Verfahrensangaben

Jobcenter Mannheim - Projekt "Gesundheitszentrum"

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.08.2026
18.08.2026 10:00 Uhr
18.08.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Jobcenter Mannheim
64402 (Trägernummer)
Ifflandstraße 2-6
68161
Mannheim
Deutschland
DE126
jobcenter-mannheim@jobcenter-ge.de
0621-17238-333

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268730
+49 7219263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85000000-9
85141000-9
85121270-6
85312300-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftragnehmer schuldet die Durchführung individueller betreuender Gesundheitsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III für arbeitslose Leistungsberechtigte im Sinne
des SGB II, die auf die Förderung von Gesundheit, Erwerbsfähigkeit und sozialer Teilhabe ausgerichtet ist, in Form des Betriebs eines Gesundheitszentrums (im Folgenden auch
"Maßnahme") nach Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anhang 4 der Vergabeunterlage).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftraggeber beabsichtigt, die Durchführung individueller betreuender Gesundheitsmaßnahmen für arbeitslose Leistungsberechtigte nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III in Form des Betriebs eines "Gesundheitszentrums" in Mannheim zu vergeben. Die Zielgruppe sind Leistungsberechtigte im Rechtskreis des SGB II, die in der Regel das 25. Lebensjahr erreicht haben und die gesundheitliche - physische oder psychische - Beeinträchtigungen oder Einschränkungen haben.

Der Auftragnehmer hat während der Laufzeit des Gesundheitszentrums pro Monat durchgehend Plätze für 40 Teilnehmende vorzuhalten. Der Auftraggeber weist die Teilnehmenden dem Gesundheitszentrum für die Dauer von vier (4) Wochen zu. Dies bedeutet bei einer Laufzeit des Gesundheitszentrums von zunächst 12 Monaten, einer Zuweisungsdauer von 4 Wochen, der Möglichkeit eines wöchentlichen Eintritts, und 40 Plätzen für Teilnehmende pro Monat eine maximale Anzahl von 480 Teilnehmenden pro Jahr.

Die Maßnahme ist auf die Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Erwerbsfähigkeit der Leistungsberechtigten auszurichten. Die einzelnen Ziele der Maßnahme sind in der Leistungsbeschreibung (Anhang 4 der Vergabeunterlagen) aufgeführt. Zur Erreichung dieser Ziele sieht die Maßnahme "Gesundheitszentrum" folgende Inhalte ("Maßnahmeninhalte") vor:
1) Medizinisch-berufliche Einschätzung/Coaching/ABC-Coaching und Bedarfsfeststellung (siehe hierzu Ziffer VI.3 der Leistungsbeschreibung)
2) Abbau gesundheitlicher Teilhabebeschränkungen (siehe hierzu Ziffer VI.4 der Leistungsbeschreibung)
3) Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe (siehe hierzu Ziffer VI.5 der Leistungsbeschreibung).

Hinsichtlich der Einzelheiten zu der geschuldeten Leistung wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Anhang 4 der Vergabeunterlagen) verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12

Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten. Die Laufzeit beginnt vier (4) Wochen nach Zuschlagserteilung.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit dieses Vertrags einseitig bis zu zweimal um jeweils zwölf (12) Monate (je eine "Verlängerungslaufzeit") zu verlängern ("Optionsrecht"). Die Ausübung des Optionsrechts erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Textform. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugehen.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Mannheim
Deutschland
DE126

Das Gesundheitszentrum muss in der Stadt Mannheim liegen.

