Für die grundhafte Sanierung der Stadtkirche Sankt Marien wird als Los 3 die Restauratorische Fachplanung ausgeschrieben.
Ungeachtet bereits durchgeführter Instandsetzungsarbeiten an der Stadtkirche Meiningen besteht weiterhin ein erheblicher Sanierungsbedarf. Insbesondere die Natursteinfassaden, Dach- und Tragwerkskonstruktionen sowie die historischen Bleiverglasungen weisen alters- und witterungsbedingte Schäden auf, die eine umfas-sende und aufeinander abgestimmte Sanierungsplanung erforderlich machen.
Vor diesem Hintergrund soll die Stadtkirche unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer, konstruk-tiver, restauratorischer und wirtschaftlicher Anforderungen nachhaltig instand gesetzt und für ihre zukünftige Nutzung langfristig gesichert werden. Ziel ist eine abschnittsweise umsetzbare Ge-samtsanierung unter größtmöglichem Erhalt der historischen Bausubstanz.
Zur Durchführung der Planungsleistungen werden im Rahmen dieses Vergabeverfahrens folgende Fachlose vergeben:
Los 1 - Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAILos 2 - Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAILos 3 - Restauratorische Fachplanung
- der Vergleichbarkeit des vorgestellten Vorhabens zum jetzigen Projekt (insbesondere auch Umgang mit Denkmalschutz!)- der Qualität der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber- der Qualität der Zusammenarbeit mit Fachplanern- Kosten- und Terminmanagement
Unter Berücksichtigungung- der vorgesehenen Organisation der Zusammenarbeit im Projektteam- der Abstimmung / Zusammenarbeit mit Planungsbüros / Prüfbehörden
Vorstellung des Projektteams mit Darlegung der persönlichen fachlichen Erfahrungshintergründe/Kenntnisse (excl. Berufsjahre!) sowie- Projektleiter:in/Projektbearbeiter:in (Fachplaner:in) Restaurator- Projektbearbeiter:in/Bauleiter:in (stv. Projektleitung) Restaurator
Bewertung der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den vorleigenden Unterlagen, insbesondere:- Prüfung/Einschätzung der vorliegenden Planung, insbesondere zum Gesamtbudget gem. Kostenannahme sowie der Vorschläge zu einer wirtschaftlichen Lösung- Ausführungen zum möglichen zeitlichen Ablauf- Erläuterungen zum vorgesehen Umgang mit spezifischen nutzungstechnischen und denkmalpflegerischen Belangen
Unter Berücksichtigung - des Gesamteindruckes der Präsentation- der Reaktion auf Rückfragen/Diskussion
Gesamthonorar für die Planungsleistungen - incl. aller Kostenbestandteile, Zu-/Abschläge, Nebenkosten
- Leistungsphasen 5-9 (stufenweise)- ggf. erforderliche weitere besondere Leistungen
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Angaben zu Referenzen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Kommunikationstool zu verwenden.Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.Die Vergabestelle kann gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 VgV unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen.
Die Vergabestelle kann gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 VgV unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen.
1. Eigenerklärung zu Bestehen und Höhe einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung sowie ggf. Erklärung zur erforderlichen Anpassung. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.Angaben siehe Bewerbungsunterlagen.Spätestens vor Zuschlagserteilung ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.Im Falle der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft wird bei Abschluss des Vertrages eine "objektbezogene" Versicherung als Arbeitsgemeinschaft erforderlich.Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch.Mindestdeckungssummen Versicherung:- 1.500.000 EUR für Personenschäden und- 500.000 EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens, wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
2. Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2023 - 2025, Durchschnitt) bzgl. mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbarer Leistungen gem. § 45 Abs. (1) Nr. 1 und (4) Nr. 4 VgV, d. h. jährlicher Mindestumsatz zu den betr. Planungsgewerken:- für restauratorische Planungsleistungen min. 40.000 EUR
3. Erklärung zur durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl in den letzten drei Geschäftsjahren 2023 - 2025 (bei mehreren Standorten jeweils nur auf das verantwortliche Büro bezogen) und zwar:- Anzahl der Restaurator:innen (inkl. Führungskräfte), min. 2
Berufserfahrung des Projektteams, und zwar der verbindlich vorgesehenen Projektleiter:in Naturstein, Projektbearbeiter:in Naturstein, Projektbearbeiter:in Verglasung und Projektbearbeiter:in Innenraumfassung
Vorlage einer Referenzliste "Fachplanung Restaurierung" - wesentliche, im überwiegenden Maß in den letzten 5 Jahren (ab 01.01.2021) erbrachte Leistungen - mit insgesamt mind. je einer Referenz "Restaurierung Naturstein", "Restaurierung Bleiverglasung" und "Restaurierung Innenraumfassung"
Ergänzende Vorlage min. einer Referenz C: Fachplanung Restaurierung Naturstein mit einem Mindesthonorar für die restauratorischen Planungsleistungen i. H. v. 60 TEUR, fertiggestellt (Bauabnahme) nach dem 01.01.2016 bis zur Abgabefrist dieses Teilnahmeantrages
Ergänzende Vorlage min. Referenz D: Fachplanung Restaurierung Glas mit einem Mindesthonorar i. H. v. 3 TEUR, fertiggestellt (Bauabnahme) nach dem 01.01.2016 bis zur Abgabefrist dieses Teilnahmeantrages
Ergänzende Vorlage min.Referenz E: Fachplanung Restaurierung Innenraumfassung mit einem Mindesthonorar i. H. v. 7 TEUR, fertiggestellt (Bauabnahme) nach dem 01.01.2016 bis zur Abgabefrist dieses Teilnahmeantrages
Berufszulassung Restaurator:in
Erklärung, ob der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt und Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehaltenVerweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" gem. landesrechtlichen Regelungen.Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe je einen verantwortlichen Ingenieur benennen. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Ausländische Bewerber mit der Zugehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75, Abs. 1 und 2 VgV.