Durchführung einer Verkehrserhebung (Fahrgastbefragung und Fahrgastzählung) und Berechnung von neuen Einnahmeaufteilungsschlüsseln unter Einbeziehung verschiedener Datenquellen im sog. Hybridverfahren im Verbundraum des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes.
Im Tarifgebiet des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes soll im Jahr 2027 eine verbundweite Verkehrserhebung durchgeführt werden. Der Auftrag umfasst die Fahrgastbefragung und Fahrgastzählung und die Berechnung von neuen Einnahmeaufteilungsschlüsseln unter Einbeziehung verschiedener Datenquellen im sog. Hybridverfahren. Projektziel ist die Umsetzung eines neuen Einnahmeaufteilungsverfahrens, das die bisher genutzten Einnahmeaufteilungsschlüssel ablösen soll.
Der Bieter mit dem niedrigsten angebotenen Gesamtpreis erhält die maximale Punktzahl (500 Punkte). Die Punktzahlen der preislich nachfolgenden Angebote werden entsprechend deren prozentualen Abständen vom preisgünstigsten Angebot bestimmt.
Im Rahmen des Kriteriums "Maßnahmen zur Sicherung und Überwachung der Qualität in der Feldarbeit" bewertet der Auftraggeber die Vorschläge (Konzepte) der Bieter anhand von Unterkriterien, die in den Vergabeunterlagen näher bezeichnet werden.
Die Bieter müssen ihrem Angebot konzeptionelle Maßnahmen zur Qualitäts- und Plausibilitätskontrolle der Datensätze beifügen. Diese werden vom Auftraggeber anhand von Unterkriterien bewertet, die in den Vergabeunterlagen näher bezeichnet werden.
Die Angebote der Bieter müssen ein Realisierungskonzept zur Berechnung der Erlösschlüssel enthalten. Die Ausführungen werden vom Auftraggeber nach deren Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit bewertet.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 107 GWB unzulässig ist soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nach Fristablauf nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gegen das Unternehmen gemäß § 123 und § 124 GWB und § 19 Abs. 1 i. V. m.§ 21 MiLoG vorliegen. Der Nachweis kann durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern ergänzende Nachweise und Bescheinigungen der zuständigen Stellen vor Zuschlagserteilung anzufordern.
Referenzen über die in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder - sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht - seit Gründung des Unternehmens erbrachten Leistungen, die nach Art (Fahrgastbefragung, Fahrgastzählung, Berechnung von Einnahmeaufteilungsschlüsseln) und Umfang mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind, mit folgenden Angaben:- Name und Kontaktdaten des Ansprechpartners,- Einwohner im Erhebungsgebiet,- Anzahl der Interviewer mit einer Mindestarbeitszeit von 8 Stunden,- Anzahl der erhobenen Interviews. Der Nachweis kann durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden.
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Sofern der Bieter nicht in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist: Nachweis einer Gewerbeanmeldung. Der Nachweis kann durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an). Der Nachweis kann durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden.
Der Auftragnehmer erhält eine Gesamtvergütung für die von ihm zu erbringenden Leistungen. Bei Erreichen bestimmter Meilensteine erhält der Auftragnehmer Abschlagszahlungen auf die Gesamtvergütung.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zugunsten der Auftraggeberin binnen 18 Werktagen nach Erteilung des Zuschlags eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Vergütung nach § 3 Absatz 1 eines zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu stellen.