Im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurde mit dem 5. EU-Sanktionspaket am 8. April 2022 ein Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte eingeführt (Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014). Seit dem 9. April 2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen oder Organisationen zu vergeben oder mit diesen zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige bzw. in Russland niedergelassene Organisationen,
b) Organisationen mit über 50 % russischer Beteiligung,
c) Akteure, die im Namen oder auf Anweisung der unter a) oder b) genannten handeln, einschließlich relevanter Unterauftragnehmer und Lieferanten.
Das Verbot gilt für alle Aufträge gemäß den EU-Vergaberichtlinien. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe per Eigenerklärung im Teilnahmeantrage nachweisen.
Bewerber, die fristgerecht einen vollständigen Teilnahmeantrag einreichen und die formellen Mindestanforderungen erfüllen, werden zur Bewertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt aus den Bewerbern, welche die wirtschaftlichen, beruflichen und technischen Mindestanforderungen erfüllen und nicht ausgeschlossen wurden, und fordert sie zur Abgabe eines Angebots auf.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Objektplanung eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 01.01.2018) abgeschlossen worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-3 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-3 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 20 Punkte erreicht werden. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Zur Bewertung der Referenzprojekte müssen die relevanten Projektparameter vollständig benannt und in den vorgegebenen Formularen des Bewerbungsbogens dokumentiert werden. Referenzen können von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft oder von Unterauftragnehmern stammen. Projektleiterreferenzen sind nur zulässig, wenn das benannte Team im Auftragsfall in Gänze verfügbar ist.
Die formalen und inhaltlichen Anforderungen sind in der Anlage "Auswahlkriterien" geregelt. Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungen mit allen geforderten Nachweisen (aktuell, gültig, max. 12 Monate alt) werden berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail sind ausgeschlossen; die Frist ist verbindlich.
Bei gleichwertigen Bewerbungen und Überzeichnung behält sich der Auftraggeber ein Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV vor. Ausländische Nachweise werden anerkannt, wenn sie rechtskonform im Herkunftsland erstellt wurden und in mind. einfacher, deutscher Übersetzung vorliegen. Die bereitgestellten Unterlagen sind verbindlich und zwingend zu beachten. Die Vergabestelle prüft alle Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Unterlagen können innerhalb einer Nachfrist (i. d. R. 6 Kalendertage) nachgefordert werden. Erfolgt keine fristgerechte Nachreichung, kann dies zum Ausschluss führen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, sofern alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Ansprechpartner benannt wird.
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch über das angegebene Vergabeportal einzureichen. Die Angebotsaufforderung erfolgt in der Regel ca. 3 Wochen nach Ablauf der Einreichfrist und wird ausschließlich über das Vergabeportal versendet. Auch die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich über dieses Portal.
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf Basis der ursprünglichen Angebote erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Verhandlungsgespräche, sofern vorgesehen, dauern je Bieter ca. eine Stunde und finden persönlich oder digital statt.
Bewertung der Angebote:
Zuschlagskriterien gemäß Bekanntmachung. Beste Leistung pro Qualitätskriterium = 5 Punkte; Negative Abweichungen führen zu entsprechend niedrigeren Punktzahlen (nur ganze Punkte). Honorarangebote werden linear interpoliert (2 Nachkommastellen); bestes Angebot = 5 Punkte, Angebote ab dem doppelten Preis = 0 Punkte. Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebot mit höchster Gesamtpunktzahl (§ 58 VgV). Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst der Preis und bei bestehender Punktgleichheit das Los durch ein unabhängiges Gremium.
Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen. Anfragen per Telefon oder E-Mail werden nicht berücksichtigt. Antworten erfolgen anonymisiert über das Portal. Registrierte Nutzer erhalten Benachrichtigungen über neue Informationen.
Kontaktdaten im Teilnahmeantrag gelten bis Verfahrensende. Änderungen sind umgehend mitzuteilen; die auf der Plattform hinterlegte E-Mail-Adresse muss aktuell sein.