Die Freie Hansestadt Bremen beabsichtigt Planungsleistungen für die energetische Sanierung des Gebäudes "Haft Neubau" der JVA Bremerhaven zu vergeben. Im Rahmen einer energetischen Sanierung des sogenannten Haft Neubau (1975)-Gebäudes der JVA Bremerhaven, steht eine weitgehend "Eins zu Eins Sanierung" des bestehenden Gebäudes im Fokus, wobei alle relevanten Anforderungen an den Brandschutz, die Sicherheit der Rettungswege, die Barrierefreiheit sowie die Arbeitsstättenrichtlinien zu berücksichtigen sind. Zudem ist die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen von zentraler Bedeutung.Im Gebäude sind keine Hafträume untergebracht. Die Hauptnutzung des Gebäudes besteht aus der Küche, der Kleiderkammer, diversen Sozialräumen der Justizangestellten sowie einigen therapeutischen Räumen mit Werkstätten für die Insassen. Zudem ist der sogenannte Fackelbetrieb im Gebäude untergebracht. Das ist ein wirtschaftlicher Arbeitsbereich für Insassen, in dem Wachsfackeln hergestellt werden.Die organisatorische Struktur des Gebäudes soll weitestgehend unverändert bleiben. Mögliche Anpassungen von Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes sollen im Planungsprozess in enger Abstimmung mit dem Nutzer vorgenommen werden. Für eine Optimierung der Abläufe müssen diverse Mängel und Probleme der Arbeitsplätze und Raumnutzungen in den jeweiligen Nutzerbereichen systematisch bearbeitet werden. Um die Notwendigkeit eines Bauantrages zu vermeiden, sind Anpassungen und Optimierungen so zu gestalten, dass sie im Rahmen bestehender Nutzungen erfolgen.Um eine vollständige Gesamtübersicht über die erforderlichen Maßnahmen innerhalb des Gebäudes einschließlich Fassade und Dach zu erhalten, ist im ersten Schritt eine umfassende Bestandsaufnahme durchzuführen.Ziel der Maßnahme ist es, das bestehende Gebäude auf den aktuellen technischen Stand zu bringen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Brandschutz, Elektrotechnik und den Bereich der IT und Datenkommunikation.Bauliche Veränderungen sind lediglich marginal im Inneren des Gebäudes vorgesehen.Denkmalschutz besteht für das Gebäude nicht. Das Gebäude hat eine Brutto-Grundfläche von etwa 1.832 qm.Die Fertigstellung ist derzeit bis 12.2029 vorgesehen.Die Gesamtkosten (KG 200 - 700) der Maßnahme werden derzeit mit rund 4,0 Mio. Euro / brutto angesetzt. Hinweis: In der Regel wird von jedem Bearbeiter (Mitarbeiter) vor Ort (z.B. Bestandserfassung, Bauleitung, etc.) ein polizeiliches Führungszeugnis abgefragt.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.Folgende Leistungen sollen vergeben werden:- Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppen 1 - 8 [ALG 7 Küche]).Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
Vorgesehene Projektorganisation / vorgesehener Projektablauf
Erläuterung zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Erläuterung bewerberinterner Methoden zur Termin-/Kostenplanung und -koordination bei der Dienstleistungserbringung anhand dieses Projekte
Honorarangebot
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet.Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen..Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.