- Die Beratung garantiert, dass alle angebotenen Berater*innen mindestens drei vergleichbare Beratungsleistungen (gemäß Leistungsbeschreibung) innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt haben.
- Ihre Anwaltskanzlei setzt für das Projekt deutschsprachige Berater*innen ein (Niveau GeR B2).