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Verfahrensangaben

Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau Jakob-Mayer-Grundschule

VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.04.2026
24.04.2026 14:00 Uhr
15.05.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Buchen
DE144452168
74722
Buchen (Odenwald)
Deutschland
DE127
stadt@buchen.de
06281 31-0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB
DE308463027
70174
Stuttgart
Deutschland
DE122
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
DE811469974
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268730
+49 7219263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45200000-9
45000000-7
45210000-2
45214100-1
71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Buchen (Odenwald) plant den Neubau der Jakob-Mayer-Grundschule, bestehend aus zwei Gebäuden (davon eines mit Teilunterkellerung), verbunden mit einem Verbindungsgang sowie die konstruktive und technische Umsetzung eines zukunftsfähigen und flexibel nutzbaren Schulkomplexes im Rahmen einer Generalunternehmer-Ausschreibung im 2- stufigem Vergabeverfahren.
Das Projektgebiet befindet sich auf dem Turn-Heinrich-Platz auf den Flurstücken 2195 und 2195/2.
Grundlage des Verfahrens ist die vorliegende Vorentwurfsplanung ohne vollständige TGA Planung, sowie die schlüsselfertige Errichtung des Neubaus. Die Stadt Buchen beabsichtigt, die aktuelle Vorentwurfsplanung fortzuschreiben. Die aktuelle Planung sieht eine Holz-Hybrid-Bauweise vor. Die Stadt ist allerdings nicht auf eine Holz-Hybrid-Bauweise festgelegt. Die Konstruktion ist nach Konzept des Bieters frei wählbar. Eine Planungsoptimierung ist ausdrücklich gewünscht.
Für das Neubauvorhaben liegen entsprechender Förderbescheid vor. Damit sind planerische, terminliche und finanzielle Abhängigkeiten verbunden, die das Projekt maßgeblich prägen. Die Nettogrundfläche umfasst insgesamt etwa 2.518 m². Die Inbetriebnahme des Neubaus ist spätestens bis zum Schulbeginn 2028/2029 (BW) vorgesehen.
Der Auftraggeber sieht für das Projekt ein Budget von höchstens ca. 10,0 Mio. Euro (KG 300-400 nach DIN 276 in aktueller Fassung, brutto) vor. Es handelt sich um eine Kostenobergrenze, vgl. Abschnitt VIII dieses Leitfadens.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Leistung ist die Planung und schlüsselfertige, funktions- und betriebsbereite Realisierung des Neubaus der Jakob-Mayer-Grundschule in Buchen auf Grundlage der funktionalen Leistungsbeschreibung und vorliegenden Planung.
Der Auftraggeber (AG) übergibt dem Auftragnehmer (AN) als Grundlage für die Angebotserstellung die vorliegende Planung der LPH 2, 3 sowie nur anteilig LPH 4. Hierbei gibt es keine Garantie auf Vollständigkeit der übergebenen Planungsleistung.
Die Leistung des AN umfasst die Weiterbearbeitung und Ergänzung der bereits erbrachten Planungsleistungen durch Fortschreibung der TGA- und Statikplanung, Erstellung der Ausführungsplanung sowie die schlüsselfertige, funktions- und betriebsbereite und zur Aufnahme des Schulbetriebs geeignete Errichtung des Bauvorhabens. Zudem liegt der Baugenehmigungsprozess inkl. aller notwendigen Grundlage im Leistungsumfang des AN.
Die Leistung beinhaltet ferner die Optimierung der vorliegenden Planung unter Berücksichtigung unterschiedlicher konstruktiver und baulicher Ausführungsarten gemäß dem Konzept des AN, sofern diese den funktionalen, wirtschaftlichen und terminlichen Anforderungen entsprechen.
Die Erarbeitung eines Raum- und Klimakonzepts mit vorläufiger energetischer Bewertung wurde im Vorfeld erarbeitet und liegt vor.
Die Herstellung der Außenanlagen sowie die Erneuerung des angrenzenden Parkplatzes sind nicht Bestandteil des Projekts.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
18.12.2026
15.09.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
74722
Buchen (Odenwald)
Deutschland
DE127

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Ermittlung der Preispunkte

Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter im Angebotsformular angebotenen Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten:
Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme erhält 65 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme, die beim (mindestens) 1,5-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 1,5-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt.
Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).

