Verfahrensangaben

Neubau Sportlerheim GV Wevelinghoven | Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und In...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.07.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Grevenbroich
051620008008-31002-39
Am Markt 1
41515
Grevenbroich
Deutschland
DEA1D
Herr Pier Carcea
pier-luigi.carcea@stadtbetriebe-grevenbroich.de
+492181608478

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
BUSE Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
PR 2296
Berliner Allee 41
40212
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Herr Rechtsanwalt Carsten Steinert
steinert@buse.de
+49 2113880030
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+492514110
+49 25141182525

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71200000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Grevenbroich plant den Neubau des Vereins- und Sportlerheims im Stadtteil Wevelinghoven. Der Auftrag umfasst die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI in den Leistungsphasen 4 bis 9 mit entsprechenden Besonderen Leistungen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Grevenbroich plant, ein Vereins- und Sportlerheim auf dem Sportplatzgelände an der Hemmerdener Straße in Wevelinghoven zu errichten (Bauvorhaben). Das Bauvorhaben teilt sich in zwei Bauabschnitte. Im ersten Bauabschnitt werden zwei Umkleiden jeweils mit den zugehörigen Sanitärräumen (WC und Duschen) errichtet. Im zweiten Bauabschnitt werden ein Vereinsraum, der für Veranstaltungen und gemeinschaftliche Aktivitäten genutzt werden soll sowie eine dazugehörige Küche mit Vorratsraum ergänzt.

Hauptnutzer wird der Sportverein BV 1913 Wevelinghoven sein. Das bisherige Umkleidegebäude aus dem Jahre 1968 konnte den Bedarf des Vereins an Spieltagen, Veranstaltungen und Versammlungen aufgrund des begrenzten Platzangebots nicht mehr decken. An Tagen mit hohem Spielbetrieb musste der Verein auf die Umkleidekabinen an dem nah gelegten Tennisverein ausweichen, um getrennte Umkleidekabinen und Sanitäranlagen für die Spieler/innen sowie für die Schiedsrichter/innen bereitzustellen.

Das bisherige Umkleidegebäude wurde zugunsten des zukünftigen Neubaus bereits im Juli 2025 abgebrochen.

Die geschätzten Gesamtkosten für die Erweiterung umfassen die Kostengruppen 300 bis 700 nach DIN 276 und belaufen sich derzeit auf ca. 1.526.00 EUR (netto) für den ersten Bauabschnitt und 895.200 EUR (netto) für den zweiten Bauabschnitt.

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI mit entsprechenden Besonderen Leistungen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Grevenbroich
Deutschland
DEA1D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise und getrennt nach Bauabschnitten. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst der Abruf der Leistungsphase 4 im Hinblick auf den ersten Bauabschnitt in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind die Leistungsphasen 5 bis 7 (Stufe 2) , die Leistungsphasen 8 (Stufe 3) sowie die Leistungsphase 9 (Stufe 4). Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBTMJ3B

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin elektronisch über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
2. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten im elektronischen Projektraum, den die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist gemäß § 44 Abs. 1 VgV.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV über eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung für Sportstätten oder ähnliche Einrichtungen) gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren (Objektplanung für Sportstätten oder ähnliche Einrichtungen) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Stadt Grevenbroich hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die Stadt Grevenbroich Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und,
- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung