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Verfahrensangaben

Vergabe von Dienstleistungen zur Betriebsführung des Abwassernetzes der Samtgemein...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.04.2026
23.04.2026 10:00 Uhr
04.05.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Abwassergesellschaft Ilmenau mbH
00000
Am Diemel 2
21406
Melbeck
Deutschland
DE935
info@samtgemeinde-ilmenau.de
+49 4134-9080

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
000
Podbielskistraße 344
30655
Hannover
Deutschland
DE929
vergabe@kanzlei-dagefoerde.de
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen
000
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90400000-1
90713100-9
45232400-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Samtgemeinde Ilmenau plant die Neuausschreibung der technischen und kaufmännischen Betriebsführung des Abwassernetzes für das gesamte Samtgemeindegebiet. Dieses umfasst das Gebiet der Gemeinden Barnstedt, Deutsch-Evern, Embsen und Melbeck.

Vor circa 20 Jahren ist im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens ein Public-Private-Partnership (PPP) -Modell für die Aufgabe der Abwasserbeseitigung in der Samtgemeinde Ilmenau ausgeschrieben worden. Abwasserbeseitigung im hiesigen Sinne umfasst lediglich die Beseitigung von Misch- und Schmutzwasser. Die Beseitigung des Niederschlagswassers verbleibt weiterhin als Aufgabe der einzelnen Mitgliedsgemeinde.

In dieser Struktur wird die Betriebsführung des Abwassernetzes der Samtgemeinde Ilmenau von der Abwassergesellschaft Ilmenau mbH (AGI) erbracht. An der AGI hält die Samtgemeinde Ilmenau 51 % der Gesellschaftsanteile, während der private Partner 49 % der Gesellschaftsanteile besitzt. Ebenso wurde im Rahmen dieser Vergabe das Anlagevermögen, wie Leitungen und Pumpwerke, auf die AGI übertragen. Zwischen der AGI und der Samtgemeinde besteht ein entsprechender Dienstleistungsvertrag, durch den sich die AGI zur Wahrnehmung der der Samtgemeinde obliegenden Pflichten zur Abwasserbeseitigung verpflichtet.

Die zur Betriebsführung erforderlichen Dienstleistungen werden von einem Dienstleister für die AGI erbracht. Dieser Dienstleistungsvertrag soll nun neu vergeben werden. Im gleichen Zuge wird die AGI zu einer 100 % kommunalen Gesellschaft werden. Das bisherige PPP-Modell wird nicht weiter fortgesetzt. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird daher nicht erneut ein Gesellschaftsanteil der AGI ausgeschrieben. Der Leistungsumfang der hier ausgeschriebenen Dienstleistungen beschränken sich auf die Betriebsführung des Abwassernetzes.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Rahmen der technischen Betriebsführungsaufgaben soll der Auftragnehmer im Wesentlichen folgende Dienstleistungen erbringen:

- Die regelmäßige Wartung der Kanäle und Schächte der Schmutz- und Mischwasserkanalisation, Durchführung von Kanalinspektionen mit Kameraaufnahmen, Anpassung von Schachtabdeckungen an das Straßenniveau sowie ein 24/7-Störungs- und Havariedienst mit einer Reaktionszeit von maximal einer Stunde.

- Die Wartung und Instandhaltung der Pumpwerke einschließlich Maschinen- und Elektrotechnik, die Erfassung und Übermittlung von Verbrauchsstatistiken, die regelmäßige Entfettung und Reinigung der Speicherräume sowie die Spülungen der Druckleitungen nach Bedarf.

- Die Wartung und Instandsetzung elektrischer Anlagen (z.B. Elt-Anlagen, Trafoanlagen, Blitzschutzanlagen), die Pflege der Außenanlagen, die Entleerung von Kleinkläranlagen sowie die Sicherstellung eines 24-Stunden-Bereitschaftsdienstes für Störfälle.

Im Rahmen der kaufmännischen Betriebsführung soll der Auftragnehmer im Wesentlichen folgende Dienstleistungen erbringen:

- Die Durchführung der Anlagenbuchhaltung, Grundstücksverwaltung und Investitionsabrechnungen für die AGI.

- Die Koordination des jährlichen Wirtschaftsplanprozesses mit der Samtgemeinde und der AGI-Geschäftsführung. Erstellung von Erfolgs-, Finanz- und Investitionsplan sowie langfristiger Finanzierungskonzepte.

- Die Erstellung der handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüsse und Betreuung externer Prüfer und Behörden. Überwachung der Kosten, Erstellung der Berichte und quartalsweise Abstimmung mit der AGI. Bei Abweichungen vom Wirtschaftsplan Erarbeitung entsprechender Anpassungsvorschläge.

- Die Samtgemeinde setzt Gebühren und Beiträge fest, während die Erhebung durch den WBV erfolgt. Der Auftragnehmer liefert hierfür erforderliche Daten und unterstützt bei der Beitragskalkulation. Er pflegt die Grundstückskartei und wirkt bei Erschließungs- und Ablöseverträgen mit. In Klageverfahren stellt er die relevanten Informationen bereit. Zudem bearbeitet er Bürgeranfragen nach Vorgaben der AGI.

Im Rahmen der ingenieurstechnischen Betriebsführung soll der Auftragnehmer im Wesentlichen folgende Dienstleistungen erbringen:

- Die Beratung der AGI in Belangen der Abwasserbeseitigung bei Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Straßensanierungen), bezüglich der Erschließung von Neubaugebieten durch fachliche Stellungnahmen zur Bauleitplanungen, die Planungen bezüglich des Kapazitätsbedarfs des Abwassernetzes und der zugehörigen Infrastruktur, z.B. die Prüfung der Erforderlichkeit eines zusätzlichen Pumpwerks für ein Neubaugebiet zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit.

- Die Projektsteuerung für Investitionsvorhaben der AGI einschließlich der technischen Ingenieurleistungen und kaufmännischen Abwicklung. Dabei unterstützt der Auftragnehmer die AGI durch die Erstellung der Vergabeunterlagen, betreut Ausschreibungen und erstellt einen Vergabevorschlag für die AGI. Zudem pflegt er eine Vertrags-Datenbank zur Verwaltung bestehender Verträge.

- Die Bearbeitung von Neuanschlüssen, Entwässerungsanträgen und Kundenanfragen.

Wegen der weiteren Einzelheiten der zu erbringenden Dienstleistungen wird auf die ausführliche Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2032

Der Auftragnehmer übernimmt die Verpflichtung zur operativen Betriebsführung des Abwassernetzes ab dem 01.01.202 7 Die Grundlaufzeit der operativen Betriebsführung beträgt fünf Jahre. Der Auftraggeber hat das Recht, die Grundlaufzeit zwei Mal, um jeweils fünf Jahre durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern (Optionen). Die Optionen sind durch den Auftraggeber spätestens ein Jahr vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit auszuüben (bis zum 01.01.2031 und 01.01.2036). Eine einseitige Verlängerung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Samtgemeinde Ilmenau
Deutschland
DE935

Der Erfüllungsort betrifft das gesamte Gebiet der Samtgemeinde Ilmenau. Zu ihr gehören die Gemeinden Barnstedt, Deutsch Evern, Embsen und Melbeck.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

HINWEIS: Auftraggeber im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist die Abwassergesellschaft Ilmenau mbH (AGI), am Diemel 2, 21406 Melbeck. Diese wird in diesem Vergabeverfahren durch die Samtgemeinde Ilmenau, Am Diemel 2 21406 Melbeck vertreten! Die in der Auftragsbekanntmachung für die AGI aufgeführten Kontaktdaten beziehen sich daher auf die Kontaktdaten der Samtgemeinde Ilmenau, da diese das Vergabeverfahren für die AGI durchführt und damit einziger Ansprechpartner ist. Davon unberührt bleibt der Grundsatz der elektronischen Kommunikation. Die Abwicklung das gesamte Vergabeverfahren erfolgt in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP (https://dtvp.de/). Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/Bietern sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Teil A Verfahrensbedingungen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLM06C

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Nachunternehmer: Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage C02) mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Anlage C02 ist auch dann ausgefüllt abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist. 2) Eignungsleihe Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil D, Anlage C03) nachzuweisen. 3) Bewerber-/Bietergemeinschaften Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist ggf. mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Mit der Abgabe eines Erstangebotes durch den Auftraggeber wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen. Der in der Bekanntmachung genannte Termin zum Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe entspricht der aktuellen Planung. Die Aufforderung kann auch früher oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.

§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),

§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

wenn
1.
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2.
die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

wenn
1.
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2.
die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat

wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.

wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.

wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken

wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

wenn das Unternehmen
a)
versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c)
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2023 bis 2025.

Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2023 bis 2025 aus dem Bereich der Abwasserbeseitigung).

Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieure und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Projektleitung: Eigenerklärung zum vorgesehenen Projektleiter unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.

Mindestanforderung:
Der Projektleiter muss über eine nachgewiesene Qualifikation im Abwasserbereich (Qualifikation als Ab-wassermeister, Tiefbauingenieur oder gleichwertig) und mindestens fünf Jahren Berufserfahrung verfügen.

Dieses Kriterium wird für die Auswahlentscheidung für die zweite Stufe wie folgt berücksichtigt: Dauer der im Teilnahmeantrag angegebenen Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters (in Jahren):
5 bis 7 Jahre = 20 Punkte
7 bis 10 Jahre = 35 Punkte
Über 10 Jahre = 50 Punkte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
50,00

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzleistung "technische Betriebsführung":
Eigenerklärungen über Dienstleistungen in Bezug auf die technische Betriebsführung eines kommunalen Abwassernetzes.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.

Mindestanforderung: Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz über die technische Betriebsführung eines Abwassernetzes vorzulegen. Eine Referenz ist als vergleichbar anzusehen, wenn alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind.

- Erbringung der Leistungen für ein Anschlussgebiet mit mindestens 5.000 Einwohnern. - Die Referenzleistung muss eine ununterbrochen Leistungserbringung über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten zum Gegenstand haben. - Der Umfang der übernommenen Dienstleistungen muss eine Vergleichbarkeit zu dem in Teil B Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungsspektrum zulassen. - Die Referenzleistung muss seit dem 01.01.2021 erbracht worden sein.

Dieses Kriterium wird für die Auswahlentscheidung für die zweite Stufe wie folgt berücksichtigt: Anzahl der vom Bewerber vorgelegten vergleichbaren Referenzen entsprechend der Anlage A01, Kriterium Nr. 2: 2 = 120 Punkte, 3 = 240 Punkte, 4 = 360 Punkte, 5 = 480 Punkte, 6 oder mehr = 600 Punkte.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
600,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzleistung "ingenieurtechnische Leistungen":

Eigenerklärungen über Dienstleistungen in Bezug auf die ingenieurtechnische Betriebsführung eines kommunalen Abwassernetzes.

Der Auftraggeber behält sich vor, die An-gaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.

Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz über ingenieurtechnische Leistungen vorzulegen. Eine Referenz ist als vergleichbar anzusehen, wenn alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: - Erbringung von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke Abwasserentsorgung gemäß § 41 Nr. 2 HOAI. - Abgeschlossene und erbrachten Leistungsphasen 1 bis 8. - Die Planungsleistung bezog sich auf eine Anlage der kommunalen Abwasserentsorgung. - Die Referenzleistung muss seit dem 01.01.2021 erbracht worden sein.

Dieses Kriterium wird für die Auswahlentscheidung für die zweite Stufe wie folgt berücksichtigt: Anzahl der vom Bewerber vorgelegten vergleichbaren Referenzen entsprechend der Anlage A01, Kriterium Nr. 3: 2 = 50 Punkte, 3 = 100 Punkte, 4 = 150 Punkte, 5 oder mehr = 200 Punkte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
200,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzleistung "kaufmännische Betriebsführung":
Eigenerklärungen über Dienstleistungen in Bezug auf die kaufmännische Betriebsführung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen wer-den nicht berücksichtigt.

Mindestanforderung: Es ist mindestens eine Referenz über einen vergleichbaren früheren Auftrag erforderlich. Eine Referenz ist als vergleichbar anzusehen, wenn alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind.

-Übernahme der kaufmännischen Betriebsführung für eine Kapitalgesellschaft betrifft, die zumindest folgende Bereiche abdeckt: die laufende Finanzbuchhaltung einschließlich Anlagenbuchhaltung sowie ein kaufmännisches Controlling mit regelmäßiger Berichterstattung an die Geschäftsführung. - Im Rahmen der Referenzleistung ist an der Erstellung der Jahresabschlüsse - einschließlich handels- und steuerrechtlicher Abschlüsse - mitgewirkt oder diese sind selbst erstellt worden. - Die Referenzleistung muss seit dem 01.01.2021 erbracht worden sein.

Dieses Kriterium wird für die Auswahlentscheidung für die zweite Stufe wie folgt berücksichtigt: Anzahl der vom Bewerber vorgelegten vergleichbaren Referenzen entsprechend der Anlage A01, Kriterium Nr. 4: 2 = 50 Punkte, 3 = 100 Punkte, 4 oder mehr = 150 Punkte.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
150,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung