Verfahrensangaben

Stadt Syke: Umnutzung des Hotels Wessel zu einem Bibliotheks- und Kulturzentrum: O...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.10.2026
26.10.2026 10:00 Uhr
26.10.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Syke
DE116638452
Hinrich-Hanno-Platz 1
28857
Syke
Deutschland
DE922
info@syke.de
+49 4242164-0
+49 4242164-164

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE328089380
Podbielskistraße 344
30655
Hannover
Deutschland
DE929
vergabe@kanzlei-dagefoerde.de
+4951159097560
+49511 59097566
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Vergabe von Leistungen der Objektplanung Gebäude.

Die Stadt Syke hat die im Stadtkern gelegenen Grundstücke Hauptstraße 31 und 33 aus einer Erbmasse erworben. Auf dem Grundstück Hauptstraße 33 befindet sich das ehemalige, denkmalgeschützte "Wessel's Hotel" nebst rückwärtigen Anbauten, darunter ein ehemaliger Schießstand; auf dem Grundstück Hauptstraße 31 befindet sich ein weiteres Bestandsgebäude.

Die Stadt Syke beabsichtigt, das ehemalige, denkmalgeschützte Wessels Hotel auf dem Grundstück Hauptstraße 33 in 28857 Syke einschließlich der für das Vorhaben vorgesehenen rückwärtigen Gebäudeteile und Ergänzungsbauten zu einem öffentlichen Bibliotheks- und Kulturzentrum umzunutzen. Das Vorhaben soll einen zentralen, niedrigschwellig zugänglichen Ort für Bibliothek, Bildung, Begegnung, Kultur und Veranstaltungen schaffen und die
historische Bausubstanz dauerhaft einer tragfähigen öffentlichen Nutzung zuführen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 34 ff. HOAI). Der Auftrag umfasst die planerische
Bearbeitung des denkmalgeschützten Bestands, die Planung der erforderlichen Neu- und Ergänzungsbauten - insbesondere des als "Forum" bezeichneten Verbindungs- und Veranstaltungsbereichs einschließlich Treppenhaus und WC-Anlagen sowie der neuen Aufzugsanlage - und die innenräumliche Konzeption für das Bibliotheks- und Kulturzentrum.

Zur Vorbereitung des Vorhabens beauftragte die Stadt Syke das Büro FRANKE Architektur | Innenarchitektur mit einer Machbarkeitsstudie zur Umnutzung des Hotels Wessel zu einem Bibliotheks- und Kulturzentrum mit Anbau eines Forums inklusive WC-Anlagen. Die Studie liegt in der fortgeschriebenen Fassung vom 26.06.2026 (Anlage B01) vor. Sie untersucht den Bestand und entwickelt städtebauliche, funktionale und gestalterische Lösungsansätze einschließlich eines Nutzungskonzepts, eines Katalogs erforderlicher Maßnahmen je Geschoss sowie einer Kostenschätzung auf Grundlage der BKI-Kostenkennwerte (Neubau 2026, Altbau
2025).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hauptsraße 33
28857
Syke
Deutschland
DE922

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamthonorar

Gewertet wird das anhand der Bietereintragungen im Preisblatt (Teil D, Anlage D05) ermittelte Gesamthonorar. Siehe zur näheren Ausgestaltung Teil A, Anlage A02 Zuschlagskriterien.

Gewichtung
45,00

Zuschlagskriterium

Preis
Stundensätze für zusätzlich beauftragte Leistungen

Es wird der einfache Durchschnittswert der im Preisblatt (Teil D, Anlage D05) von den Bietern eingetragenen Stundensätze für eventuell vom Auftraggeber noch zusätzlich beauftragte Leistungen gewertet. Siehe zur näheren Ausgestaltung Teil A, Anlage A02 Zuschlagskriterien.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Projektumsetzung

Die Bieter haben in einem Konzept zur Projektumsetzung darzustellen, wie sie die ausgeschriebenen Leistungen in personeller, organisatorischer und planerischer Hinsicht erbringen
werden. Gewertet werden die zu vier Unterkriterien eingereichten Ausführungen. Die Bieter sollen konkret und auftragsbezogen darstellen, mit welchen personellen, organisatorischen und fachlichen Maßnahmen sie die jeweils beschriebenen Ziele und Erwartungen des Auftraggebers erfüllen werden. Siehe zur näheren Ausgestaltung Teil A, Anlage A02 Zuschlagskriterien.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren aus dem Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung zunächst nur die Leistungen bis einschließlich der Leistungsphase 4, HOAI 2021 (Leistungsstufe 1).

Die Leistungsphasen 5 und 6 können durch den Auftraggeber optional als Stufe 2 abgerufen werden. Die Leistungsphasen 7 bis 9 können optional als Stufe 3 abgerufen werden. Der Abruf
der Stufe 3 steht zusätzlich unter dem Vorbehalt, dass die hierfür erforderlichen förderrechtlichen Voraussetzungen gemäß Abschnitt H der Leistungsbeschreibung vorliegen.

Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung der optionalen Stufen oder einzelner Leistungen hieraus besteht nicht.

Der Auftragnehmer ist im Fall der Optionsausübung verpflichtet, die ausdrücklich abgerufenen Leistungen zu erbringen. Der Auftraggeber kann die optionalen Leistungen stufenweise, teilweise oder vollständig abrufen. Näheres regelt der Architektenvertrag in Teil C der Vergabeunterlagen.

Zusätzliche Angaben

I. Verpflichtende Ortsbesichtigung

Jedes Büro, das ein Angebot abgeben will, muss während der Angebotsfrist eine Ortsbesichtigung auf dem Gelände des ehemaligen "Wessels Hotel", Hauptstraße 33, 28857 Syke, durchführen.

Angebote, denen keine Ortsbesichtigung vorausgegangen ist, werden nicht berücksichtigt. Zum Nachweis der Besichtigung ist mit dem Angebot ein unterzeichnetes Besichtigungsprotokoll (Anlage D06) einzureichen.

Die Termine für die verpflichtende Ortsbesichtigung sind mit folgendem Ansprechpartner abzustimmen:

Herrn Mario Kruse
Hinrich-Hanno-Platz 1
28857 Syke
E-Mail: Ma.Kruse@syke.de
Telefon: +49 (0) 4242 164-421

Siehe hierzu auch Teil A (Verfahrensbedingungen), Abschnitt E.

II. Projektanten, Hinweis zur Vorbefassung (§ 7 VgV)

Im Vorfeld des Vergabeverfahrens hat das Büro FRANKE Architektur | Innenarchitektur, Oberstraße 135, 52349 Düren Grundsatzüberlegungen zum Umbau und zur Umnutzung der Leistung im März 2023 entworfen, sowie eine Kostenberechnung erstellt und den Auftraggeber beraten.

Der Auftraggeber geht nicht davon aus, dass es im Falle einer Beteiligung dieses Unternehmens am Vergabeverfahren aufgrund der Vorbefassung zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt. Vorsorglich werden zum Ausgleich die Arbeitsergebnisse des vorbefassten Unternehmens allen Bietern dieses Verfahrens als Anlagen zur Leistungsbeschreibung zugänglich gemacht. Ferner wird durch eine ausreichend bemessene Frist für die Angebotsabgabe die Möglichkeit gegeben, einen auch nur evtl. bestehenden Informationsvorsprung des vorbefassten Unternehmens auszugleichen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Bieter, die ein wertbares Angebot abgegeben haben, haben ihr Angebot und insbesondere das darin enthaltene Konzept zur Projektumsetzung im Rahmen eines Präsentationstermins
vorzustellen.

Die Präsentationstermine finden nach derzeitiger Planung in der KW 45 statt und werden als Videokonferenz über Microsoft Teams durchgeführt. Die genaue Uhrzeit sowie die Einwahldaten werden den Bietern nach Öffnung der Angebote zeitnah mitgeteilt. Die Bieter werden gebeten, sich den genannten Termin freizuhalten.

Für jeden Bieter ist eine Präsentationszeit von maximal 45 Minuten vorgesehen. Im Anschluss kann der Auftraggeber erforderlichenfalls Aufklärungsfragen an den Bieter richten. Hierfür sind
weitere 15 Minuten eingeplant.
Die Präsentation dient ausschließlich der Erläuterung und Verifizierung der bereits mit dem Angebot eingereichten Inhalte. Verhandlungen über Leistungs- oder Vertragsinhalte finden
nicht statt. Der Auftraggeber behält sich lediglich vor, erforderliche Aufklärungsfragen im Sinne des § 15 Abs. 5 VgV zu stellen. Eine Änderung oder Ergänzung der Angebotsinhalte im Rahmen der Präsentation ist ausgeschlossen. Die Präsentation wird nicht gesondert bewertet.

Siehe hierzu auch Teil A (Verfahrensbedingungen) Abschnitt U der Vergabeunterlagen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz

Siehe Angaben in der Leistungsbeschreibung und den Zuschlagskriterien. Vorrangiges Nachhaltigkeitsziel ist der ressourcenschonende Erhalt nutzbarer Bausubstanz.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/Bietern sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Siehe Verfahrensbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen).

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMPEH

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Hannover, Syke, elektronische Öffnung der Angebote über DTVP.

Der Auftraggeber wird von der Kanzlei DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens
unterstützt. Die Öffnung der Angebote erfolgt über Mitarbeiter der Rechtsanwaltsgesellschaft.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen und eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 abzugeben.

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.

§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),

§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat

wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.

wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.

wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

Beschreibung
wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

wenn das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 (insgesamt und aus Leistungen im Bereich der Objektplanung Ge-bäude und Innenräume).

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereit-schaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung.

Deckungssumme für Personen- und Sachschäden je Schadensfall mindestens 2 Mio. EUR. Deckungssumme für Vermögensschäden je Schadensfall mindestens 1 Mio. EUR. Diese Deckungssummen müssen pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen.

Es sind mindestens 3 Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen.

Vergleichbar sind Aufträge, bei denen alle nachfolgenden Merkmale vorliegen:

- Neubau oder Umbau eines Gebäudes mit vergleichbaren Planungs- oder Beratungsanforderungen.
- Gegenstand des Referenzauftrages müssen mindestens die abgeschlossenen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) gewesen sein.
- Bauvolumen des Referenzobjektes (KG 300-400) mind. 600.000 EUR.
- Abschluss der Leistungsphase 8 nach dem 01.01.2021.

Darüber hinaus muss jede der nachfolgenden Anforderungen bei mindestens einer im Übrigen vergleichbaren Referenzleistung erfüllt sein. Sie können durch eine einzige Referenzleistung oder verteilt auf mehrere im Übrigen vergleichbare Referenzleistungen nachgewiesen werden:

- Mindestens eine Referenzleistung muss die Errichtung oder den Umbau eines Gebäudes mit öffentlicher oder gemeinschaftlicher Nutzung (z.B. Bibliothek, Museum, Volkshochschule, oder ein vergleichbares Gebäude) zum Gegenstand gehabt haben.
- Mindestens eine Referenzleistung muss die Objektplanung für den Umbau oder die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes umfasst haben.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieure/innen und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Projekt-leiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.

Für die als Projektleiter/in vorgesehene Person ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt bzw. Ingenieur entsprechend des jeweils einschlägigen Landesrechts zu erbringen.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer
Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung