Neubau Feuerwehrgerätehaus Veldhausen, Mobile Trennwand
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: AW: Bieterfrage Datum: 04.09.2026 - 12:08 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es sind noch zwei Bieterfragen eingegangen. Hier die Antworten auf diese Fragen:

1. Punkt 1:
In Ihrem LV wird eine Oberfläche mit einer Melaminharzbeschichtung mit einer MDF / HDF Platte ausgeschrieben. Ein MDF/ HDF Träger wird in der Regel im Standard nicht von den Oberflächenherstellern angeboten. Im Standard wird in der Regel eine Spanplatte (E1) angeboten.
- Kann anstelle einer MDF/HDF Platte eine übliche Spanplatte (E1) angeboten werden?

Antwort:
Ein Wechsel des Trägermaterials von MDF/HDF auf eine dreischichtige Qualitäts-Spanplatte (Emissionsklasse E1 bzw. gemäß den aktuellen gesetzlichen Anforderungen E05) ist sofern zulässig, dass die Schalldämmwerte und die mechanischen Eigenschaften nachweislich eingehalten werden. Die Kanten- und Stoßfestigkeit der Elemente darf durch das veränderte Trägermaterial nicht negativ beeinflusst werden. Die Ausführung der Umleimer/Kantenprofile muss für die erhöhte mechanische Belastung im mobilen Trennwandbetrieb (Verfahren, Arretieren) ausgelegt sein. Es ist sicherzustellen, dass die Struktur der Spanplatte sich nicht auf der Oberfläche abzeichnet. Sofern diese gleichwertigen technischen und optischen Eigenschaften nachgewiesen werden, ist das Angebot einer Spanplatte zulässig. Die Anpassung ist im Angebot explizit zu deklarieren und die entsprechenden Datenblätter sind beizufügen.


2. Punkt 2:
Bei Mobilwänden wird gem. der VDI 3728 von folgendem Umrechnungsfaktor ausgegangen: R'w (eingebauter Zustand) oder Rw, R (Rechenwert) +10 dB (Vorhaltewert) = Rw, P (Laborwert). Als Hersteller von mobilen Trennwänden können wir, ebenso wie alle anderen Hersteller, grundsätzlich nur den Laborwert verkaufen. Auf den eingebauten Zustand haben wir keinen direkten Einfluss, da dies auch von den angrenzenden Gewerken abhängig ist. Am Markt sind Schalldämmwerte von Rw, P 41 dB - Rw, P 60 dB verfügbar.
- In der Positon 01.010 wurde leider keine Schalldämmung genannt, daher bitten wir Sie zu definieren welcher Schalldämmwert in der Hauptposition angeboten werden soll.

Antwort:
Für die mobile Trennwand in Position 01.010 ist ein bewertetes Schalldämm-Maß von ca. 50 bis 52 dB (Rw,P) anzubieten. Es ist bekannt, dass gemäß VDI 3728 im eingebauten Zustand mit messtechnischen Einbußen vor Ort zu rechnen ist. Der Bieter hat mit dem Angebot ein entsprechendes Prüfzeugnis eines akkreditierten Instituts vorzulegen, welches den geforderten Laborwert (Rw,P) für das angebotene Wandsystem nachweist. Die Anschlüsse an die flankierenden Bauteile (Schalldämmplatten in der abgehängten Decke, Wandanschlüsse etc.) sind fachgerecht und entsprechend den Herstellervorgaben auszuführen, um die Schall-Flankenübertragung vor Ort so gering wie möglich zu halten.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Hangbers

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Betreff: AW: Bieterfrage Datum: 03.09.2026 - 14:26 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es sind Bieterfragen eingegangen. Hier die Antworten auf diese Fragen:

1. Frage 1: Zu Ihrer Ausschreibung des o.g. Bauvorhabens ergeben sich uns noch einige Fragen: Auf der Seite 5 des LV"s; sollte der Obere Deckenschiene für mobiles Trennwandsystem, aus Stahl, kann die Laufschiene in Alu RAL 9010 gepulvert werden oder soll zwingend aus Stahl ausgeführt werden?

Antwort: Die Ausführung der Laufschiene in Stahl ist nicht zwingend vorgeschrieben. Eine Abweichung hiervon ist zulässig, sofern die ordnungsgemäße und sichere Funktion der Gesamtanlage gewährleistet bleibt. Der Einsatz einer Aluminiumlaufschiene ist hierbei als technisch gleichwertige Alternative zu betrachten und somit zulässig.


2. Frage 2: In Ihrem LV wird eine Oberfläche mit einer Melaminharzbeschichtung ausgeschrieben. Leider können wir keine Angabe zum Brandschutz bzw. Anforderung an den Brandschutz der Oberflächenplatten finden. Grundsätzlich wird zwischen einer B2-Spanplatte (normal entflammbar) oder einer B1-Spanplatte (schwer entflammbar) unterschieden. Im Standard wird von uns, wenn es keine besonderen Anforderungen an den Brandschutz gibt, eine B2-Spanplatte (normal entflammbar) angeboten.
Soll eine B2-Spanplatte (normal entflammbar) oder einer B1-Spanplatte (schwer entflammbar) ausgeführt werden? Bitte definieren Sie.

Antwort: Da das Brandschutzgutachten keine spezifischen Anforderungen an die mobile Trennwand stellt, ist die Ausführung standardmäßig mit einer B2-Spanplatte (normalentflammbar) vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Hangbers

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