Verfahrensangaben

Stadt Burgdorf: Citymanagement für das Sanierungsgebiet Innenstadt Burgdorf

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
27.07.2026
03.08.2026 10:00 Uhr
03.08.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Burgdorf
t:051368980
Vor dem Hannoverschen Tor 1
31303
Burgdorf
Deutschland
DE929
info@burgdorf.de
+49 51368980
+49 136898112

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE328089380
Podbielskistraße 344
30655
Hannover
Deutschland
DE929
vergabe@kanzlei-dagefoerde.de
+49 511 590975-60
+49 511 590975-66
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79413000-2
79340000-9
79411000-8
75100000-7
71410000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Burgdorf liegt zentral im nordöstlichen Bereich der Region Hannover, mitten im Städteviereck Hannover - Celle - Braunschweig - Hildesheim mit sehr guter Anbindung an das überregionale Straßen- und Bahnnetz. Burgdorf hat 31.156 Einwohner und ist wirtschaftlich durch kleinere und mittlere Unternehmen geprägt.

Die Stadt Burgdorf befindet sich mit dem Sanierungsgebiet "Innenstadt Burgdorf" seit 2022 im geförderten Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren". Als ein Bestandteil dieser mehrjährigen Sanierungsmaßnahme ist für das Jahr 2026 die Einrichtung eines sog. "Citymanagements" geplant. Die Innenstadtentwicklung wird dabei zunehmend als Gemeinschaftsaufgabe verstanden, die dafür ein aktives, steuerndes Management erfordert.

Der Stadtmarketingverein Burgdorf e.V. (SMB) ist zwar seit Jahrzehnten fest in der Stadtgesellschaft verankert (2.700 Mitglieder). Er arbeitet eng mit dem Verkehrs- und Verschönerungsverein Burgdorf (VVV) zusammen und setzt bereits vielfältige Projekte um.

Allerdings besteht in der Innenstadt selbst kein stark ausgeprägtes Quartiers- oder Nachbarschaftsleben. Hier setzt das Citymanagement an: Es soll eine Lücke zwischen bestehenden Stadtmarketingaktivitäten und einer auf die Innenstadt fokussierten Akteursaktivierung schließen. Das Citymanagement übernimmt diese Rolle als koordinierende und vernetzende Schnittstelle zwischen Kommune, Bürgern, Gewerbetreibenden und weiteren Akteuren.

Ziel dieses Projektes soll hierbei sein, die Innenstadt in Richtung eines attraktiveren, aktiven Ortes des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Miteinanders voranzutreiben. In seiner Rolle als vernetzende Stelle soll das Citymanagement Aktivitäten bündeln, Projekte anstoßen und Prozesse steuern. Das Citymanagement tritt dabei nicht in Konkurrenz zu den bestehenden Akteuren, sondern ergänzt deren Arbeit um eine auf das Sanierungsgebiet fokussierte Koordinierungs- und Aktivierungsfunktion. Es arbeitet nicht innerhalb der Stadtverwaltung, sondern als externer Auftragnehmer, der eng mit den Abteilungen Wirtschaftsförderung, Stadtplanung und Umwelt, Kultur sowie Jugendpflege kooperiert.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Citymanagement umfasst die nachfolgend beschriebenen Kernaufgaben. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Tätigkeit des Citymanagements erfordert es ihrer Natur nach, flexibel auf sich verändernde Rahmenbedingungen, Bedarfe und Gelegenheiten vor Ort zu reagieren, um die übergeordneten Aufgabenziele zu erreichen. Weitere Einzeltätigkeiten können sich daher im Rahmen der jährlichen Zielvereinbarung (vgl. § 5 Abs. 2 des Beratervertrags) ergeben, soweit sie dem Gegenstand und Zweck des Citymanagements entsprechen.

- Ansprechpartner im Sanierungsgebiet
- Begleitung und Kommunikation im Sanierungsprozess
- Akquise von Fördermitteln
- Aufbau und Betreuung des Verfügungsfonds
- Entwicklung und Attraktivitätssteigerung des Gewerbestandorts Innenstadt
- Öffentlichkeits- und Pressearbeit
- Kommunikation und Berichtswesen

Die einzelnen Leistungen sind der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und dem Beratervertrag (Teil C der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

400.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36

Die Auftraggeberin kann den Vertrag anschließend bis zu 2 Mal um jeweils ein Jahr verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn die Auftraggeberin diesen nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf vorher kündigt. Nähere Erläuterungen enthält § 6 des Beratervertrages (Teil C der Vergabeunterlagen).

