Die Handwerkskammer Südwestfalen beabsichtigt eine Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg durchzuführen.Das bbz Arnsberg bietet ein umfassendes Schulungsangebot in unterschiedlicher Ausprägung für die Fachrichtungen Kfz, Elektro, Metall, SHK, Holz, Bau/Ausbau, Friseure und betriebswirtschaftlichen Bereiche in erster Linie für die Überbetriebliche Ausbildung und die Meistervorbereitung. Die Gebäude sind größtenteils auf dem baulichen Stand des jeweiligen Errichtungsjahres. Die meisten Gebäude entsprechen aufgrund des Baualters technisch sowie energetisch nicht mehr dem Stand der Technik. Eine Modernisierung ist erforderlich.Bestandteil der Maßnahmen ist neben dem Neubau eines Technikums mit ca. 4.000 qm BGF ebenfalls der Ersatzneubau des Gebäudes G und die Modernisierung der Bestandsflächen. Das Vorhaben soll in verschiedenen Maßnahmenpaketen entsprechend der Priorisierung der Maßnahmen, d.h. bauabschnittsweise umgesetzt werden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Planung sollte im Vorfeld, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, übergreifend erfolgen. Zudem sind die Förderantragsunterlagen (Z-Bau) nach Abschluss der Leistungsphase 3 gemeinsam für alle Maßnahmen einzureichen. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit ist hierzu im Vorfeld bereits zu klären. Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt im laufenden Betrieb. Weitere förderfähige Maßnahmen (z.B. Rückbau, Stellplätze, etc.) sind entsprechend des jeweiligen Leistungsbildes Bestandteil der Beauftragung.Es wird erwartet, dass die gesamte Planung in 3D-Modellen erfolgt, unter anderem um eine höhere Genauigkeit bei der Massenermittlung und Kollisionsprüfung zu erreichen. Die Anwendung von BIM ist jedoch nicht vorgesehen. Die Vorgaben des GEG sind für die Neubauten und Modernisierungen einzuhalten.--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Gesamtkosten (KG 200 - 500 und 700) für diese Maßnahmen inkl. Rückbau, wurde mit ca. 45,7 Mio. EUR brutto ermittelt (BKI Stand 2023). Diese Summe wird als grundsätzlich förderfähig betrachtet und ist im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu aktualisieren.--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Gesamtmaßnahme soll über Fördermittel sowie einen Anteil an Eigenmitteln finanziert werden. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus Bundesmitteln, Landesmitteln und GRW-Mitteln. Es ist gemeinsames Ziel die Förderunterlagen im Jahr 2027 einzureichen. Hierzu ist es erforderlich, dass die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers bis zum April 2027 vorliegen.Es ist von einer Inbetriebnahme der letzten hochbaulichen Maßnahmen bis Dezember 2036 auszugehen. Daran anschließend erfolgt der Rückbau der als Interim genutzten Bestandsgebäude und daran anschließend die finale Fertigstellung und Inbenutzungnahme der Freianlagen.--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes insbesondere die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) müssen eingehalten werden. Das Bauvorhaben ist eine vom Bund und Land geförderte Zuwendungsmaßnahme.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.Folgende Leistungen sollen vergeben werden:- Projektsteuerung (Projektstufen 1 - 5; Handlungsbereiche A - E gem. AHO Heft 9 Stand Mai 2025)Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern des AHO. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor.
