographie, Fusion verschiedener Bilddaten möglich sind,

- Möglichkeit der Navigation von Implantaten gängiger Herstellerfirmen für Verbrauchsmaterialien, das heißt im Detail Navigierbarkeit kanülierbarer Schrauben jeglicher Hersteller, um komplexe Wirbelsäulenchirurgische Eingriffe in der Neurochirurgie und auch Unfallchirurgie durchzuführen,
- Möglichkeit einer nTMS an/ mit der Navigation,
- Einsetzbarkeit des Systems auch in der Klinik für Gefäßchirurgie, um bei gefäßchirurgischen Eingriffen wie einer pAVK eine Strahlenreduktion zu ermöglichen,
- Möglichkeit bei veraltetem System, auf aktualisierte Zusatzmodule zu greifen und diese dann dazu zu kaufen oderaufzuspielen.

Die gestellten Anforderungen können nach durchgeführter Marktanalyse und der Vergabe vorgeschalteten gem. § 28 VGV vorgestellte Marktabfrage ausschließlich durch das System der Firma Brainlab erfüllt werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Osterfelder Str. 157
46242
Bottrop
Deutschland
DEA31

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.

Diese Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV in Verbindung mit § 14 Abs. 6 VgV sind vorliegend gegeben. Die Beschaffung des mobilen OP-Neuronavigationsgerätes für die präoperative Visualisierung und Planung sowie den intraoperativen Einsatz kann aus technischen Gründen gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) nur durch den Anbieter Brainlab erbracht werden.

Wesentliche Alleinstellungsmerkmale der zu beschaffenden Neuronavigation sprechen für eine Beschaffung bei dem Anbieter Brainlab.

Nur bei Systemen der Fa Brainlab ist eine vollautomatisierte Segmentierung der CT, MR und XT Datensätze möglich. Die Fusion von 3D Daten mit der 2D Angiografie hilft bei der Bestimmung von Zu- und Abflüssen der Gefäße und ermöglicht eine zeitaufgelöste Darstellung des Blutflusses. Die Möglichkeit zur Verzerrungskorrektur kann nur von diesem System gewährleistet werden. Die Navigation verfügt über eine automatische Machbarkeitsanalyse von stereotaktischen Radiochirurgie/ Radiotherapie für ein verbleibendes, gutartiges Tumorvolumen sowie die automatische Simulation und intuitive Vergleichsansicht von einzelfraktionierten, hypo-fraktionierten und herkömmlichen fraktionierten Behandlungsplänen. Auch die digitale Integration zwischen Ultraschall und Navigationssystemen sowie die Interpretation der Ultraschalldaten in Relation zu vorhandendenen CT- und MRT Daten ist möglich sowie ein Region-of-Interest"-basiertes Tracking mit integrierten einfachen ROI-Pinsel, halbautomatischen Objekt-Segmentierung oder automatischen anatomischen Segmentierung. Das System ermöglicht die Nidus-Definition fachbereichsübergreifend. Die Mikroskop-Navigation mit Zeiss und Leica Mikroskopen projiziert geplante Strukturen als semitransparente Objekte in den anatomischen Kontext - entweder direkt im Okular oder auf dem Bildschirm einer exoskopischen Anwendung, sowie auf dem Navigationsbildschirm. Zuletzt ermöglicht Brainlab als einziger Anbieter in Verbindung mit den Mikroskopen und VR/AR Brillen die Bildfusion als Augmented Reality. Die Plattform der Firma Brainlab unterstützt die Verwendung von manuell- und vorkalibrierten Instrumenten, inklusive Instrumente von Drittanbietern zur automatischen Ausrichtung des Systems für eine definiert gerichtete 2D-Bildgebung anhand von Trajektorien, die vom Navigationssystem übergeben werden. Ohne diese Ersatzbeschaffungen können große kraniale Eingriffe und die komplexen spinalen Eingriffe mit hochauflösender Bildqualität nicht sicher durchgeführt werden.

All dies begrenzt die Auswahl möglicher Auftragnehmer zur Umsetzung der Beschaffung. Es ist der Auftraggeberin nicht zuzumuten, aufgrund der vorstehend dargestellten Sachzwänge aus Gründen wettbewerblicher Vielfalt auf die Vergabeabsicht bzw. die Umsetzung der Maßnahme gänzlich zu verzichten, steht ihr doch mit der Möglichkeit einer Freihändigen Vergabe nach § 14 Abs. 4 VgV ein zulässiges und geeignetes vergaberechtliches Instrument zur Verfügung.

Aus den aufgeführten Gründen kann der Auftrag daher nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.

Eine Alternativlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht verfügbar. Andere Systeme, die über die vorgenannten Eigenschaften und Alleinstellungsmerkmale entsprechend den Anforderungen der Auftraggeberin verfügen, sind zeitnah auf dem Markt nicht erhältlich.

Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen besteht im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV in Verbindung mit § 14 Abs. 6 VgV somit kein Wettbewerb, da das beschriebene System der Fa. Brainlab, das einzige System ist, das den Anforderungen des Klinikums gerecht wird, sodass die Beschaffung im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit b) VgV gerechtfertigt ist.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Vergaberechtliche Nachprüfungsanträge sind nach den Vorschriften der §§ 160 ff. GWB binnen der dort geregelten Fristen bei der zuständigen Vergabekammer einzulegen.

Die Unwirksamkeit eines ohne vorherige Bekanntmachung vergebenen Auftrags kann nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur innerhalb von 10 Kalendertagen ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden (§ 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Im Übrigen gilt die Ausschlussfrist des § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit Vertragsschluss mehr als sechs Monate vergangen sind; wurde die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht oder die betroffenen Unternehmen über den Vertragsschluss informiert, beträgt die Frist 30 Kalendertage ab Veröffentlichung bzw. Zugang der Information (§ 135 Abs. 2 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2026-KKB-NN
Beschaffung eines mobilen OP-Neuronavigationssystems
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Brainlab Sales GmbH
HRB 123130
Großunternehmen
Olof-Palme-Straße 9
81829
München
Deutschland
DE21H
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

02.04.2026

Angaben zum Angebot

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