Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planung und Bau der Friedrich-Münch-Kita in Mühlacker auf der Basis einer Funktionalen Leistungsbeschreibung.
Die Stadtbau Mühlacker GmbH plant den Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte in der Friedrich-Münch-Str. 35 in Mühlacker-Lienzingen (nachfolgend: "Friedrich-Münch-Kita"). Dieses Vergabeverfahren dient der Beauftragung eines Generalübernehmers für die Erbringung sämtlicher unter Berücksichtigung der Leistungs- und Schnittstellenbeschreibung, der Baubeschreibungen und der bereits vorliegenden Planunterlagen/Gutachten noch erforderlichen Planungsleistungen und der danach erforderlichen Bauleistungen für die schlüsselfertige Errichtung der Friedrich-Münch-Kita, einschließlich der Herstellung der Außenanlagen samt Außenspielbereich und zu-gehörigen Fahrrad- und Pkw-Stellplätzen.Die Friedrich-Münch-Kita ist als sechsgruppige Einrichtung für ca. 125 Kinder in 2 Ganztagesgruppen, drei VÖ-Gruppen und einer Krippengruppe (U3) geplant. Der Neubau soll zweigeschossig erfolgen, um sowohl das Bauprogramm zu erfüllen als auch genügend Außenbereichsfläche auf dem Grundstück zu ermöglichen. Die zu be-planende Gesamtfläche der Außenanlagen beträgt ca. 2.000 bis 2.200 qm. Ein Aufzug in direktem Anschluss an den Eingangsbereich gewährleistet die barrierefreie Erschließung des Obergeschosses.Das Gebäude soll nicht unterkellert werden.Um sowohl die CO2-Bilanz des Neubaus gering zu halten, als auch baukonstruktiv bei großen Spannweiten wirtschaftlich zu bleiben, kann das Gebäude neben konventioneller Bauweise auch in "hybrider" Bauweise konzipiert werden. Gegenüber dem Einsatz von Recyclingmaterial (z.B. Recyclinbeton) oder ist der Bauherr aufgeschlossen, genauso wie einer modularen oder seriellen Bauweise. Die Konstruktion der Außenfassade mit einem rückbaubaren System ist wünschenswert.Im Zuge des Neubaus wird der angrenzende Parkplatz an der Turn- und Festhalle Lienzingen von Seiten der Stadt Mühlacker neu geordnet. Der Zugang zur Friedrich-Münch-Kita erfolgt weiterhin entlang der Turn- und Festhalle. Diese Leistungen sind nicht Teil des zu vergebenden Auftrags.Der Außenspielbereich der Kita soll für die über Dreijährigen im mittleren sowie nördlichen Teil des Grundstücks und für die unter Dreijährigen im südlichen Teil des Grundstücks in unterschiedliche Flächen gegliedert werden. Die dort einzuplanenden Spielgeräte und -flächen haben jeweils einer altersgerechten Ausstattung zu entsprechen. Für eine sommerliche Verschattung der Außenbereiche sollen Bestandsbäume sowie neu geplante Bäume und Sonnensegel sorgen. Der Balkon ist als Flucht- und Spielbalkon auszuführen und mit einer sommerlichen Verschattungsmöglichkeit auszuführen.Die Fertigstellung der Friedrich-Münch-Kita soll so schnell als möglich erfolgen.Vom zukünftigen Auftragnehmer sind sämtliche Planungs-, Steuerungs-, Koordinations- und Bauleistungen, die zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung not-wendig sind, zu erbringen.Im Jahr 2021 hat die Stadt Mühlacker intern eine Entwurfsplanung mit Leistungsbeschreibung erstellen lassen, die als exemplarisches Beispiel und Orientierungshilfe dienen kann. Diese Planung wurde seiner Zeit mit den beteiligten städtischen Fachämtern sowie Aufsichtsbehörden (KVJS, UKBW, Gesundheitsamt, etc.) abgestimmt und hat die Vorgaben an Raumprogramm und Aufteilung erfüllt. Im Entwurf wurden folgen-de Kennzahlen des Gebäudes ermittelt:BGF: 1.707 m²BRI: 7.143 m³NF: 1.333 m² (brutto), 1.293 m² (netto)Alle vorhandenen Planungsergebnisse und eingeholten Gutachten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt und sind im vorliegenden Vergabeverfahren zugrunde zu legen. Im Auftragsfall stellen sie die Ausgangslage dar, die im Rahmen der Leistungserbringung vom Auftragnehmer weiterbearbeitet, durchgeplant und anschließend baulich umgesetzt werden muss. Optimierungen und Anpassungen sind im Rahmen des Vergabeverfahrens möglich, sofern die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Anforderungen nachgewiesen wird.GrundstückGF: 3.160 m²AF: 2.167 m².
Bei diesem Kriterium werden berücksichtigt die maßstabsgerechte Einfügung in die Umgebung und die Berücksichtigung der städtebaulichen Vorgaben.Bewertet wird außerdem die äußere Erschließung und Eingangssituation, eine schlüssige Ablesbarkeit und die Anordnung des Eingangsbereiches. Die Vergabestelle erwartet eine quali-tätsvolle, einladende Eingangs- und Vorbereichssituation unter Berücksichtigung der funktionalen Trennung des Eingangs für die KiTa und des Versorgungseingangs sowie Sicherheitsaspekten beim Bringen und Abholen der Kinder.Schließlich bewertet die Vergabestelle das Konzept zu Farbigkeit, Materialität und Oberflächen der Fassadenmaterialien in Bezug auf den Typus Kindertagesstätte. Dabei sind zum einen die An-forderungen aus dem B-Plan zu erfüllen sowie die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen hinsichtlich Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit. Weiter soll die Fassadengestaltung den freundlichen und einladenden Charakter der Kindertagesstätte unterstützen.
Bewertet wird, inwieweit die Anforderungen aus dem Raumprogramm und dem Funktionsdiagramm erfüllt werden und die Funktionsbereiche sinnvoll und kindgerecht einander zugeordnet sind.Ferner erwartet die Vergabestelle schlüssige, funktionale Ausbildung und Anordnung von: Gruppenraum, Schlafraum, Raum für spez. Bildung und Sanitärbereich, Garderobenbereichen jeweils bezogen auf die beiden übergeordneten Bereiche U3 und Ü3.Erwartet wird, dass das Foyer den zentralen Mittelpunkt im Gebäude bildet und ein harmonisches Raumgefüge mit einem kindgerechten Gestaltungskonzept in Materialität und Farbgebung zeigt.Flure und sonstige Verkehrsflächen unterstützen in ihrer Ausprägung das architektonische Gesamtkonzept, sie sind auch als Spielflächen nutzbar und fördern auch die Kommunikation.Schließlich berücksichtigt die Vergabestelle bei der Bewertung, inwieweit die Empfehlungen aus den Dokumenten des KVJS (Der Bau von Tageseinrichtungen für Kinder, Stand 07/ 2020) berücksichtigt sind.
Die Vergabestelle erwartet ein kindgerechtes, nachhaltiges Materialkonzept und die Verwendung emissionsarmer Materialien.Bewertet wird außerdem die Qualität und Nachhaltigkeit der Fassade sowie das Energiekonzept und die Nutzung erneuerbarer Energien (nachhaltige Energieerzeugung). Positiv wird insbesondere bewertet, wenn der Standard KfW-Effektivhaus 40 erreicht wird. Die Vergabestelle erwartet eine schematische und textliche Darstellung des TGA-Konzeptes
Die Vergabestelle bewertet die gestalterische und funktionale Anbindung des Foyers und der Gruppenräume an den Außenraum. Sie erwartet eine abwechslungsreiche, altersdifferenzierende Zonierung der Außenbereiche und ein kindgerechtes, lernförderndes und ansprechendes Gestaltungskonzept (Materialität, Vegetation). Dabei sollen die jahreszeitlichen Prämissen (z. B. ausreichende Verschattung) Berücksichtigung finden.Bewertet wird auch die kindgerechte Ausstattung des Außenbereiches mit Spielgeräten und die Abstimmung auf das Gestaltungskonzept der Außenanlagen.
Bewertet wird, inwieweit der Bieter den dargestellten Rahmenterminplan umsetzt. Ferner erwartet die Vergabestelle während der Bauphase eine Minimierung der Beeinträchtigung durch die Bautätigkeiten des Bieters für den Gesamtbereich des Industriegebiets sowie dessen Zufahrtsstraßen.Der Bieter soll die Baustelleneinrichtung in einem BE-Plan darstellen und die Baulogistik erläutern. Dabei sollen die Rahmenbedingungen des Baustelleneinrichtungsplans umgesetzt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantragunzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, dieaufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benanntenFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht beieinem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWBbleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nichtberücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über dieGründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt desVertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über dieAblehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung(per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossenwerden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangsbeim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeitnach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss desVertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeberdie Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung derUnwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union.
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber max. 5 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV).Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:Zu Referenzart Schlüsselfertigbau:a) Gegenstand der Referenz war eine Kindertagesstätte/ein Kindergarten 2 Punkteb) Gegenstand der Referenz war eine Schule 1 PunkteGewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 6 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.Zu Referenzvolumen Bauleistung:a) Projektvolumen der Referenz (Kosten KG 300-400 nach DIN 276, netto) > 4,0 Mio. EUR 3 Punkteb) Projektvolumen der Referenz (Kosten KG 300-400 nach DIN 276, netto) zwischen 2,0 Mio. EUR und 4,0 Mio. EUR 2 Punktec) Projektvolumen der Referenz (Kosten KG 300-400 nach DIN 276, netto) < 2,0 Mio. EUR 1 PunktGewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 9 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.Zu Referenz Planungsleistung:a) Vorliegen einer geeigneten Referenz 2 Punkteb) Vorliegen von zwei geeigneten Referenzen 4 Punktec) Vorliegen von drei geeigneten Referenzen 6 PunkteEs können maximal 6 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.Zu Referenzvolumen Planungsleistung:a) Projektvolumen der Referenz (Kosten KG 300-400 nach DIN 276, netto) > 3,0 Mio. EUR 3 Punkteb) Projektvolumen der Referenz (Kosten KG 300-400 nach DIN 276, netto) zwischen 1,0 Mio. EUR und 3,0 Mio. EUR 2 Punktec) Projektvolumen der Referenz (Kosten KG 300-400 nach DIN 276, netto) < 1,0 Mio. EUR 1 PunktGewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 9 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.Zu Architekturpreis der Referenz:Architekturpreis der Referenz 2 PunkteGewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 6 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.Insgesamt können max. 36 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene An-zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, die eine aktuellere Referenz vorlegen kann.