Es handelt sich um eine Arbeitsmarktdienstleistung:
Maßnahme für Jugendliche und junge Erwachsene zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).
Maßnahmebeginn ist der 01.12.2026 mit einer 18-monatigen Laufzeit und einer 15-monatigen Verlängerungsmöglichkeit.