Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt von mindestens zwei Vertretern der Vergabestelle.
Eine Bieterbeteiligung ist nicht vorgesehen.
Die Vergabestelle stellt allen Bietern unverzüglich nach dem Öffnungstermin Informationen zu den Namen der Bieter, den Endbeträgen der Angebote und einzelner Lose, zu Preisnachlässen ohne Bedingungen und zur Anzahl der Nebenangebote elektronisch zur Verfügung