I. Verpflichtende Ortsbesichtigung
Jedes Büro, das ein Angebot abgeben will, muss während der Angebotsfrist eine Ortsbesichtigung auf dem Gelände des ehemaligen "Wessels Hotel", Hauptstraße 33, 28857 Syke, durchführen.
Angebote, denen keine Ortsbesichtigung vorausgegangen ist, werden nicht berücksichtigt. Zum Nachweis der Besichtigung ist mit dem Angebot ein unterzeichnetes Besichtigungsprotokoll (Anlage D06) einzureichen.
Die Termine für die verpflichtende Ortsbesichtigung sind mit folgendem Ansprechpartner abzustimmen:
Herrn Mario Kruse
Hinrich-Hanno-Platz 1
28857 Syke
E-Mail: Ma.Kruse@syke.de
Telefon: +49 (0) 4242 164-421
Siehe hierzu auch Teil A (Verfahrensbedingungen), Abschnitt E.
II. Projektanten, Hinweis zur Vorbefassung (§ 7 VgV)
Im Vorfeld des Vergabeverfahrens hat das Büro FRANKE Architektur | Innenarchitektur, Oberstraße 135, 52349 Düren Grundsatzüberlegungen zum Umbau und zur Umnutzung der Leistung im März 2023 entworfen, sowie eine Kostenberechnung erstellt und den Auftraggeber beraten.
Der Auftraggeber geht nicht davon aus, dass es im Falle einer Beteiligung dieses Unternehmens am Vergabeverfahren aufgrund der Vorbefassung zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt. Vorsorglich werden zum Ausgleich die Arbeitsergebnisse des vorbefassten Unternehmens allen Bietern dieses Verfahrens als Anlagen zur Leistungsbeschreibung zugänglich gemacht. Ferner wird durch eine ausreichend bemessene Frist für die Angebotsabgabe die Möglichkeit gegeben, einen auch nur evtl. bestehenden Informationsvorsprung des vorbefassten Unternehmens auszugleichen.