Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung Freianlagen nach § 38 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 11, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Kindertagesstätte (KITA) mit gefördertem Wohnen am Quartiersplatz im neuen Stadtquartier "Ziegelhöhe" in Mühlacker. Als besondere Leistungen soll das Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke beauftragt werden.
In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Mühlacker entwickelt die Hofkammer des Hauses Württemberg die Gewerbebrache der ehemaligen Ziegelwerke in Mühlacker. Auf der über 20 Hektar großen Fläche wird zentrums- und bahnhofsnah ein neues Stadtquartier realisiert. Neben Wohnen entstehen soziale Infrastruktur, Einzelhandels- sowie Büroflächen und ein großzügiger Freiraum als grüne Mitte. Für die gesamte Gewerbebrache wurde im Jahr 2013 ein nichtoffener städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Der Siegerentwurf von baurmann.dürr Architekten (Karlsruhe) wurde seitdem stetig weiterentwickelt. Auf Basis des städtebaulichen Entwurfs erfolgt die Bebauungsplanung. Die Realisierungsplanungen wurden anhand von wettbewerblichen Verfahren konkretisiert. Sie werden sukzessive umgesetzt.Östlich des Quartiersplatzes wird ein Seniorenwohnheim realisiert. Im Norden wird der Quartiersplatz am Geländeversatz von einem Stadthaus/ Bürgertreff gefasst. Für die westliche Platzeinfassung ist eine nutzungsgemischte Baumaßnahme mit Kita und gefördertem Wohnen vorgesehen. Diese ist Gegenstand des wettbewerblichen Verfahrens. Das Projekt Kindertagesstätte mit gefördertem Wohnen wird durch die Stadtbau Mühlacker GmbH & Co. KG realisiert.Das neue durchmischte Wohnquartier soll für viele Bewohnergruppen attraktiv und bezahlbar sein. Daher sieht die Vergabestelle für diese Bauaufgabe ausschließlich geförderten Wohnungsbau nach den Landeswohnraumrichtlinien Baden-Württemberg vor.Die Wohnungen liegen über der Kindertagesstätte. Die Erschließung von Kita und Wohnen sind unabhängig voneinander geplant. Wohngemenge (Anzahl der Wohnungen): ca. 50 % 2-Zimmerwohnungenca. 30 % 3-Zimmerwohnungenca. 20 % 4-ZimmerwohnungenBei den Wohnungsgrößen sind die Richtlinien der Landeswohnraumförderung einzuhalten. Die Ziel-gruppe umfasst Einzelpersonen, Paare und Familien. Die Gesamtfläche für den Wohnungsbau soll sich an einer verträglichen städtebaulichen Struktur orientieren. Es sind ca. 15 Wohnungen vorgesehen.Im Wettbewerbsgebiet soll eine 5-gruppige Kindertagesstätte mit einer Gesamtfläche von rund 1.400 qm Bruttogrundfläche entstehen (siehe Anlage Raumprogramm Kindertagesstätte).Die zu planende Kita muss den Vorgaben des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) entsprechen. Die Vorgaben des KVJS gelten als Mindeststandard.Gefordert ist eine Kindertagesstätte mit vier Ü3 Gruppen (ca. 100 Kinder) sowie einer U3 Gruppe (ca. 10-12 Kinder).
Auftragsbezogenes Konzept zur HerangehensweiseKonzeptionelle Darstellung der beabsichtigten Vorgehensweise zur Sicherstellung des Projektziels in Bezug auf eine qualitativ hochwertige, wirtschaftliche, nachhaltige und funktionale Fachplanung der Freianlagen, in den Leistungsphasen 1-6 sowie eine kosten- und termingerechte bauliche Umsetzung. Zudem soll dargestellt werden, wie die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgen soll.Dabei soll insbesondere die Projektstartphase mit einer Darstellung des Planungsablaufs bis zum Abschluss der Vorplanung mit Terminkonzept unter Berücksichtigung der internen und externen Planungsleistungen dargestellt werden.Der Auftraggeber legt in diesem Zusammenhang besonderen Wert auf die Methodik zur Beschaffung von funktionalen und pflegeleichten Freianlagen.Das Konzept darf den Umfang von 5 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
Konzept im Hinblick auf Projektleitung, Personalorganisation / Personalkonzept im Projektverlauf sowie Methodik zur Kommunikation. Die vorzulegende Konzeptdarstellung hat da-bei folgende Aspekte zu berücksichtigen:Bewertet wird, inwieweit die fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen des Projektleiters sowie der Mitarbeiter des Projektteams, die Organisation und Aufgabenverteilung inner-halb des Projektteams sowie die Kommunikation (innerhalb des Teams, mit anderen Projekt-beteiligten sowie mit dem Auftraggeber) eine hohe Qualität der Leistungserbringung erwarten lassen. Dabei wird insbesondere die Kompetenz der Projektleitung sowie die Vollstän-digkeit und Nachvollziehbarkeit des Personalkonzepts im Projektverlauf sowie die Methodik zur Kommunikation bewertet.Das Konzept darf den Umfang von 4 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
Darstellung der konzeptionellen Vorgehens-weise zur Integration nachhaltigen Bauens und einer klimaresilienten Freianlagenumgebung in den Planungsprozess.Vorstellung der bisherigen Erfahrungen zu vorhandenen Labels im Bereich nachhaltiges Bauen.Aufzeigen der Entscheidungsprozesse in den einzelnen Leistungsphasen. Es sind die Vor- und Nachteile nachhaltigen Bauens aufzuzei-gen. Es sollen Beispiele nachhaltigen Bauens für das Projekt vorgelegt werden.
Das Konzept darf den Umfang von 2 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantragunzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, dieaufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benanntenFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht beieinem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWBbleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nichtberücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über dieGründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt desVertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über dieAblehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung(per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossenwerden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangsbeim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeitnach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss desVertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeberdie Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung derUnwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union.