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Verfahrensangaben

HLS-Planung Erweiterungsbau Kinder- und Jugendpsychiatrie Marien-Hospital gGmbH

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Marien-Hospital gGmbH
HRB 10587
Pastor-Janßen-Straße 2-38
46483
Wesel
Deutschland
DEA1F
seeger@lutzabel.com
+49 281104-0

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
492514112165
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen, bestehend aus den Leistungsbildern

- Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 7, 8 HOAI ), Grundleistungen gemäß Leistungsphasen (LPH) 3-9.

Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) nach LPH 3 und der Genehmigungsplanung nach LPH 4 HOAI.

Der AG hat hierbei das einseitige Recht (Option), den AN entweder einmalig oder sukzessive (d. h. nach Fertigstellung der zuletzt übertragenen Leistungen) mit einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z.B. einzelnen Leistungen oder Teilen von Leistungen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des AN auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen, bestehend aus den Leistungsbildern

- Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 7, 8 HOAI ), Grundleistungen gemäß Leistungsphasen (LPH) 3-9.

Beauftragt werden mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Leistungsphase 3 und 4.

Hinsichtlich der Beauftragung der weiteren Leistungsphase hat der Auftraggeber ein Optionsrecht (einseitiges Recht des Auftraggebers; kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers). Voraussetzung für die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen ist die vertragsgemäße Leistungserbringung des Auftragnehmers bezüglich der jeweils vorangegangenen Leistungsphasen, ohne dass bei Vorliegen dieser Voraussetzung ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Breslauer Straße 20
46483
Wesel
Deutschland
DEA1F

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über dezimal gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Personal- und Projektorganisation

Der AG erwartet hier eine nachvollziehbare auftragsbezogene Darstellung, die erkennen lässt, wie der Bieter im Auftragsfalle die Personal- und Projektorganisation gestaltet, um die vertragsgegenständlichen Leistungen optimal zu erbringen. Dies beinhaltet auch, welche Aufgaben-, Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche die jeweiligen Mitarbeiter übernehmen werden, wie Redundanzen und Vertretungen (Urlaub, Krankheit etc.) zur jederzeitigen reibungslosen und gleichbleibend qualitativen Auftragserfüllung abgebildet werden, sowie Angaben zur auftragsbezogenen Kommunikation, Erreichbarkeit und örtlichen Präsenz. Die Anforderungen und Erwartungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Projekt- und Maßnahmenbeschreibung Erweiterungsbau Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJPP) (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen). Klargestellt wird, dass die Erfahrung der Projektleitung hier nicht bewertet wird; für diese gibt es ein eigenes Zuschlagskriterium.

Gewichtung
0,30

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfahrung der Projektleitung

Bewertet wird die einschlägige Erfahrung des Projektleiters. Der AG erwartet eine nachvollziehbare Darstellung von nach Art, Umfang und Inhalt vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters über vergleichbare Leistungen aus dem Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist, die erkennen lassen, wie der Projektleiter vergleichbare Aufgaben in der Funktion des Projektleiters in der Vergangenheit erfüllt hat, um prognostisch sicherzustellen, dass die ausschreibungsgegenständlichen Planungsaufgaben optimal zur Erreichung der Projektziele geleitet werden

Gewichtung
0,30

Zuschlagskriterium

Preis
Wertungsgesamtpreis in EUR brutto

Honorarangebot als Gesamthonorar über sämtliche verfahrensgegenständliche Leistungen, unterteilt in

- Honorare für die einzelnen Leistungsphasen sowie
- der anzubietenden Stundensätze

inkl. Nebenkosten, Zu- oder Abschlägen und Umsatzsteuer in EUR

Gewichtung
0,40
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der Entwurfsplanung und Ausführungsplanung (Anlagengruppen 1, 2, 3 7 und 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 7, 8 HOAI) nach LPH 3 und LPH 4 HOAI.

Der Auftraggeber hat hierbei das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. nach Fertigstellung der zuletzt übertragenen Leistungen) mit einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z.B. einzelnen Leistungen oder Teilen von Leistungen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Voraussetzung für die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen ist die vertragsgemäße Leistungserbringung des Auftragnehmers bezüglich der jeweils vorangegangenen Leistungsphasen, ohne dass bei Vorliegen dieser Voraussetzung ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unver-züglich in Textform zu informieren.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absen-dung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absen-dung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen