In Trägerschaft des Erzbistums Hamburg werden, verteilt über das Hamburger Stadtgebiet, insgesamt 15 Schulen betrieben und derzeit im Rahmen des Schulentwicklungsplanes zukunftsweisend weiterentwickelt. Vor diesem Hintergrund wurde die Katholische Schule Harburg von ihrem bisherigen Standort in der Julius-Ludowieg-Straße an den Standort des ausgelaufenen Niels-Stensen-Gymnasiums in der Hastedtstraße 30 verlagert.Auf dem zentral mitten in Harburg gelegenen Schulareal zwischen Hastedtstraße und Göhlbachtal gruppieren sich ein moderner Schulbau aus dem Jahre 2011 mit mehr als 3.500 m² Nutzfläche sowie eine für Schul- und Verwaltungszwecke genutzte denkmalgeschützte Feuerwache einschließlich Anbau und Remise um einen zentralen Schulhof. Der Schulbetrieb umfasst eine zweizügige Vorschule sowie dreizügige Grundschule inkl. Ganztagsbereich für insgesamt 350 Schülerinnen und Schüler. Das 4-geschossige Klassenhaus wurde 2025 an die neue Grundschulnutzung angepasst.
Sämtliche Räume dienen zukünftig sowohl dem Schulbetrieb als auch der Ganztagsbetreuung der Schulkinder. Dies soll sich in der Raumausstattung widerspiegeln, die dazu in weiten Teilen ergänzt bzw. erneuert werden muss. Das Gesamtpaket umfasst neben anderen geplanten Maßnahmen zur Ausstattung der Schulräume die mit diesem öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschriebene Ausstattung eines Bewegungsraums, der sich im Untergeschoss des Klassenhauses (Standort A) befindet und eine Größe von ca. 83 qm hat (vgl auch in den Vergabeunterlagen: KSH_Planunterlagen_Bewegungsraum.pdf).
Auftraggeber ist das Erzbistum Hamburg als Schulträger der Katholischen Schule Harburg. Die Architektenplanung des Umbaus erfolgte durch medium Architekten, die Planung der Ausstattung durch clar & müller architektur GmbH, Hamburg. Angestrebt ist eine Erneuerung und Vervollständigung der Ausstattung zum Start des Schuljahres 2026/2027. Das Erzbistum Hamburg lässt sich in der operativen Umsetzung dieses Offenen Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH unterstützend und beratend begleiten.
Niedrigster Preis
Gemäß § 56 (2) VgV kann die Vergabestelle fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor, keine Unterlagen nachzufordern. Nachforderungen die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Beschreibung: Eigenerklärung über über die Bereitschaft eines Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung über die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall. Personenschäden: mind. 2,0 Mio. Euro Sonstige Schäden: mind. 1,0 Mio. Euro