Das Gesundheitszentrum muss für die Teilnehmenden in angemessener Zeit, d.h. innerhalb von 30 Minuten von einem Verkehrsknotenpunkt aus, mit öffentlichen Verkehrsmitteln
einschließlich Fußweg erreichbar sein. Als Verkehrsknotenpunkt im vorgenannten Sinn gelten der Hauptbahnhof und der Busbahnhof Mannheim. Der Fußweg zwischen der
nächsten Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels und dem Standort des Gesundheitszentrums darf nach dem Navigationssystem Google Maps zudem nicht länger als 10 Minuten dauern.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept Personaleinsatz

Im Zuschlagskriterium "Konzept Personaleinsatz" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Konzept Personaleinsatz" bewertet. Das Zuschlagskriterium "Konzepte Personaleinsatz" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 1, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Das "Konzept Personaleinsatz" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Raumkonzept

Im Zuschlagskriterium "Raumkonzept" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Raumkonzept bewertet. Das Zuschlagskriterium "Raumkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 2, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Das "Raumkonzept" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe

Im Zuschlagskriterium "Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Konzept "Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe" bewertet. Das Zuschlagskriterium "Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 3, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Das Konzept "Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen

Im Zuschlagskriterium "Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Konzept "Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen" bewertet. Das Zuschlagskriterium "Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 4, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Das Konzept "Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Krisenbewältigungskonzept

Im Zuschlagskriterium "Krisenbewältigungskonzept" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Krisenbewältigungskonzept bewertet. Das Zuschlagskriterium "Krisenbewältigungskonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 5, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Das "Krisenbewältigungskonzept" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept "Zusammenarbeit des Teams"

Im Zuschlagskriterium "Zusammenarbeit des Teams" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Konzept zur Zusammenarbeit des Teams bewertet. Das Zuschlagskriterium "Zusammenarbeit des Teams" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 6, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Das Konzept "Zusammenarbeit des Teams" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Im Zuschlagskriterium "Preis" wird die im Preisblatt (Anhang 5 der Vergabeunterlagen) unter Ziffer V. anhand der Bieterangaben berechnete "Aufwandspauschale je Teilnehmendem pro Monat, in EUR brutto (= Wertungspreis).

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Formblätter "Eignungsleihe Bieter" (Anhang 10 der Vergabeunterlagen) und "Eignungsleihe Dritter" (Anhang 11 der Vergabeunterlagen) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausge-schriebenen Leistung erfolgt im offenen Verfahren (vgl. § 119 Abs. 3 GWB; § 14 Abs. 2 S. 1 Alt. 1, § 15 VgV).
Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PMU9H

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
- ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft.
Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

43
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber wird den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über das Vorliegen einer gemäß §§ 176 I, 178 SGB III erforderlichen Trägerzulassung bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Absatz 1 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) und Vorlage einer Kopie des entsprechenden Zertifikats nebst aktueller Anlage gemäß § 5 Absatz 6 AZAV auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten angemessenen Frist.
Die Regelungen zur Zulassung gelten über § 16 SGB II für die SGB-III-Leistungen, die im Rechtskreis SGB II Anwendung finden. Sie gelten dagegen nicht für die originär im SGB II geregelten Leistungen, soweit dies nicht ausdrücklich anders bestimmt wurde (§§ 16h Absatz 4, 16k Absatz 5 SGB II).
Im Fall einer Bietergemeinschaftserklärung ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den jeweiligen Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto).
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
Mindestanforderung an den Gesamtumsatz: Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft muss/müssen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr einen Gesamtumsatz von mindestens 2,0 Mio. EUR erzielt haben.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (individuelle betreuende Gesundheitsmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 SGB III) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto).
Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (individuelle betreuende Gesundheitsmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 SGB III) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter "Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (individuelle betreuende Gesundheitsmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 SGB III)" anzugeben.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer im Auftragsfall be-stehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft
- mit einer Deckungssumme von mindestens
- 5,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- 2,0 Mio. EUR für Sachschäden,
- 3,0 Mio. EUR für Vermögensschäden aufgrund der Verletzung von anwendbaren Datenschutzgesetzen,
- 2,0 Mio. EUR für alle sonstigen Vermögensschäden,
- wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.

Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie sich verpflichtet, im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt, abzuschließen.
Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung über mindestens zwei (2) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten individuellen betreuenden Maßnahmen aus dem Rechtskreis des SGB II, jeweils mit Angabe der in Anlage 1 zum Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eignung" (Anhang 2 der Vergabeunterlagen) geforderten Angaben.
Als Referenz gelten die beim Bieter/vom Mitglied oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft beauftragten und von diesem/diesen erbrachten und ausgeführten Leistungen.
Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen des Zeitraums von drei (3) Jahren als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe des Angebots (vgl. Kapitel VIII. des Verfahrensbriefes) beendet worden sein.
- Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
1. Gegenstand der Referenz sind individuelle betreuende Maßnahmen aus dem Rechtskreis des SGB II für gesundheitlich, d.h. physisch oder psychisch beeinträchtigte bzw. eingeschränkte Leistungsberechtigte. Individuell betreuende Maßnahmen sind solche Maßnahmen, die eine auf die individuelle Person und deren Situation zentrierte Betreuung vorsehen.
2. In der Referenz wurden mindestens ein Arzt oder Psychologe und ein Coach eingesetzt.
3. Die Maßnahme in der Referenz war darauf ausgerichtet, dass die Erwerbsfähigkeit der Leistungsberechtigten erhalten, verbessert oder wiederhergestellt wird.
4. Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Mindestanforderung ist weiter, dass sich aus den eingereichten Referenzen ergibt, dass gleichzeitig, d.h. während des gesamten Leistungszeitraums, mindestens 40 Teilnehmende parallel individuell betreut wurden. Diese Anforderung kann der Bieter durch die eingereichten geeigneten Referenzen zum SGB II erreichen. Der Bieter kann zur Erfüllung der Mindestanforderung ergänzend jedoch auch Referenzen aus anderen Sozialgesetzbüchern heranziehen, sofern diese gleichzeitig zu der eingereichten geeigneten Referenz nach SGB II erbracht wurden und zumindest die nachfolgende Voraussetzung erfüllen:
- Gegenstand der Referenz sind individuelle betreuende Maßnahmen für Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis der Sozialgesetzbücher. Individuell betreuende Maßnahmen sind solche Maßnahmen, die eine auf die individuelle Person und deren Situation zentrierte Betreuung vorsehen.
1. Beispiel: <<Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn der Bieter in der angegebenen geeigneten Referenz Nr. 1 mit einem Leistungszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 25 Teilnehmende individuell betreut hat und in der angegebenen geeigneten Referenz Nr. 2 mit einem Leistungszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 15 Teilnehmende individuell betreut hat. >>
2. Beispiel: <<Die Mindestanforderung ist auch erfüllt, wenn der Bieter in der angegebenen geeigneten Referenz Nr. 1 mit einem Leistungszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 14 Teilnehmende individuell betreut hat und in einer angegebenen Referenz über individuelle betreuende Maßnahmen für Leistungsberechtigte aus dem SGB XII mit einem Leistungszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 26 Teilnehmende individuell betreut hat.>>
Auf Aufforderung durch den Auftraggeber hat der Bieter einen Ansprechpartner für den Referenzauftraggeber namentlich zu benennen und dessen Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) zur Verfügung zu stellen. Die Kontaktdaten werden vertraulich behandelt. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters.
Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz für die Bietergemeinschaft einreicht, oder der Vertragspartner des eignungsverleihenden Unternehmens, das die Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft einreicht, sein.
Es werden nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eignung" (Anhang 2 der Vergabeunterlagen) in Anlage 1 aufgeführten Tabellen jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt.
Der Bieter hat alle im Anlage 1 zu diesem Formblatt "Nichtvorliegend von Ausschlussgründen/Eignung" (Anhang 2) jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus den Angaben in Anlage 1 zu diesem Formblatt "Nichtvorliegend von Ausschlussgründen/Eignung" (Anhang 2) ergeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf (5) Referenzen berücksichtigt.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung