Bestattungs- und Friedhofsdienste sowie Grünanlagenpflege auf dem städtischen Friedhof.
Der Auftragsgegenstand umfasst die Bestattungs- und Friedhofsdienste auf dem altern und neuen städt. Friedhof, Erlbacher Straße in Rothenburg ob der Tauber.
1. Zur Teilnahme am Verfahren ist die Registrierung auf der Plattform: https.//www.dtvp.de erforderlich. Es genügt der kostenfreie Modus "BASIC".Bitte beachten Sie, dass über die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens erfolgen wird.2. Sollten Sie technische Hilfestellung benötigen, können Sie dazu den Support der Plattform kontaktieren:Web: https.//support.cosinex.de/UnternehmenHotline: 09234-29876 (Montag-Freitag 8-18 Uhr)E-Mail: support@cosinex.de3. Alle Fragen über Unklarheiten, die im Zusammenhang des laufenden Verfahrens entstehen, können bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Kommunikationsmodul gestellt werden. Antworten werden allen Interessierten auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt.
.1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen/Vertragsunterlagen) erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).4. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Zentrale VergabestelleMarktplatz 191541 Rothenburg ob der Tauber
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch. Es sind keine Personen zugelassen.
Nachforderungen erfolgen im Rahmen des § 56 VgV
Die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister wird vorausgesetzt.