Dienstleistungsauftrag über die Sammlung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen.
Die RegioEntsorgung AöR, beabsichtigt, für den Zeitraum 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 (Grundlaufzeit) die Sammlung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen auf insgesamt 266 Stellplatzflächen (331 Behälter) flächendeckend verteilt auf 16 Kommunen in sieben Gebietslosen als Dienstleistungsauftrag in einem wettbewerblichen Verfahren zu vergeben.
Die Laufzeit dieses Vertrages wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit vom Konzessionsgeber gekündigt wird.
Die Lose stehen allen Interessenten offen, d. h. gemeinnützigen Sammlern i. S. v. § 3 Abs. 17 KrWG und gewerblichen Sammlern i. S. v. § 3 Abs. 18 KrWG.
Der Auftraggeber wird die Sammelbehälter bereitstellen.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt in sieben Losen (siehe Anlage B01, Teil B zu den Losen 1 bis 7).
Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer ein Entgelt je Container in EUR (netto) pro Monat. Der Auftragnehmer wiederrum zahlt dem Auftraggeber einen Erlös je Container in EUR (netto) pro Monat. Es handelt sich damit nicht um eine Dienstleistungskonzession.
Es handelt sich bei dem oben genannten Zeitraum um die Grundlaufzeit. Die Laufzeit dieses Vertrages wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird.
Insgesamt 266 Stellplatzflächen (331 Behälter) flächendeckend verteilt auf 16 Kommunen in sieben Gebietslosen.
Die Standorte der Alttextilsammelbehälter sind im Teil B Anlage B01, Teil B ebenso wie die Behälterzahlen aufgeführt. Abweichungen hiervon teilt der Auftraggeber rechtzeitig mit und stimmt diese mit dem Auftragnehmer ab. Die Leistung umfasst bezogen auf jedes Los sämtliche im Teil B Anlage B01, Teil B jeweils genannten Standorte.
Es handelt sich bei dem Leistungszeitraum um die Grundlaufzeit. Die Laufzeit dieses Vertrages wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird.
Bewertung u. a. einer Vollsortierung des Auftragnehmers sowie der Entfernung des Sortierbetriebs im Rahmen der Zuschlagskriterien.
Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/Bietern sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hannover, Eschweiler (elektronisch)
Der Auftraggeber wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Die Angebote werden elektronisch im Vier-Augen-Prinzip geöffnet.
Der Auftraggeber wird gemäß § 56 Abs. 2 VgV von den Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes Unterlagen nachfordern, deren Nachforderung vergaberechtlich zulässig ist.
Der Bieter hat zu erklären, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB bestehen und Auskünfte und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Die Erklärung gemäß TVgG-NRW ist mit dem Angebot abzugeben.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
wenn1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
wenn1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit
wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
wenn das Unternehmena)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oderc)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
Nachweis nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsfrist.
Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG i.V. m. § 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder einen gleichwertigen Nachweis. Ein gleichwertiger Nachweis muss mindestens die in § 7 der EfbV aufgeführten Anforderungen erfüllen.
Die Zertifizierung bzw. der gleichwertige Nachweis muss sich auf sämtliche Tätigkeiten der ausgeschriebenen Leistung beziehen.Für die Beauftragung von Nachunternehmern gilt § 7 Abs. 2 und 3 EfbV. Der Bieter hat für betroffene Nachunternehmer in dem von § 7Abs. 2 und 3 EfbV geforderten Umfang den Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft ein EFB-Zertifikat für die Tätigkeit(en) vorzulegen, die dieses Mitgliedder Bietergemeinschaft im Auftrags-fall erbringen wird.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 (insgesamt sowie gesondert aus mit dem Auftragsgegenstandvergleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters. Angabe in Vordruck Teil C. (C.).
Eigenerklärung zur Zahl der im Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Beschäftigten insgesamt und Führungskräften. Angabe in Teil C. (D.).
Stichpunktartige Beschreibung der Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstung (insbesondere Fuhrpark), die zur Ausführung desausgeschriebenen Auftrags zur Verfügung stehen. Angabe in Vordruck Teil C (G.).
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren. Angabe in Vordruck Teil C (E.).
Deckungssummen von jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden je Schadensfall. Verlust vom Auftraggeber überlassener Gegenstände (einschl. Schlüssel, Codekarten, Transponder) 250.000 EUR je Schadensfall.
Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen.
Eigenerklärungen über mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Angabe in Vordruck Teil C Anlagen C01a-C01c.
Anzugeben sind mindestens drei vergleichbare Referenzaufträge, die seit dem 01.01.2020 umgesetzt worden sind.
Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn- Leistungsgegenstand die Sammlung und/oder Verwertung von Alttextilien (mindestens 50 Container) im Rahmen eines öffentlichen Auftrages- über mindestens 12 Monate- im Zeitraum seit 01.01.2020 war.
Es gilt die Summe der angegebenen Referenzleistungen; auch überschneidende Zeiträume werden berücksichtigt.
Eigenerklärung zu den wiederverwendeten und verwerteten Mengen Alttextilien (in t und in %) in den Jahren 2022 bis 2024. Angabe inVordruck Teil C (F.).
Eigenerklärung über die Teile der Leistung, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen. sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügungüber die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung (im Falle der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Angabe in VordruckTeil C Anlagen C02 und C03.
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB. Angabe in Vordruck Teil C (H.).
Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohnstandards nach dem TVgG-NRW.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Eingang des Angebots Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Unfallversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die Mehrheit der Arbeitnehmer des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft versichert ist, nachzufordern.
Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Es wird die Stellung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 EUR je Los gefordert. Die Sicherheit erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Verpflichtungen, insbesondere die ordnungsgemäße Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen. Sie wird nach Ablauf der Laufzeit des Dienstleistungsvertrags freigegeben, wenn alle Verpflichtungen erfüllt sind. Eine Aufrechnung kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.
Siehe hierzu Abschnitt VII. der Leistungsbeschreibung.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Anlage C04 abzugeben , wonach die Mitglieder erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zurEntgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt istund alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung.