Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau des Busbetriebshofs in Wörrstadt. Im Zuge dieses Projekts sollen befestige Abstellmöglichkeiten für insgesamt 50 Busse (davon ca. 10 Gelenkbusse) geschaffen werden. Bei allen Abstellmöglichkeiten ist eine Lademöglichkeit für Elektroladung der Busse vorzusehen. Zudem soll neben einer Bus-Waschstraße und einer Werkstatt auch ein Verwaltungsgebäude mit Büros, Sanitär- und Sozialräumen errichtet werden. Des Weiteren ist eine Betriebsleiterwohnung sowie Appartements für Fahrpersonal vorgesehen. Das Grundstück befindet sich in einem Gewerbegebiet und ist bereits erschlossen. Es liegt ein rechtsgültiger Bebauungsplan vor. Das Grundstück ist im Endzustand mit Hofschiebetoren bzw. Flügeltoren auszustatten.
In diesem Zusammenhang vergibt der Auftraggeber das Gewerk VE 3000 - Erdbauarbeiten.
Das Gewerk VE 3000 - Erdarbeiten umfasst folgende Teilleistungen:
- Errichtung von Baugruben, Rohr- und Schachtgruben in erforderlicher Tiefe nach Angaben des Baugrundgutachtens;- Verlegung und Einbau von Grundleitungen, Blitzschutz, Rückhaltevorrichtungen, Schächten usw.;- Entsorgung, Lagerung und Lieferung von Böden;- Errichtung von tragfähigen Feinplanum nach Angaben des Baugrundgutachtens;- Dokumentation der täglichen Leistung.
Die Einzelheiten sind der anliegenden Baubeschreibung sowie den Vergabeunterlagen nebst Anlagen zu entnehmen.
Der Gesamtpreis der Leistungen (netto) wird zu 100% als Zuschlagskriterium herangezogen.
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Den Nachweis der Eignung für alle geforderten Kriterien können präqualifizierte Unternehmen durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Beim Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auch durch die Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert ferner die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber die Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Die Submission findet entsprechend der Erfordernisse an die elektronische Durchführung des gesamten Vergabeverfahrens digital statt.
Die Öffnung erfolgt durch den Auftraggeber bzw. seine als Erfüllungsgehilfen eingesetzten Rechtsanwälte. Vertreter der Bieter sind aufgrund der elektronischen Verfahrensdurchführung nicht zugelassen.
Die Nachforderung erfolgt im Rahmen der Vorgaben des § 51 Abs. 2 SektVO für alle Bieter gleichermaßen entsprechend den Vorgaben an ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren.
§§ 123, 124 GWB
Der Auftraggeber verlangt als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, dass die Bewerber mindestens drei Referenzen nachweisen können, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Die Referenzen dürfen im Wege der Eignungsleihe unter den Voraussetzungen des § 47 SektVO von genannten Nachunternehmer erbracht worden sein.
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung in die das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über jeweils mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,5 Mio. EUR für Sachschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot nachzuweisen.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmer ausgeführten Aufträgen.
Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und die, über die der Bieter für die Ausführung der Leistungen verfügt.
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Erklärung über die Ausstattung, die Geräte und die technische Ausrüstung des Bieters für die Erfüllung des Auftrags.
Eine finanzielle Vereinbarung ist nicht erforderlich
Hier gelten die Vertragsbedingungen gemäß der Vergabeunterlagen.