NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu

Verfahrensangaben

Bodenbelagsarbeiten - Beschichtungen: Neubau Pflegewohnheim Franz-Nißl-Straße Münc...

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.03.2026
24.03.2026 10:00 Uhr
24.03.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

MÜNCHENSTIFT GmbH
DE190458405
Kirchseeoner Str. 3
81669
München
Deutschland
DE212
bau@muenchenstift.de
+49 89 62020 300
+49 89 62020 830351

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762411
+49 8921762847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45233228-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bauleistungen Bodenbelagsarbeiten - Beschichtungen i.R.d. BV Neubau Pflegewohnheim Franz-Nißl-Straße Münchenstift GmbH (im Folgenden: AG)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Bauleistungen des Gewerks Bodenbelagsarbeiten - Beschichtungen für den Neubau mit folgendem Umfang:

- OS-Beschichtung: 790m²
- Epoxidharzbeschichtung: 1.300m²

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
13.07.2026
28.09.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Franz-Nißl-Str. 5-7
80999
München
Deutschland
DE212

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PMETZ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

siehe § 16a EU VOB/A

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1-3 VOB/A
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 4 VOB/A
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Bieter zur Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorlegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A
4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeit-nehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Liefer-kettensorgfaltspflichtengesetzes

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung über Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, keine Eintragungspflicht).
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Bieter zur Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorlegen:

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Bodenbelagsarbeiten-Beschichtungen) vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, jeweils in EUR netto.
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Bodenbelagsarbeiten-Beschichtungen) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung, aus der die Zahl der in den letzten drei (3) abgeschlossenen Kalenderjahren (2023-2025) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte jeweils ersichtlich ist.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr jeweils die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Vorlage von drei (3) Referenzbescheinigungen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über in den letzten fünf (5) Kalenderjahren fertiggestellte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Leistungen, wenn jede Referenz jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllt:
1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Bodenbelagsarbeiten-Beschichtungen;
2. Der Auftragswert des Referenzprojekts beträgt mindestens 100.000 EUR netto.
Die Referenzbescheinigungen haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Ansprechpartner des Auftraggebers der Referenzleistung; Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personalausgeführten maßgeblichen Leistungsinhalts, -umfanges und -wertes einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich ein-gesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung: https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.stmb.bayern.de%2Fassets%2Fstmi%2Fbuw%2Fbauthemen%2Fvergabeundvertragswesen%2Fvhb%2Fz5_vergabe_bauauftraege_formblatt_444_referenz.docx&wdOrigin=BROWSELINK
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.

Finanzierung

siehe BVB

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe BVB

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung