Die Gemeinde Südheide plant mit dem Umbau des sanierungsbedürftigen Bahnhofsgebäudes im Ortsteil Unterlüß, Am Bahnhof 1, 29345 Südheide eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität und ein besseres Angebot für die Nutzer des Bahnhofes zu schaffen.
Gegenstand der hiesigen Ausschreibung für das Projekt des Umbaus des Bahnhofsgebäudes inkl. der Abrissarbeiten und der dazugehörigen Verkehrsanlagen sind die Leistungen des Leistungsbildes Tragwerkplanung (§§ 49 ff. HOAI) und Bauphysik (§ 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1; Ziffer 1.2.2.),
Die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Verkehrsanlagenplanung (§ 45 ff. HOAI) und der weiteren notwendigen Sonderfachleute (Vermessung, Bodengutachten, Schadstoffkartierung, SiGeKo etc.) werden gesondert vergeben.
Das Grundstück " Am Bahnhof 1" liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Kernort Unterlüß". Das Projekt wird im Rahmen der Städtebauförderung mit Mitteln aus dem Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" umgesetzt.
Das vorhandene Gebäude aus dem Jahr 1981 wird größtenteils zurückgebaut. Der bestehenbleibende Gebäudeteil wird technisch und energetisch saniert, sodass dieser dem aktuellen technischen Stand entspricht. Der zu sanierender Gebäudeteil wird um eine Wartehalle und ein öffentliches, behindertengerechtes WC erweitert.
Darüber hinaus sollen die Verkehrsanlagen umgestaltet und erweitert werden, um einer zukunftsorientierten Nutzung gerecht zu werden. Die Aufenthaltsqualität soll durch diese Erweiterungen verbessert werden. Auf der neu gewonnenen Fläche des abgerissenen Gebäudeteils sollen hierfür eine Fahrradabstellanlage und Sitzbereiche erstellt werden. Dabei wird derzeit und nach einer eingeholten Machbarkeitsstudie von folgenden Projektrahmenbedingungen ausgegangen: - Gesamtgebäudefläche: ca. 210 m², - Fläche des Abrisses: ca. 670 m² aufgeteilt in EG und OG, - Fläche der Verkehrsanlagen (Parkplatz mit Zu- und Ausfahrt, Fahrradabstellanlage und Versickerungsmulden): ca. 2350 m².
Gesamthonorar 65 %, Stundensätze für zusätzlich beauftragte Leistungen 50%
Persönliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung 20%, Organisation des vorgesehenen Personals 10%
Mit Erteilung des Zuschlags beauftragt der Auftraggeber die vorstehend beschriebenen Leistungen nicht vollständig, sondern stufenweise wie folgt:
Mit Zuschlagserteilung erfolgt zunächst die Beauftragung des Auftragnehmers mit den Grund- und besonderen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundbeauftragung).Die Leistungen der Leistungsphasen 4 ff. können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden. Der Auftraggeber sieht derzeit vor, dass in der nächsten Stufe zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 (bzw. bzw. 4 bis 7 für die Bauphysik) beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 3 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen zu erbringen.
Bei der Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) handelt es sich um eine Schätzung. Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft und endet mit vollständiger Erbringung und Abnahme der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistungsstufe. Insoweit kann sich im Einzelfall eine kürzere oder längere Vertragslaufzeit ergeben.
Der Auftraggeber fühlt sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben den Zielen der Nachhaltigkeit verpflichtet; angestrebt wird die Minimierung des Verbrauchs von Energie und Ressourcen.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1) Nachunternehmer: Bieter haben in demNachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) mit dem Angebot anzugeben, ob und ggf. welche Teile derLeistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Anlage D02 ist auch dann ausgefüllt abzugeben, wenn keinNachunternehmereinsatz beabsichtigt ist.
2) Eignungsleihe: Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit Abgabe desAngebotes seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie dasNichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil D,Anlage D03) nachzuweisen.
3) Bietergemeinschaften: Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sindanzugeben (siehe Teil D, Anlage D04 der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.