1) Es handelt sich um ein Wettbewerbliches Verfahren nach Nr. 3 ANBest-P gem. Schreiben d. Bayerischen Landesamts für Pflege v. 15.03.2023.
2) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen.
3) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die verlangten Eignungskriterien und -nachweise durch die im PQ-Verzeichnis enthaltenen Unterlagen abgedeckt sind. Soweit das nicht der Fall ist, sind sie vom Bieter wie gefordert mit dem Angebot vorzulegen.
4) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
5) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt. Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird. Sollten interessierte Wirtschaftsteilnehmer über die folgenden Angaben hinaus weitere technische Hilfe benötigen, ist der Support der Plattform zu kontaktieren.
web: https://support.cosinex.de/unternehmen/
E-Mail: support@cosinex.de
Systemvoraussetzungen E-Vergabe: Hinsichtlich der Systemvoraussetzungen für die elektronische Abgabe von Angeboten sind die Informationen ebenfalls beim Support von Cosinex/DTVP erhältlich: https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraussetzungen+VMP
6) Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor. Solche werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Die Bieter sind daher verpflichtet, sich stetig im Projektraum auf DTVP zu informieren, ob Aktualisierungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen verfügbar sind, und diese herunterzuladen.
7) Fragen/Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Die Bieter haben die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen bei dem Auftraggeber anzufordern.
Enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, noch vor der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform, Bereich "Kommunikation", darauf hinzuweisen.
Alle Fragen, die mit dem vorliegenden Verfahren im Zusammenhang stehen, sind unverzüglich, spätestens jedoch während der Angebotsfrist 10 Kalendertage vor Ablauf derselben über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform (oben Ziffer 5) zu senden. Der AG behält sich vor, Fragen auch weniger als 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten.
Antworten auf Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle Bieter sind daher verpflichtet, sich stetig im Projektraum auf DTVP zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).