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Stadt Burgdorf
31303
Burgdorf
Deutschland
DE929

Für die Präsenzzeiten des Citymanagements wird von dem Auftraggeber ein Arbeitsplatz im Sanierungsgebiet zur Verfügung gestellt. Voraussichtlich im ersten Jahr nach Leistungsbeginn wird dieser Arbeitsplatz an einem Desk-Sharing Arbeitsplatz in einem der Verwaltungsstandorte der Stadt Burgdorf sein. Zu einem späteren Zeitpunkt (nach Fertigstellung der Sanierung des Rathauses I) ist vorgesehen, den Arbeitsplatz an einen Desk-Sharing Arbeitsplatz in das Rathaus I zu verlagern.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Vergütung

Vergütung

Gewichtung
300,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Projektumsetzung

Die Anforderungen an das Projektumsetzungskonzept sind den Zuschlagskriterien (Teil A, Anlage A02) zu entnehmen.

Gewichtung
600,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Vorstellung und Gesamteindruck des Teams

Vorstellung und Gesamteindruck des Teams. Bewertet wird die Präsentation des Umsetzungskonzepts. Dieses ist im Rahmen eines Präsentationstermins (45 Minuten pro Bieter) darzustellen.

Nähere Informationen u d die Anforderungen an das Kriterium sind den Zuschlagskriterien (Teil A, Anlage A02) zu entnehmen.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Nach Zuschlagserteilung findet im letzten Quartal des Jahres 2026 ein Auftaktgespräch zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt, in dem die Ziele für das erste Vertragsjahr vorbereitet werden.

Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer über die Büropräsenz hinaus regelmäßig im Sanierungsgebiet vor Ort ist (Kontakt- und Netzwerkpflege). Abseits der vereinbarten Präsenzzei-ten ist ein Arbeiten vom Büro des Auftragnehmers oder aus dem Homeoffice möglich.

Arbeitsmaterialien wie Laptop, Mobiltelefon, mobiles Internet und Büromaterial sind vom Auftragnehmer zu stellen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/Bietern sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Siehe Verfahrensbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen).

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMJW4

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Im Rahmen der Bewertung der Angebote ist die Durchführung eines Präsentationstermins vorgesehen, der bewertet wird. Nähere Informationen hierzu sind in Teil A, Anlage A03 enthalten. An dem Präsentationstermin für das Konzept müssen die für den Auftrag vorgesehenen Personen (Projektleitung sowie ggf. stellvertretende Projektleitung und Projektteam) zwingend
teilnehmen und die Vorstellung maßgeblich moderieren.

Die Präsentationstermine für das Zuschlagskriterium Nr. 3 (Vorstellung und Gesamteindruck des Teams) finden voraussichtlich am 19.08.2026 und am 21.08.2026 in Präsenz statt.

Die Bieter werden gebeten, sich diese Termine bereits jetzt vorsorglich freizuhalten. Die genaue Uhrzeit sowie der Veranstaltungsort werden den für den jeweiligen Termin vorgesehenen Bietern rechtzeitig über die Vergabeplattform mitgeteilt. Änderungen der Termine bleiben vorbehalten.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Hannover, Burgdorf, elektronische Öffnung.

Beschreibung
Die Auftraggeberin wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Die Angebote werden elektronisch im Vier-Augen-Prinzip geöffnet.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.

§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),

§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

wenn
1.
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2.
die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

wenn
1.
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2.
die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat

wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.

wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat

bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.

wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

wenn das Unternehmen
a)
versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c)
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 (insgesamt und aus vergleichbaren Beratungs- und Managementleistungenleistungen).

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung.

Deckungssumme für Personen- und Sachschäden je Schadensfall mindestens 2 Mio. EUR. Deckungssumme für Vermögensschäden je Schadensfall mindestens 1 Mio. EUR. Diese Deckungssummen müssen pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben
durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen.

Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen, die alle folgende Merkmale aufweisen:

- Gegenstand der Referenzleistung waren Managementleistungen im Be-reich der Stadtentwicklung, des Stadtmarketings oder des Citymanagements oder in vergleichbaren Tätigkeitsfeldern.
- Die Referenzleistung ist noch nicht abgeschlossen (andauernd) oder wurde frühestens am 1. Januar 2021 abgeschlossen.

Darüber hinaus muss mindestens eine der vorgelegten Referenzen zusammenhängend über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht worden sein.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung zum Personalstand im Jahres-durchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Mitarbeitern im Bereich Stadtentwicklung, Stadtmarketing oder Citymanagement sowie kaufmännischen/administrativen Mitarbeitern

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Eigenerklärung zu der/den für die (stv.) Projektleitung vorgesehenen Person(en) unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren. Es ist mindestens eine Person als verantwortliche Projektleitung und mindestens eine weitere Person als stellvertretende Projektleitung zu benennen.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es gelten die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung