Neubau des Feuerwehrhauses Generalplanung für Objektplanungen Gebäude und Freianlagen sowie Fachplanungen Tragwerk und technische Gebäudeausrüstung (HLS und ELT)
Die Gemeinde Großheringen plant den Neubau eines Feuerwehrhauses.Für die Umsetzung des Gesamtvorhabens soll auf der Grundlage einer Grobkostenschätzung (11/2022) ein Gesamtkostenrahmen von 1,817 Mio. EUR (KG 300-500, 700) nicht überschritten werden.Die Gemeinde Großheringen beabsichtigt, die folgende Planungsleistung im Rahmen eines VgV-Verfahrens zu vergeben.Die betreffenden Planungsleistungen sollen durch einen Generalplaner oder eine Bietergemeinschaft oder einen Hauptauftragnehmer mit Nachauftragnehmern für die Leistungsphasen 1-9 stufenweise wie folgt erbracht werden:
- Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI (incl. Brandschutz/Vermessung)- Tragwerksplanung nach § 51 HOAI - Planung der technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI (insbesondere für Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro einschließlich PV-Anlage sowie Wärmeschutz/Energiebilanzierung)- Freianlagenplanung nach § 39 HOAI (incl. Vermessung)
Ein Baugrundgutachten liegt vor. Ggf. erforderliche, weitere planungsvorbereitende, gutachterliche Leistungen etc. (auch SiGeKo) werden unterschwellig auf der Grundlage von Planerauswahlverfahren durch die Gemeinde Großheringen vergeben.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht. Grundlage der Beauftragung sind ein Generalplanervertrag mit KVM-Vertragsmustern.
Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen.Ziel ist es, die Bearbeitung der LP 1-4 für das Gesamtvorhaben im Zeitraum 06/2025 - 10/2025 zu erbringen und abzuschließen. Zeitplan:- bis 05/2025 Durchführung VgV-Verfahren und Beauftragung der Planungsleistungen- 06/2024-10/2025 LP 1-4 - 10-12/2025 Ausführungsplanung - 01-03/2026 Ausschreibung und Vergabe - 03/2026 Baubeginn
- Vergleichbarkeit der vorgestellten Vorhaben zum jetzigen Projekt- Qualität der konkret dargestellten Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber- Qualität der konkret dargestellten internen Organisation (Objekt-/Fachplanung etc.)- der Qualität des konkret dargestellten Kosten- und Terminmanagements
- vorgesehenen Termin- und Kostenmanagements (Steuerungs- und Kontrollinstrumente für Planung und Umsetzung)- vorgesehene Organisation der Zusammenarbeit im Projektteam- vorgesehene Organisation der fachlichen Bauüberwachung (insbesondere auch Vor-Ort-Präsenz, Verfügbarkeit)
Vorstellung des Projektteams mit Darlegung der persönlichen fachlichen Erfahrungshintergründe/Kenntnisse (excl. Berufsjahre!) sowie Einbindung in andere Projekte (zeitliche Verfügbarkeit):- Gesamtprojektleiter:in- Projektbearbeiter:in (Objektplanung Gebäude)- Fachingenieur:in Tragwerksplanung- Fachingenieur:in Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-3)- Fachingenieur:in Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4-5/7)- Projektbearbeiter:in (Objektplanung Freianlagen)- Bauleiter:in des Gesamtvorhabens
- Nutzungs- und Gestaltqualität für den Neubau sowie Freianlagen(Qualität der Umsetzung gem. Aufgabenstellung und innovative, kreative Lösungen unter Beachtung des Budgets)- wirtschaftliche, energieeffiziente, nachhaltige Lösung der Bauaufgabe (auch im Hinblick auf die Betriebskosten)
- Qualität der Auseinandersetzung mit den zu erwartenden Kosten (Gesamt, Kostengruppen) incl. MwSt.- Qualität der Ausführungen zu ergänzend erforderlichen Gutachten, Untersuchungen, Zuarbeiten- Qualität der Ausführungen zum möglichen zeitlichen Ablauf
- Gesamteindrucks der Präsentation- Reaktion auf Rückfragen/Diskussion
Gesamthonorar für die Planungsleistungen (Objektplanungen Gebäude und Freianlagen, Fachplanungen Tragwerk - HLS und ELT)
- Stundensätze Gesamtprojektleiter:in, Projektbearbeiter:innen Objektplanung Gebäude und Freianlagen, Fachingenieur:innen TA und Tragwerk, Bauleiter:in
- Leistungsphasen 5-9- ggf. erforderliche besondere Leistungen
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Angaben zu Referenzen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Kommunikationstool zu verwenden.Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.Die Vergabestelle kann gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 VgV unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen.