Die Klinikum Magdeburg gGmbH schreibt im Rahmen dieses Einkaufs ein KI-gestütztes klinisches Entscheidungsunterstützungssystem für den stationären Bereich europaweit im offen Verfahren aus. Ziel ist es, die Behandlungsqualität sowie die Patientensicherheit durch evidenzbasierte, datengetriebene, KI-gestützte Entscheidungsunterstützung zu verbessern und zugleich die klinischen Prozesse zu optimieren.
Zu beschaffen ist die Software zzgl. der einschlägigen Dienstleistungen. Der SAAS-Vertrag läuft initial 36 Monate und kann optional einseitig sieben mal verlängert werden. Die insgesamte, maximale Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beträgt 10 Jahre. Im Übrigen wird auf die Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes gemäß des Leistungsverzeichnisses verwiesen (Vergabeunterlagen).
Erstmalige Investitionskosten und ggf. Folgekosten für Service- und Wartung.
Einführungs- und Schulungskonzept gemäß festgelegter und veröffentlichter Wertungsmatrix.
IT-Konzept gemäß festgelegter und veröffentlichter Wertungsmatrix.
Wartungs- und Servicekonzept gemäß festgelegter und veröffentlichter Wertungsmatrix.
Produktpräsentation (wertende Teststellung) gemäß festgelegter und veröffentlichter Wertungsmatrix.
siehe Vergabeunterlagen.
Seitens der Bietenden ist der Anteil am Gesamtpreis auszuweisen, der den Anforderungen an Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit gemäß KHZG einspricht und entsprechend bestätigt werden kann.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Der Auftraggeber wird bei der Durchführung der Ausschreibung von der Gesellschaft für Ausschreibung und Vergabe öffentlicherAufträge - GAVOA mbH und der Prospitalia GmbH unterstützt. Sie fungieren als Kontaktstellen und sind nicht Auftraggeber.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der verwendeten e-Vergabe-Plattform "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) zu stellen. Bitte reichen sie Fragen bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Termin ein. Die Beantwortung der Fragen und sonstige Kommunikation im Rahmen des Verfahrens (z. B. über Änderungen) erfolgt ausschließlich über DTVP.
Angebote sind in elektronischer Form über DTVP bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist abzugeben. Eine Abgabe des Angebots per Fax und/oder auf dem Postweg ist unzulässig. Für die Abgabe des Angebots über das DTVP müssen Bieter einen sogenannten Bieterassistenten des DTVP (und ggf. Java) installieren. Die Installation, Orientierung mit dem Tool und die Datenübermittlung kann u.U. einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dies bei der Abgabe des Angebots zu berücksichtigen und empfehlen die Übermittlung des Angebots einen Tag vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots vorzunehmen. Bei Problemen mit der Abgabe des Angebots kontaktieren Sie bitte den Support hinter dem DTVP, die Firma Cosinex unter folgenden Kontaktdaten: Service & Support-Center: http://support.cosinex.de, E-Mail: support@cosinex.de , Telefon: 0234-298 796-11 Fax: 0234-298 796-55 und setzen Sie uns hierüber umgehend in Kenntnis.
Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Unterlagen, die gemäß dieser Bekanntmachung und gemäß der Vergabeunterlagen mit dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert werden.
1. Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register (nicht älter als 6 Monate)2. Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe der §§123,124 GWB nicht vorliegen.3. Eigenerklärung, ob eine Selbstreinigung nach §125 GWB stattgefunden hat.4. Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister.5. Bewerbererklaerung_gem_RdErl_MW_21.11.2008_41-3257-03
Bestätigung, dass die Lieferung aller Belege (Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung) in digitaler Form erfolgen kann
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den Jahren 2024, 2023, 2022
Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige marktübliche Industriehaftpflichtversicherung (z.B. IT-Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung) oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt. Die Vergabestelle behält sich vor die Vorlage eines Nachweises dafür zu verlangen. Sofern aktuell keine Haftpflichtversicherung besteht, erklärt jeder Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft verbindlich, spätestens zehn Tage nach der Zuschlagserteilung eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU) abzuschließen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Vertragslaufzeit und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aufrechtzuerhalten und zeitnah nach der Zuschlagserteilung eine Versicherungsbescheinigung einzureichen.
Nr. 10 Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz
Nr. 14 ISO 9001-Zertifizierung oder gleichwertig.
Nr. 10 Hinweisblatt - Besond. Vereinbarung zur Einhaltung von Standards in der LieferketteNr. 16 Hinweisblatt - Ergänzende Vertragsbedingungen TVergG LSA_aktueller StandNr. 13 Hinweisblatt - Eigenerklaerung Tariftreue Mindeststundenentgelt_aktueller StandNr. 13 (Nachweise / Erklärung) - Nachweis ISO 27001, sofern das System personenbezogene Daten verarbeitet oder als Cloudlösung angeboten wirdNr. 12 Hinweisblatt - Erklärung Bezug Russland