Gewichtung
65,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Prozessqualität: Rahmenterminplan und Baustelleneinrichtungsplan

Rahmenterminplan:
- Schlüssige Ausarbeitung eines detaillierten Planungs-, Ausführungs- und Inbetriebnahmeterminplans inkl. Meilensteine der BQA (ca. 50-70 Vorgänge)
- Realistischer Terminplan bis zum vorgegebenen Fertigstellungstermin und Inbetriebnahme zum Schuljahr 2028/29 (BW)
- Darstellung der Vorgänge (z.B. Pufferzeiten, Abhängigkeiten)
- Einplanung Zeitbedarf bis zur Einreichung des Bauantrags
- Schlüssige Darstellung der Baustelleneinrichtung und der Baulogistik

Baustelleneinrichtungsplan:
Schlüssige Ausarbeitung von:
- Managementkonzept der Baustelle als kurzer Erläuterungstext (max 2 Seiten DinA4)
- Grafische Darstellung Bauablaufsplanung
- Aufstellung und Ausarbeitungstiefe BE-Konzeption (z.B. Prozessschritte Bau)
- inkl. Darstellung der Minimierung der Beeinträchtigung durch die Bautätigkeiten des GU für den Gesamtbereich der bestehenden Schule und deren Zufahrtsstraßen

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
TGA und Effizienzhaus-Standard

Die Bieter sollen ihre Konzepte auf maximal 5 DIN A4 Seiten darstellen.
Das Konzept wird bewertet im Hinblick auf:
- Qualität der verwendeten Komponenten bei Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro sowie der Mess-, Steuer- und Regeltechnik hinsichtlich Dauerhaftigkeit, Wartungsfreundlichkeit, Energieeffizienz, Energieverbrauch in Bezug auf die BQA
- Energiekonzept und Raumklimakonzept in Bezug auf die BQA zur Aufenthaltsqualität und Behaglichkeit sowohl in den Winter- als auch in den Sommermonaten
- Darstellung der Energieeffizienz des Gebäudes, insbesondere unter Darstellung der Nutzung erneuerbarer Energien zur maximal möglichen Reduktion an externen Energieträgern
- Qualität des passiven sommerlichen Wärmeschutzes inklusive Sonnenschutzes, des Energiekonzept und der Nutzung erneuerbarer Energien (nachhaltige Energieerzeugung)
- Produktneutralität im Bezug auf die Planung und Beschaffung der Medientechnik

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konstruktions- und Ausführungskonzept

- Konstruktions- und Ausführungskonzept hinsichtlich der Konstruktion des Bieters sowie der Fassadenmaterialien (max. 3 Seiten DIN A4)
- Ergänzende grafische und/oder schematische Darstellung der vor-geschlagenen Konstruktion des Bieters (max. 7 Seiten DIN A3)

Gewichtung
15,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 bis 5 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- Referenzart "Abnahmezeitpunkt schlüsselfertige Bauleistung"
- Referenzart "Bauvolumen Schlüsselfertigbau (KG 300-400 nach DIN 276 in aktueller Fassung, brutto)"
- Referenzart "Gegenstand der schlüsselfertigen Bauleistung"
- Referenzart "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) mit mindestens den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-3 und 5, Zeit-punkt der Inbetriebnahme des geplanten Gebäudes"
- Referenzart "anrechenbare Kosten" (KG 300-400 nach DIN 276 in aktueller Fassung, brutto)"
- Referenzart "Gegenstand der Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) mit mindestens den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-3 und 5"

Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
Zur Referenzart "Abnahmezeitpunkt schlüsselfertige Bauleistung":
a) Abnahme seit dem 30.04.2025 3 Punkte
b) Abnahme ab dem 30.04.2023 bis zum 29.04.2025 2 Punkte
c) Abnahme ab dem 30.04.2021 bis zum 29.04.2023 1 Punkt
Gewertet werden zwei Referenzen. Es können maximal 6 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Zur Referenzart "Bauvolumen Schlüsselfertigbau (KG 300-400 nach DIN 276 in aktueller Fassung, brutto)"
a) Über 10 Mio. EUR brutto 3 Punkte
b) Über 8 bis 10 Mio. EUR brutto 2 Punkte
a) 7 bis 8 Mio. EUR brutto 1 Punkt
Gewertet werden zwei Referenzen. Es können maximal 6 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Zur Referenzart "Gegenstand der schlüsselfertigen Bauleistung"
a) Gegenstand der schlüsselfertigen Bauleistung war eine Schule mit 3 Punkte
Ganztagesbetreuung und Mensa
b) Gegenstand der schlüsselfertigen Bauleistung war eine Schule 2 Punkte
c) Gegenstand der schlüsselfertigen Bauleistung war ein Kindergarten/ 1 Punkt
eine Kindertagesstätte
Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 9 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Zur Referenzart "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) mit mindestens den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-3 und 5, Zeitpunkt der Inbetriebnahme des geplanten Gebäudes":
a) Inbetriebnahme ab dem 30.04.2025 3 Punkte
b) Inbetriebnahme ab dem 30.04.2023 bis zum 29.04.2025 2 Punkte
c) Inbetriebnahme ab dem 30.04.2021 bis zum 29.04.2023 1 Punkt
Gewertet werden 2 Referenzen. Es können maximal 6 Punkte bei diesem Kriterium er-reicht werden.
Zur Referenzart "anrechenbare Kosten (KG 300 - 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung, brutto)"
a) Anrechenbare Kosten der Referenz über 8,0 Mio. EUR 3 Punkte
b) Anrechenbare Kosten der Referenz über 6,5 bis 8,0 Mio. EUR 2 Punkte
c) Anrechenbare Kosten der Referenz 5,5 bis 6,5 Mio. EUR 1 Punkt
Gewertet werden zwei Referenzen. Es können maximal 6 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Zur Referenzart "Gegenstand der Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) mit mindestens den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-3 und 5"
a) Gegenstand der Referenz war eine Schule mit Ganztagesbetreuung 3 Punkte
und Mensa
b) Gegenstand der Referenz war eine Schule 2 Punkte
c) Gegenstand war ein Kindergarten/eine Kindertagesstätte 1 Punkt
Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 9 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Insgesamt können max. 42 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber ausgewählt, der eine aktuellere Referenz in der Referenzart "Gegenstand der schlüsselfertigen Bauleistung" vorlegen kann.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Die Auswahl des Bestbieters und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. §§ 119 Abs. 5 GWB, § 2 VgV i.V.m. § 3a EU Abs. 2 VOB/A).

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PM929

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen An-gebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Erklärung und Angaben zu vergleichbaren Leistungen (Referenzen):
Als vergleichbar angesehen werden schlüsselfertige Neubauten mit Planungsleistungen der Kategorie Bildungseinrichtung, z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Kindergärten und sonstige Gebäude mit vergleichbaren Anforderungen im Hinblick auf Raumprogramm und Nutzung, deren Bauvolumen (KG 300 bis 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung, brutto) mindestens 6,0 Millionen Euro brutto betrug.
Für jedes Referenzobjekt sind die in der Tabelle des Teilnahmeantrags geforderten Angaben zu machen.

Der Bewerber muss durch ein oder mehrere Referenzprojekte mindestens die folgenden Leistungsanforderungen nachweisen:
- schlüsselfertige Bauleistungen der Gebäudeart "Bildungseinrichtung" mit einem Projektvolumen (KG 300-400 nach DIN 276 in aktueller Fassung, brutto) von mindestens 6,0 Mio. EUR, Inbetriebnahme des Gebäudes ab dem 30.04.2019,
- Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) mit mindestens den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-3 und 5 und anrechenbaren Kosten (KG 300-400 nach DIN 276 in aktueller Fassung, brutto) von mindestens 5,0 Mio. EUR, Inbetriebnahme des Gebäudes ab dem 30.04.2019.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur für die Teilleistung erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unternehmen nach der von der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.

Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 bis 5 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- Referenzart "Abnahmezeitpunkt schlüsselfertige Bauleistung"
- Referenzart "Bauvolumen Schlüsselfertigbau (KG 300-400 nach DIN 276 in aktueller Fassung, brutto)"
- Referenzart "Gegenstand der schlüsselfertigen Bauleistung"
- Referenzart "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) mit mindestens den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-3 und 5, Zeitpunkt der Inbetriebnahme des geplanten Gebäudes"
- Referenzart "anrechenbare Kosten" (KG 300-400 nach DIN 276 in aktueller Fassung, brutto)"
- Referenzart "Gegenstand der Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) mit mindestens den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-3 und 5"

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
42,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Gezählt werden die sozialversicherungsrechtlich beschäftigten Mitarbeiter "nach Köpfen".
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB und zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, sowie sonstigen Ausschlussgründen und zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (EU-Sanktionspaket gegen Russland), Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis über
- eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Sollte der Bewerber nur über geringere Versicherungssummen oder eine geringere Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, muss er eine Eigenerklärung oder eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens einreichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft den entsprechenden Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens vorlegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Angabe über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung