| VO: | VgV | Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Bieter,
bitte beachten Sie folgende Bieterfragen und Antworten:
Frage:Dürfen sich Fachplaner als Nachunternehmen mehrfach bei verschiedenen Architekturbüros bewerben?
Antwort:
Die Beteiligung eines Fachplanungsbüros als Nachunternehmer bzw. im Rahmen einer Eignungsleihe bei mehreren Bewerbern/Bietern ist grundsätzlich zulässig.
Voraussetzung ist, dass hierdurch der Geheimwettbewerb nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere ist sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen, Kalkulationsgrundlagen, Honorarangebote, Angebotsstrategien oder sonstige wettbewerbsrelevante Informationen der jeweiligen Bewerber/Bieter nicht zwischen den beteiligten Teams ausgetauscht werden.
Eine Mehrfachbeteiligung ist im Teilnahmeantrag bzw. Angebot offenzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Mehrfachbeteiligungen geeignete Nachweise oder Erklärungen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit und zur organisatorischen Trennung der jeweiligen Bearbeitung zu verlangen.
Die bloße Mehrfachbeteiligung eines Fachplaners als Nachunternehmer oder Eignungsverleiher führt für sich genommen nicht zum Ausschluss eines Bewerbers/Bieters.
Hiervon zu unterscheiden ist die gleichzeitige Mitgliedschaft eines Unternehmens in mehreren Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften. Eine solche Konstellation ist aufgrund der engeren Einbindung in die jeweiligen Angebote gesondert vergaberechtlich zu bewerten.
Frage: Wie hoch sind die Baukosten angesetzt (KG 200-700)?
Antwort: Alle nötigen Informationen zu Kosten finden Sie in der Projektbeschreibung.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle nplus
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Nachricht:
Sehr geehrte Bieter,
das Formblatt 736 wurde in den Vergabeunterlagen und als Anlage ergänzt.
Mit freundlichen Grüßen
Vargebstelle nplus
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| 2026-10-08_0700_GAZ-NordTariftreue_Formblatt-736.pdf | 10.08.2026 | 126,4 KB |
Nachricht:
Sehr geehrter Bieter,
bitte beachten Sie das folgende BIeterfragen und Antworten:
Frage: wir möchten uns mit Nachunternehmern für die Leistungen Objektplanung LP 6 - 9, Freiraumplanung, Tragwerksplanung, TGA-Planung, thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Brandschutz und Baulogistik bewerben. Im Bewerbungsbogen lassen sich leider nicht alle Leistungen eintragen, noch lässt sich die Schrift verkleinern. Wie soll hier verfahren werden? Beim Ausdruck wurden leider nicht alle Angaben mitgedruckt (siehe auch Anlage Bewerbungsbogen Seite 2).
Antwort: Das entsprechende Feld im Bewerbungsbogen wurde vergrößert. Das angepasste Formular wurde neu hochgeladen.
Frage: Im Bewerbungsbogen auf Seite 8 wird der Umsatz nach Projektsteuerungsleistungen abgefragt. Hierbei handelt es sich sicherlich um ein Versehen und es müsste Objektplanungsleistungen heißen. Sollen wir die Umsätze für die Objektplanung eintragen (siehe auch Anlage Bewerbungsbogen Seite 8)?
Antwort: Die Bezeichnung muss "Objektplanungsleistungen" lauten. Das Formular wurde entsprechend korrigiert und neu hochgeladen.
Frage: Im Bewerbungsbogen auf Seite 9 entfallen die Nachweise zur Baulogistik. Heißt dies, dass wir zu diesem Zeitpunkt keinen Baulogistiker benennen müssen, oder lediglich, dass dieser keine Nachweise liefern muss (siehe auch Anlage Bewerbungsbogen Seite 9)?
Antwort: Der Baulogistiker ist bereits im Bewerbungsbogen zu benennen. Ein entsprechender Nachweis muss zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht vorgelegt werden.
Frage: In der Eignungsmatrix wird unter Punkt 4 - Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf einen Bauunternehmer Bezug genommen. Wir gehen davon aus, dass es sich hierbei um ein Versehen handelt und Generalplaner bzw. Objektplaner gemeint ist. Bitte bestätigen Sie uns kurz den Sachverhalt.
Antwort: An dieser Stelle ist der Generalplaner gemeint. Die Eignungsmatrix wurde entsprechend korrigiert und neu hochgeladen.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle nplus
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Nachricht:
Sehr geehrter Bieter,
folgend Frage wurde von einem BIeter gestellt:
"Punkt 2.1.2 im Leistungsvertrag:
müssen die für die Fassadenplanung und Küchenplanung vorgesehenen Fachplaner bereits in der Bewerbung benannt werden oder reicht die Nennung im Nachgang?"
Antwort:
Die für die Fassadenplanung und die Küchenplanung vorgesehenen Fachplaner müssen im Teilnahmewettbewerb grundsätzlich noch nicht benannt werden. Die Benennung kann im weiteren Vergabeverfahren erfolgen und ist spätestens mit Abgabe des Erstangebots vorzunehmen. Die betreffenden Unternehmen werden im Auftragsfall in die Anlage 7 "Subunternehmer" des Generalplanervertrags aufgenommen.
Sofern sich ein Bewerber dessen ungeachtet auf die Eignung eines später zu benennenden Fachplaners für Fassaden- oder Küchentechnik berufen will, beispielsweise auf dessen Referenzen, personelle Ausstattung oder fachliche Leistungsfähigkeit , liegt eine Eignungsleihe vor. In diesem Fall ist das betreffende Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag zu benennen und seine verbindliche Verfügbarkeit nachzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle nplus
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