Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren ist die KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH. Der Auftraggeber ist eine 100%ige Gesellschaft der Landkreise Bad Kreuznach, Mainz-Bingen und der Stadt Bad Kreuznach. Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von insgesamt 36 Elektro- und/oder Dieselbussen (12m Solo-Busse mit 2 Achsen). Die Entscheidung, in welchem Verhältnis Elektro- und/oder Dieselbusse beschafft werden, trifft der Auftraggeber nach den Verhandlungsgesprächen. Hierbei liegt es im Belieben des Auftraggebers festzulegen, welche Antriebsart er in welcher Anzahl beschaffen möchte.
Der Auftraggeber hat ein berechtigtes Interesse daran, den Beschaffungsgegenstand erst nach Eingang der indikativen Angebote und Durchführung der Verhandlungsgespräche zu finalisieren. Denn er hat eine Förderung nach der Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr beantragt, wobei nach wie vor unklar ist, ob der Auftraggeber eine Förderung erhalten wird. Vor dem Hintergrund der ungewissen Finanzierungsgrundlage ist der Auftraggeber gehalten, unter Zugrundelegung der Kriterien Reichweite, Batteriegarantie, Servicefreundlichkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und LCC Kosten auf die Laufzeit von 8 Jahren genau abzuwägen, inwieweit die Beschaffung von Elektro- und/oder Dieselbussen wirtschaftlicher ist.
Die Ausschreibung umfasst die Beschaffung von insgesamt 36 Elektro- und/oder Dieselbussen (12m Solo-Busse mit 2 Achsen). Der Auftragnehmer übernimmt alle Pflichten sowie die Alleinverantwortung für die Konstruktion, Fertigung und Lieferung der kompletten, funktionsfähigen, inbetriebnahmefähigen und betriebsfertigen Fahrzeuge. Alle Einzelheiten zu der zu vergebenden Leistung sind den Vergabeunterlagen und insbesondere dem Lastenheft nebst Anlagen zu entnehmen.
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe ist das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die ausgewählten Bewerber teilnehmen. 2. Der Bewerber muss seinen Teilnahmeantrag unter Nutzung des Teilnahmeformulars einreichen. 3. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch mit einer Erklärung in Textform gemäß § 126 b BGB im PDF-Format bei dem Vergabeportal hochzuladen. 4. Der Auftraggeber wird bis zu vier im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber auffordern, ein Erstangebot abzugeben. Der Auftraggeber wird die übrigen Bewerber entspr. den vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informieren. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach Ziff. 9 Teilnahmebedingungen.5. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern mit einer Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) einzureichen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit einer Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) zu versehen. 6. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben sollten mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden, sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vomweiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 7. Fragen zum Teilnahmewettbewerb werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 6 Werktage vor der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge in das genannte Vergabeportal hochgeladen worden sind. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten in das Vergabeportal, das die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegenVergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber hat ein berechtigtes Interesse daran, den Beschaffungsgegenstand erst nach Durchführung der Verhandlungsgespräche zu finalisieren. Denn derzeit sieht es danach aus, als würde der Auftraggeber die beantragte Förderung nach der Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr nicht erhalten. Vor diesem Hintergrund der ungewissen Finanzierungsgrundlage ist der Auftraggeber gehalten, unter Zugrundelegung der unter Abs. 4 genannten Kriterien genau abzuwägen, inwieweit die Beschaffung von Elektro- bzw. Dieselbussen wirtschaftlicher ist.
Die Entscheidung, in welchem Verhältnis Elektro- und/oder Dieselbusse beschafft werden sollen, trifft der Auftraggeber nach Eingang der indikativen Angebote und auf Grundlage der Verhandlungsgespräche nach den folgenden Kriterien: - Reichweite- Batteriegarantie- Servicefreundlichkeit- Ersatzteilverfügbarkeit- LCC Kosten auf die Laufzeit von 8 Jahren.