Lieferung und hindernisfreie und ebenerdige Einbringung sowie Inbetriebnahme eines stationären High-End-Fluoroskopie- und Radiographiesystems für urologische diagnostische Röntgenbildgebung, Endourologie und Therapie (Siemens Uroskop Omnia Max) am Verwendungsort einschließlich von Dienstleistungen
Lieferung und hindernisfreie und ebenerdige Einbringung sowie Inbetriebnahme eines stationären High-End-Fluoroskopie- und Radiographiesystems für urologische diagnostische Röntgenbildgebung, Endourologie und Therapie (Siemens Uroskop Omnia Max) am Verwendungsort
Der Auftrag kann vorliegend gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, da der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Der öffentliche Auftraggeber ist auf Basis einer Marktanalyse zu dem Ergebnis gekommen, dass das System der Fa. Siemens Healthineers AG das einzige System auf dem Markt ist, dass den Anfordernissen des Klinikums gerecht werden kann. Die nachfolgend benannten Alleinstellungsmerkmale wurden mit dem Hersteller diskutiert und bestätigt. Der definierte Bedarf wurde auch im Rahmen einer umfassenden Marktanalyse mit dem Wettbewerbsfeld abgeglichen. Das gewünschte Gerät kann nur von Siemens Healthineers AG bezogen werden. Die wesentlichen klinischen und technischen Alleinstellungsmerkmale des Systems (Siemens Uroskop Omnia Max) sind dabei die folgenden: - Hochfrequenz-Bildgebung: Eine Bildrate von bis zu 30 Bildern/Sek. im Vollbildmodus gewährleistet die präzise Visualisierung feinster Instrumente (z. B. Führungsdrähte bei URS und antegraden Verfahren). Dies minimiert das Risiko von Gewebeverletzungen und steigert die Patientensicherheit signifikant.- Strahlungsfreie Navigation (CAREPROFILE & CAREPOSITION): Das System ermöglicht es, die Blenden (Kollimation) und die Tischposition strahlungsfrei am Monitor zu visualisieren und anzupassen, basierend auf dem letzten Standbild (Last-Image-Hold). Diese "virtuelle Navigation" verhindert unnötige "Probeschüsse" zur Zentrierung und reduziert die kumulative Flächendosis signifikant.- Ergonomie und Zugang: Das patentierte Design der gebogenen Röntgensäule (Curved-Stativ-Design) ermöglicht einen barrierefreien Zugang zum Patienten von allen Seiten. Dies optimiert die klinischen Workflows, verbessert die Arbeitssicherheit und erlaubt jederzeit ein ungehindertes Eingreifen des Anästhesie- oder Assistenzpersonals.- Maximale Tischflexibilität: Die motorische Kippbarkeit von +90° bis -90° erlaubt extreme Trendelenburg-Lagerungen. Dies bietet Chirurgen maximale Flexibilität bei komplexen Eingriffen und verbessert den Abfluss/Zugang im Harntrakt.- Integrierter Video-Manager (SmartView): Das System bündelt bis zu 12 Video-Eingänge. Die simultane Darstellung und zentrale Speicherung urologischer Bildquellen (Endoskopie, Ultraschall, Röntgen) an einem einzigen Arbeitsplatz eliminiert Systembrüche und Informationsverlust.- Automatisierte Workflows: Vorkonfigurierte Bewegungsabläufe (Auto-Positionierung) reduzieren Rüstzeiten und beschleunigen die Patientenversorgung.- Cyber Security: Ein mehrstufiges Sicherheitskonzept (Basic & Advanced) schützt Patientendaten und Systemintegrität gemäß aktuellen Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes.- Advanced CARE-Technologien: Funktionen wie Fluoroloop II (Speicherung von Durchleuchtungssequenzen ohne zusätzliche Aufnahme) und der digitale Zoom ermöglichen eine Detailanalyse ohne Erhöhung der Strahlendosis.- Großflächiger 43 cm x 43 cm Flachdetektor (Vollformat): Das System verfügt über einen dynamischen Flachdetektor mit einer Kantenlänge von 43 cm x 43 cm. Dies ermöglicht eine vollständige Darstellung des gesamten Harntrakts (Nieren, Ureteren und Blase) in einer einzigen, verzerrungsfreien Aufnahme, ohne dass der Detektor oder der Patient bewegt werden müssen. Im Gegensatz zu kleineren Detektoren oder Bildverstärkern entfallen zeitaufwendige und dosisintensive Zusatzaufnahmen ("Stitching"), was die Untersuchungszeit verkürzt und die diagnostische Sicherheit durch eine lückenlose Übersicht erhöht.- Maximale Bildqualität bei minimaler Dosis (DiamondView MAX): Durch den Einsatz der DiamondView MAX-Algorithmen erreicht das System eine überragende Detailgenauigkeit und Kontrastanhebung bei Weichteil- und Knochenstrukturen. Dies ermöglicht eine sichere Diagnose bei deutlich reduzierter Strahlendosis im Vergleich zu konventionellen Systemen. Die Bildverarbeitung reduziert das Rauschen so effektiv, dass auch bei adipösen Patienten eine hohe Bildqualität ohne übermäßige Dosissteigerung gewährleistet bleibt.
§ 160 GWB. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.