Maßnahme nach § 69 Abs. 3 Niedersächsisches Schulgesetz - NSchG (Schulpflicht in besonderen Fällen) die Schulpflichterfüllung im Sek I Bereich in einer außerschulischen Einrichtung und in Anlehnung an bisher durchgeführte Maßnahmen zur Schulpflichterfüllung in außerschulischen Einrichtungen zu vergeben.
s. Vergabeunterlagen
Fürstenau, Dissen, Bramsche, Georgsmarienhütte, Melle, Belm Bissendorf,
S. Vergabeunterlagen
nach Gesetzeslage
Nach Gesetzeslage
- Referenzen im Bereich Übergang Schule - Beruf und im Umgang mit Schulabsentismus, mit Maßnahmen für Schüler und Schülerinnen und außerschulischer Beschulung im Sekundarbereich I
- Nachweis über die anerkannte freie Trägerschaft der Jugendhilfe