- Vorgesehene Projektorganisation / vorgesehener Projektablauf (15 %)- Erläuterung zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung (40 %)- Kosten- und Terminmanagement (15 %)
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Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.-----------------------------------------------------------------------------------------------------§160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit--------------------------1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,--------------------------2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,--------------------------3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,--------------------------4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.--------------------------Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Exposé inkl. Auswahlkriterien, VgV-Bogen und Vergabeunterlagen sind vor Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend über das Vergabeportal herunterzuladen.Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet.Der Bewerberbogen ist an den dazu vorgesehenen Stellen zu unterzeichnen und hochzuladen.Nach Möglichkeit sind alle Anlagen zum VgV-Bogen in einer Datei (pdf-Format) hochzuladen.Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen sind spätestens 7 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu beantragen..Bewerber, die nicht alle o.g. Mindestanforderungen mit ihrem Teilnahmeantrag nachgewiesen haben, werden nicht weiter im Auswahlverfahren berücksichtigt. Aus allen wertbaren Teilnahmeanträgen werden mind. 3 Teilnehmer, max. jedoch 5 Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl gem. Auswahlkriterien zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Bewertungsmatrix zur Ermittlung dieser max. 5 Teilnehmer ist dem Exposé zu entnehmen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Sollten weniger als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag abgeben, behält sich die Auftraggeberin vor, das Vergabeverfahren mit allen geeigneten Bewerbern fortzuführen und alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern..Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Eine Nachforderung nach Maßgabe des § 56 Abs. 2, Abs. 3 VgV bleibt vorbehalten. Ein Anspruch der Bewerber und Bieter besteht insoweit nicht.
1) Berufszulassung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Bescheinigung der Berufszulassung bzw. der beruflichen Befähigung gem. Angaben zu einem besonderen Berufsstand..Angaben zu einem besonderen BerufsstandDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:a) natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur(in) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland, die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nachder Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist;b) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, sofern eine(r) der Gesellschafter(innen) oder ein(e) bevollmächtigte(r) Vertreter(in) der juristischen Person die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt;c) Bewerbergemeinschaften, bei denen ein Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
2) wirtschaftliche Verknüpfung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des/der Bewerber(in) ob und auf welche Art er/sie wirtschaftlich mit Unternehmern verknüpft ist, und ob und auf welche Art er/sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung gem. § 43 (1) VgV mit Benennung des/der bevollmächtigten Vertreter(in) (von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschrieben einzureichen) bzw. Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer gem. § 47 (1) VgV mit Angabe der betreffenden Nachunternehmerleistungen sowie Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer (unterschrieben einzureichen)).
3) Handelsregisterauszug (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate zum Fristablauf für den Eingang der Teilnahmeanträge) des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der/die Bewerber(in) seinen / ihren Sitz hat, vorgeschrieben ist (bei juristischen Personen) gem. § 44 (1) VgV.
4) Ausschlussgründe (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des/der Bewerber(in), dass keiner der Ausschlussgründe des § 123 (1) Ziff. 1 - 10, (4) Ziff. 1 und 2 GWB und 124 (1) Ziff. 1 - 9 GWB sowie keine Interessen gem. § 73 (3) VgV bestehen. Der/die Auftraggeber(in) behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung des/der Bewerber(in) durch Einholung einer Bescheinigung gem. § 48 (4), (5) VgV zu überprüfen.
5) Umsätze (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über die Netto-Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 Geschäftsjahre - 2023, 2024, 2025 (2025 vorläufige Zahlen möglich) - (Projektsteuerung).(Punkteverteilung siehe Exposé)
A) Der Bewerber / mind. ein Bewerbergemeinschaftspartner muss auf dem einschlägigen Markt eine Tätigkeit von mindestens 3 Geschäftsjahren nachweisen können.
6) Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerberin mit Referenzprojekten über geeignete Referenzen gem. § 46 (3) Ziff. 1, § 75 (5) VgV:------------------------------------------------------------------------------------------------Referenz I) [40 %] Leistungsbereich: ProjektsteuerungProjektart: Neubau / Erweiterung / Umbau / Sanierung / ModernisierungProjektgröße: hochbauliche Maßnahme mit mind. 5.000 qm BGF (bearbeitete Fläche)Komplexität / Besonderheit: Steuerung von Einzelplanern / Einzelvergaben (kein GP, GU oder TU)Leistungsumfang: es müssen mind. die Projektstufen 1 - 5 und mind. Handlungsbereiche A - E gem. AHO 2025 bzw. älter oder vergleichbarer Regelung) erbracht worden seinBearbeitungsstand: erfolgter Abschluss der Projektstufe 5 im Jahr 2020 oder später (der Abschluss der Projektstufe 5 muss bis zum Fristablauf für den Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt sein)------------------------------------------------------------------------------------------------Referenz II) [40 %] Leistungsbereich: ProjektsteuerungProjektart: Neubau / Erweiterung / Umbau / Sanierung / ModernisierungProjektgröße: hochbauliche Maßnahme mit mind. 5.000 qm BGF (bearbeitete Fläche)Komplexität / Besonderheit: für ein zu mind. 50 % aus öffentlichen Mitteln gefördertes ProjektLeistungsumfang: es müssen mind. die Projektstufen 1 - 5 und mind. Handlungsbereiche A - E gem. AHO 2025 bzw. älter oder vergleichbarer Regelung) erbracht worden seinBearbeitungsstand: erfolgter Abschluss der Projektstufe 5 im Jahr 2020 oder später (der Abschluss der Projektstufe 5 muss bis zum Fristablauf für den Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt sein)
7) Mitarbeiterstruktur (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Aufstellung der Anzahl der Beschäftigten einschließlich Führungskräften bei dem/der Bewerber(in) jeweils für die letzten 3 Jahre und jeweils gegliedert nach Berufsgruppen.
Mindestanforderung MB I) Mind. 1 Projekt welches die nachfolgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllt:Leistungsbereich: ProjektsteuerungProjektart: Neubau / Erweiterung / Umbau / Sanierung / ModernisierungProjektgröße: hochbauliche Maßnahme mit mind. 5.000 qm BGF (bearbeitete Fläche)Komplexität / Besonderheit: Steuerung von Einzelplanern / Einzelvergaben (kein GP, GU oder TU)Leistungsumfang: es müssen mind. die Projektstufen 1 - 5 und mind. Handlungsbereiche A - E gem. AHO 2025 bzw. älter oder vergleichbarer Regelung) erbracht worden seinBearbeitungsstand: erfolgter Abschluss der Projektstufe 5 im Jahr 2020 oder später (der Abschluss der Projektstufe 5 muss bis zum Fristablauf für den Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt sein)
Mindestanforderung MB I) Mind. 1 Projekt welches die nachfolgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllt:Leistungsbereich: ProjektsteuerungProjektart: Neubau / Erweiterung / Umbau / Sanierung / ModernisierungProjektgröße: hochbauliche Maßnahme mit mind. 5.000 qm BGF (bearbeitete Fläche)Komplexität / Besonderheit: für ein zu mind. 50 % aus öffentlichen Mitteln gefördertes ProjektLeistungsumfang: es müssen mind. die Projektstufen 1 - 5 und mind. Handlungsbereiche A - E gem. AHO 2025 bzw. älter oder vergleichbarer Regelung) erbracht worden seinBearbeitungsstand: erfolgter Abschluss der Projektstufe 5 im Jahr 2020 oder später (der Abschluss der Projektstufe 5 muss bis zum Fristablauf für den Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt sein)
Bewerbergemeinschaften (nach Auftragserteilung Arbeitsgemeinschaften) sind mit Bewerbung zum Verfahren anzugeben. Die nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften ist unzulässig.------------------------------------------------------------------------------------------------Bewerbergemeinschaften sind nur zugelassen, wenn ein bevollmächtigter Vertreter, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt, benannt wird. Die Bewerbergemeinschaft, (später ArGe) haftet gesamtschuldnerisch. Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß §§ 705 ff BGB.
Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung (ggf. als Projektversicherung) mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen:Deckungssummen für Personenschäden mind. 10.000.000 EUR sowie Sach- und Vermögensschäden mind. 10.000.000 EUR je dreifach maximiert------------------------------------------------------------------------------------------------Dem Sanktionspaket 5 EU [Artikel 5 k) Absatz l der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. l Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022] wird Folge geleistet und es bestehen keine Ausschlussgründe.