Im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurde mit dem 5. EU-Sanktionspaket am 8. April 2022 ein Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte eingeführt (Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014). Seit dem 9. April 2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen oder Organisationen zu vergeben oder mit diesen zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige bzw. in Russland niedergelassene Organisationen,
b) Organisationen mit über 50 % russischer Beteiligung,
c) Akteure, die im Namen oder auf Anweisung der unter a) oder b) genannten handeln, einschließlich relevanter Unterauftragnehmer und Lieferanten.
Das Verbot gilt für alle Aufträge gemäß den EU-Vergaberichtlinien. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe per Eigenerklärung im Teilnahmeantrage nachweisen.
Bewerber, die fristgerecht einen vollständigen Teilnahmeantrag einreichen und die formellen Mindestanforderungen erfüllen, werden zur Bewertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt aus den Bewerbern, welche die wirtschaftlichen, beruflichen und technischen Mindestanforderungen erfüllen und nicht ausgeschlossen wurden, und fordert sie zur Abgabe eines Angebots auf. Die Auswahl erfolgt anhand der für das Leistungsbild Objektplanung gem. §§ 33 HOAI eingereichten Referenzprojekte. Bewertet werden je Bewerber die beiden besten eingereichten Referenzen, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare Bauaufgabe (0-9 Punkte), für das Leistungsbild der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI. Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stichtag 01.01.2016) mit der Leistungsphase 8 (Objektplanung) abgeschlossen worden sein. Es werden nur Projekte in die Wertung einbezogen, für die die entsprechenden Tabellen im Bewerbungsbogen ausgefüllt und die im angegebenen Wertungszeitraum abgeschlossen wurden. Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 26 Punkte erreicht werden. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Bei gleichwertigen Bewerbungen und Überzeichnung behält sich der Auftraggeber ein Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV vor.
Die formalen und inhaltlichen Anforderungen sind in der Anlage "Auswahlkriterien" geregelt. Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungen mit allen geforderten Nachweisen (aktuell, gültig, max. 12 Monate alt) werden berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail sind ausgeschlossen; die Frist ist verbindlich. Ausländische Nachweise werden anerkannt, wenn sie rechtskonform im Herkunftsland erstellt wurden und in mind. einfacher, deutscher Übersetzung vorliegen. Die bereitgestellten Unterlagen sind verbindlich und zwingend zu beachten. Die Vergabestelle prüft alle Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Unterlagen können innerhalb einer Nachfrist (i. d. R. 6 Kalendertage) nachgefordert werden. Erfolgt keine fristgerechte Nachreichung, kann dies zum Ausschluss führen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, sofern alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Ansprechpartner benannt wird.
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch über das angegebene Vergabeportal einzureichen. Die Angebotsaufforderung erfolgt in der Regel ca. 3 Wochen nach Ablauf der Einreichfrist und wird ausschließlich über das Vergabeportal versendet. Auch die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich über dieses Portal.
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf Basis der ursprünglichen Angebote zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen. Anfragen per Telefon oder E-Mail werden nicht berücksichtigt. Antworten erfolgen anonymisiert über das Portal. Registrierte Nutzer erhalten Benachrichtigungen über neue Informationen.
Kontaktdaten im Teilnahmeantrag gelten bis Verfahrensende. Änderungen sind umgehend mitzuteilen; die auf der Vergabeplattform hinterlegte E-Mail-Adresse muss aktuell sein. Die Verantwortung des rechtzeitigen Abrufs von Nachrichten auf der Vergabeplattform liegt beim Bewerber / Bieter.