Beschaffung von Ökostrom für 21 Abnahmestellen der MVG für das Jahr 2026.
Ausgeschrieben wird die Belieferung von 21 Abnahmestellen (Zählpunkte). Dabei handelt es sich um 19 SLP- und 2 RLM-Punkte) die für den Zeitraum vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2026, 24:00 Uhr mit elektrischer Energie in 100% Ökostromqualität mit Herkunftsnachweisen beliefert werden. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.Die Netznutzung ist Gegenstand dieses Auftrages. Auftragsgegenstand ist die Belieferung der Auftraggeberin mit 100 % elektrische Energie aus erneuerbaren Energiequellen inklusive der notwendigen Netznutzung für Durchleitung und Systemdienstleistung ("all inclusive-Auftrag").
Die Leistung ist an insgesamt 21 Abnahmestellen (Stromzählern) im Märkischen Kreis zu erbringen.Eine vollständige Aufstellung der Erfüllungsorte befindet sich in den Vergabeunterlagen (Anlage A4 - Abnahmestellen).
Da ausschließlich der Preis als Zuschlagskriterium herangezogen wird, erfolgt die Bewertung über eine Rangfolge. Eine Gewichtung ist nicht erforderlich, da keine weiteren Kriterien berücksichtigt werden. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich eindeutig aus dem niedrigsten angebotenen Preis.
Die Bieter geben einen Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) an. Der Angebotspreis ist verbindlich und umfasst alle Preisbestandteile einschließlich Abgaben, Umlagen, Steuern und Netzentgelte.Der Bieter mit dem niedrigsten angebotenen Arbeitspreis erhält den Zuschlag.
Der Bewerber hat einen durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz der letzten drei Jahre anzugeben.
Der Bewerber hat den durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz im Leistungsbereich der letzten drei Jahre anzugeben.
Es sind mindestens drei mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten fünf Geschäftsjahren 2019-2024 einzureichen. Vergleichbar sind diese, wenn:
Lieferungen von Strom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom), mit oder ohne Netznutzung, an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber, die in Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Stromlieferauftrag vergleichbar sind.
Die Fachkunde des Bieters ist durch geeignete Nachweise zu belegen. Die Nachweise gelten mit Einreichung der Anzeige gemäß § 5 EnWG, - oder des Eintrags in die BNetzA-Liste "Lieferanten von Haushaltskunden", - oder einer Genehmigung nach § 3 EnWG 1998 und den vollständig ausgefüllten verbindlichen Unterlagenals erbracht
Bei der Rechnungsstellung für SLP-Abnahmestellen (Standardlastprofil) gilt folgendes:a) Der Auftragnehmer stellt für jede SLP-Abnahmestelle grundsätzlich eine Jahresrechnung nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres.b) Jede Abschlagsrechnung und die Jahresrechnung haben die in Abs. 1 genannten Angaben zu enthalten.
Bei der Rechnungsstellung für RLM-Abnahmestellen (Registrierende Leistungsmessung) gilt folgendes: a) Für jede RLM-Abnahmestelle stellt der Auftragnehmer monatliche Rechnungen nach tatsächlichem, registriertem Energiebezug.b) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der gemessenen Werte (registrierte Leistungsmessung) nach den in diesem Vertrag vereinbarten Preisen.c) Abschlagszahlungen sind bei RLM-Abnahmestellen nicht vorgesehen.
gemäß Bewerbungsbedingungen