Lieferung von ca. 4.000 m³ schwefelarmen Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 in Teillieferungen zu je 30 m³ inkl. Befüllung der unterirdischen Tanks.
Die Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH vergibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ca. 4.000 m³ schwefelarmen Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 in Teillieferungen zu je 30 m³ inkl. Befüllung der unterirdischen Tanks im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028.
Die Rahmenvereinbarung kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoptionen).
Gemäß § 160 Absatz 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nach Fristablauf nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gegen das Unternehmen gemäß § 123 und § 124 GWB und § 19 Abs. 1 i. V. m.§ 21 MiLoG vorliegen. Der Nachweis kann durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern ergänzende Nachweise und Bescheinigungen der zuständigen Stellen vor Zuschlagserteilung anzufordern.
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Sofern der Bieter nicht in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist: Nachweis einer Gewerbeanmeldung. Der Nachweis kann durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an). Der Nachweis kann durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis kann durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden.
Referenzen über die in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder - sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht - seit Gründung des Unternehmens erbrachten Leistungen, die nach Art (Lieferung schwefelarmen Dieselkraftstoffs nach DIN EN 590 in Teillieferungen inkl. Befüllung von Tanks) und Umfang (Mindestliefermenge p. a.: 1.000 m³) mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind, mit Angabe der Leistungszeit, des Auftragsvolumens und des Auftraggebers. Der Nachweis kann durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden.
Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Der Nachweis kann durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden.
Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens. Der Nachweis kann durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden.
Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Der Nachweis kann durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden.
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer ggf. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis kann durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach abgeladener Menge. Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Lieferung und steuerlich korrekter Rechnungsstellung.
Siehe Auftragsunterlagen.