Die Stadtwerke Barsinghausen GmbH hat sich entschieden, ein neues "Wasserwerk Eckerde" zu bauen. DieBaustelle, die Gründung befindet sich genau gegenüber der bestehenden TrinkwasseraufbereitungsanlageEckerde. Das neue Wasserwerk ist nach dem Stand der Technik geplant bzw. verfahrenstechnisch auszurüsten.
Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung bezieht sich auf die Netzersatzanlage.
Die Netzersatzanlage (NEA) wird als Containeraggregat mit Dieselmotor ausgeführt.
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation einer stationären Netzersatzanlage (Notstromanlage) für das neu zu errichtende Wasserwerk Eckerde der Stadtwerke Barsinghausen GmbH. Die Netzersatzanlage ist als Containeraggregat mit Dieselmotor auszuführen und dient der Sicherstellung der Stromversorgung des Wasserwerks bei Ausfall des öffentlichen Stromnetzes. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Lieferung eines Notstromaggregats mit einer Leistung von ca. 1.250 kVA, die erforderliche Steuerungs- und Schalttechnik, den Aggregatecontainer einschließlich Kraftstofflagerung, Zu- und Abluftanlage, Abgasanlage, Verkabelung, Potentialausgleich, Montage, Inbetriebnahme, Einweisung des Betriebspersonals sowie die Erstellung der vollständigen Bestands- und Revisionsdokumentation. Die Anlage muss einen vollautomatischen Netzersatzbetrieb gewährleisten und den einschlägigen technischen Regelwerken und Normen entsprechen.
Erfüllungsort ist das Wasserwerk Eckerde, Gehrdener Straße 5, 30890 Barsinghausen.
Der Auftraggeber wird das wirtschaftlichste Angebot im Sinne von § 127 GWB alleine nach dem Angebotspreis gemäß des vom Bieter ausgefüllten Leistungsverzeichnisses (Anlage C01) ermitteln. Das wirtschaftlichste Angebot ist das mit der geringsten Angebots-Nettosumme.
Der Auftraggeber hat im Rahmen des Leistungsverzeichnisses folgende Bedarfspositionen vorgesehen:
- Pos. 2.1.3.: Mehr-/ Minderpreis Ausführungsklasse G3Komplette Netzersatzanlage in Ausführungsklasse G3 nach DIN-ISO 8528
- Pos. 2.1.12.: Rußpartikelfilter, Rußpartikelfilter für Abgasanlage gem. der 44. BimSchV betriebsfertig liefern und montieren
- Pos. 2.1.14 Erstbefüllung Tankanlage Erstbefüllung Tankanlage mit geeignetem Kraftstoff (schwefelarmes Heizöl) ca. 2.000 Liter
- Pos. 2.1.23 Wartungsvertrag
Die Bedarfspositionen werden im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt.
Die Ausführungsfristen gemäß den besonderen Vertragsbedingungen (Anlage B03) sind zu beachten.
Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/Bietern sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
1. NachunternehmerBieter haben in der Liste der Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Formblatt ist auch auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.2. EignungsleiheSollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem mittels einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen.3. BietergemeinschaftenFür Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Barsinghausen, Hannover (elektronische Öffnung über das Vergabeportal)
Der Auftraggeber wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Die Angebote werden elektronisch im Vier-Augen-Prinzip geöffnet.
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 51 Abs. 2 SektVO Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eineEigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
wenn1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
wenn1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.
wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
wenn das Unternehmena)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oderc)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 (insgesamt und aus vergleichbaren Leistungen).
Jahresumsatz aus der Lieferung und Installation von Netzersatzanlagen/Stromerzeugungsanlagen mindestens 500.000 EUR (netto) im Durchschnitt in den Jahren 2023-2025.
Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung.
Deckungssummen von jeweils mindestens 3,0 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Umweltschäden) je Schadensfall.
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
Es sind mindestens drei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge aus den letzten fünf Jahren (gerechnet ab Ablauf der Angebotsfrist) vorzulegen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge, die mindestens folgende Leistungsbestandteile umfassen:
- Lieferung und Errichtung einer Netzersatzanlage als stationäres oder Container-Aggregat (Dieselmotor),- inkl. Montage/Anschluss, Inbetriebnahme,- mit einer Scheinleistung von mindestens 1.000 kVA.
Mindestens eine im Übrigen vergleichbare Referenz muss überdies die Errichtung/Installation einer Netzersatzanlage in einem Trinkwasserschutzgebiet in Schutzzone II oder Schutzzone III (IIIA/IIIB) betreffen.
Angabe (Eigenerklärung) und Nachweis über das Vorliegen von aktuell gültigen Qualifikationen und Zertifizierungen.
Es sind folgende aktuell gültige Nachweise vorzulegen:
- Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig): Nachweis durch ein gültiges Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.
Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Nachunternehmerverzeichnis, Anlage C03).
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche durchMängelansprüchebürgschaft gemäß VOB/B und Besondere Vertragsbedingungen (Anlage B03 der Vergabeunterlagen).
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Von einer Bietergemeinschaft wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C05) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben
Gemäß VOB/B und Besondere Vertragsbedingungen (Anlage B03 der Vergabeunterlagen).
Die Maßnahme wird aus Fördermitteln finanziert. Aus zwingenden förderrechtlichen Gründen ist sicherzustellen, dass dem Auftraggeber bis spätestens zum 28.02.2027 prüffähige Rechnungen über sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen vorliegen.
Der Auftragnehmer ist daher verpflichtet, alle bis zum 28.02.2027 erbrachten Leistungen so rechtzeitig abzurechnen, dass dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt entsprechende prüffähige Rechnungen vorliegen. Diese Frist gilt unabhängig von den vereinbarten Ausführungs- und Vertragsfristen.