Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
Es sind vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft mindestens eine Referenzleistung aus allen nachfolgenden Gruppen zu erklären:
a) Überwachung und Betrieb von technischen Einrichtungen (Sickerwasserfassung, -reinigung, Deponiegasfassung, Grundwassermessstellen)
b) Dokumentations- und Berichtswesen gegenüber Behörden
c) Umwelt- und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Umweltprojekten
d) Organisatorische Projekterfahrung bei Umweltprojekten
Die Gruppen können durch mehrere Projekte nachgewiesen werden, d.h. es ist nicht erforderlich, dass mit einem Projekt alle vorstehenden Gruppen (a. bis d.) erfüllt werden.
Berücksichtigung im Rahmen der Auswahlkriterien (Teil A, Anlage A02): Im Rahmen der Auswahlkriterien bewertet der Auftraggeber die eingereichten Referenzen für die Auswahl der Bewerber wie folgt:
Überwachung und Betrieb von technischen Einrichtungen (Sickerwasserfassung, -reinigung, Deponiegasfassung, Grundwassermessstellen) (s. Eignungskriterium 5a)
2 = 10 Punkte,
3 = 20 Punkte,
4 oder mehr = 40 Punkte;
Dokumentations- und Berichtswesen gegenüber Behörden (s. Eignungskriterium 5b)
2 = 5 Punkte,
3 = 10 Punkte,
4 oder mehr = 20 Punkte;
Umwelt- und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Umweltprojekten (s. Eignungskriterium 5c)
2 = 5 Punkte,
3 = 10 Punkte,
4 oder mehr = 20 Punkte;
Organisatorische Projekterfahrung bei Umweltprojekten (s. Eignungskriterium 5d)
2 = 5 Punkte,
3 = 10 Punkte,
4 oder mehr = 20 Punkte.
Hinsichtlich der vorgenannten Kriterien kann eine Referenzleistung mehrfach herangezogen werden.
Die in den einzelnen Kriterien erzielten Punktzahlen werden zur Herstellung des Bewerberrankings addiert. Zum Verfahren im Übrigen siehe Teil A, Abschnitt N.