Im Rahmen der Erweiterung der Toppler-Grundschule in Rothenburg ob der Tauber werden Installationsarbeiten der elektrischen Anlagen ausgeschrieben.
Der Erweiterungsbau umfasst einen zweigeschossigen und zusätzlich teils unterkellerten Anbau mit einer Brutto-Grundfläche von ca. 2.227 m² und einen Brutto-Rauminhalt von ca. 9.246 m³ auf einer Grundfläche von ca. 39 m x 37 m zuzügl. eines ca. 15 m langen Verbindungsganges. Der genaue Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Im Wesentlichen umfasst es: Photovoltaikanlage -Verteiler - Verlegesysteme und Brandschutz -Sonnenschutzsteuerung -Kabel und Leitungen -Schalt- und Steckgeräte -Beleuchtungsanlage -Netzwerktechnik - Sicherheitsbeleuchtung
Erweiterungsbau auf den Flächen neben dem Bestandsgebäude: Fl.Nr. 1293, 1300 und 1338/1 Gemarkung Rothenburg ob der Tauber
Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot.
.1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen/Vertragsunterlagen) erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).4. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).