NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu
20020 - Sanierung und Erweiterung Ringerhalle Neuss - Malerarbeiten
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Neusser Bäder und Eissporthalle GmbH
Moselstraße 25-27
41464
Neuss
Deutschland
DE230399547
Herr Matthias Braun | Geschäftsführer
matthias.braun@stadtwerke-neuss.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Der Auftraggeber plant die Sanierung der Ringerhalle am Nordpark in Neuss.

Ziel der Sanierung ist der Erhalt der Funktionstüchtigkeit und der Nutzbarkeit für einen kurz- bis mittelfristigen Zeitraum sowie die Umsetzung barrierefreier Angebote und Erschließungen sowie die Sanierung der WC-Anlagen. Außerdem soll dem zusätzlichen Raumbedarf der Vereine im Obergeschoss durch den Umbau der
ehemaligen Umkleidebereiche des angrenzenden Nordbades Rechnung getragen werden.

In diesem Zusammenhang vergibt der Auftraggeber das Gewerk VE 376 - Malerarbeiten. Die Einzelheiten zu den Leistungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Haupterfüllungsort

Ringerhalle Neuss
Neusser Weyhe 14-16
41462
Neuss

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Beschränkte Ausschreibung

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

Kohl Malerfachbetrieb GmbH
47533
Kleve
Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Neusser Bäder und Eissporthalle GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und
Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die Neusser Bäder und Eissporthalle GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und
- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.

Bitte warten...