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Verfahrensangaben

Projektsteuerungsleistungen für die Generalsanierung und Erweiterung des Theaters ...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.02.2026
06.03.2026 10:00 Uhr
20.03.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Rottal-Inn
09 2 77000-Ri1500-46
Ringstraße 4-7
84347
Pfarrkirchen
Deutschland
DE22A
Landratsamt Rottal-Inn
TAR_SG51@rottal-inn.de
+49 856120-0
+49 856120-130

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762411
+49 8921762847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71541000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieses Auftrages ist die stufenweise Erbringung von Projektsteuerungsleistungen für das Bauvorhaben "Generalsanierung und Erweiterung des Theaters an der Rott" durch den Auftragnehmer ("AN") nach näherer Maßgabe der allgemeinen Leistungsbeschreibung, des AHO-Leistungsbilds Projektsteuerung und des Leistungsbilds Fördermittelmanagement (gemeinsam Anlage AV3 der Vergabeunterlagen) sowie des Projektsteuerungsvertrages und dessen übrigen Anlagen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieses Auftrages ist die stufenweise Erbringung umfassender Projektsteuerungsleistungen für das Bauvorhaben "Generalsanierung und Erweiterung des Theaters an der Rott" durch den Auftragnehmer ("AN") nach näherer Maßgabe der allgemeinen Leistungsbeschreibung, des AHO-Leistungsbilds Projektsteuerung und des Leistungsbilds Fördermittelmanagement (gemeinsam Anlage AV3 der Vergabeunterlagen) sowie des Projektsteuerungsvertrages und dessen übrigen Anlagen.
Der Landkreis Rottal-Inn plant die umfassende Sanierung und Erweiterung des Theaters an der Rott (im Folgenden auch "Projekt"). In der Nähe des Stadtzentrums Eggenfelden, liegt der Gebäudekomplex des Theaters an der Rott. Dieses umfasst die Spielstätten "Das Große Haus" mit 385 Sitzplätzen, der Malersaal "Studio" mit 66 Sitzplätzen, ein Kleinkunsttheater für Veranstaltungen sowie die Mitarbeiterverköstigung für 40 bis 70 Personen und eine Theaterwiese für Sonderformate im Freien.
Das Gebäude wurde erstmals im Jahr 1963 als Mehrzweckhalle für eine angrenzende Berufsschule konzipiert und umfasste ursprünglich nur das heutige Foyer, den Zuschauerraum, die Bühne mit Hinterbühne und die zugehörigen Funktionsräume. 1990 wurde der bestehende Bürotrakt als eingeschossiger Anbau mit Unterkellerung und die dreiseitig um die Bühne verlaufende Bühnenhauserweiterung realisiert. Diese umfasst die Geschosse UG bis 1. OG. Hier sind Neben- und Lagerräume des Theaters, sowie der sogenannte Malersaal, der als Veranstaltungsraum genutzt wird, eine Schreinerei und ein Lastenaufzug untergebracht.
Die Generalsanierung ist erforderlich, weil viele Bauteile ungedämmt oder nur nach veralteten Standards ausgeführt und deshalb nur unzureichend gedämmt sind. Der Malersaal sowie der Bühnen- und Orchesterbereich haben keinen zugelassenen barrierefreien Zugang. Beim Brandschutz bestehen gravierende Defizite. Es sind in mehreren Bauteilen Schadstoffe gefunden worden (u.a. Asbest, KMF). Zudem ist die haustechnische Ausstattung stark veraltet und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Die Erweiterung des Theaters durch den Neubau soll einen modernen und ordnungsgemäßen Theaterbetrieb gewährleisten, inklusive moderner Bühnentechnik und Barrierefreiheit. Das Erdgeschoss des Neubaus soll in Massivbauweise und das Obergeschoss in einer Mischkonstruktion aus Stahlträgern und Holzrahmenbauweise mit Vollholzdecke errichtet werden. Auf dem Dach soll eine PV Anlage betrieben werden.

Aufgrund der derzeit noch unklaren Projektlaufzeit hat der Auftragnehmer zu Beginn schwerpunktmäßig Sicherheit und Transparenz zu schaffen, indem er einen aktuellen Überblick über den Projektstand erstellt und insbesondere die für den Landkreis und die zu beteiligenden Gremien relevanten Themen (z.B. Kosten, Zeitplan, Vergaben, Fördermöglichkeiten etc.) eigenverantwortlich ermittelt und zusammenzufasst (sog. Startphase). Am Ende der Startphase hat der Auftragnehmer den Sachstand so zu dokumentieren, dass eine strukturierte und zielgerichtete Planung und Ausführung des weiteren Vorhabens daran reibungslos anschließen kann.

Diese Projektsteuerungsleistungen sind nach einer vom Auftraggeber funktional ausgeschriebenen sog. Startphase sowie den Projektstufen 2 bis 5 gemäß § 2 Leistungsbild und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 6. Auflage, Stand: Mai 2025) für die Handlungsbereiche
- A: Organisation;
- B: Qualitäten;
- C: Kosten;
- D: Termine;
- E: Verträge und Versicherungen
nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zu erbringen.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufenweise nach näherer Maßgabe des Projektsteuerungsvertrages.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3

Die tatsächliche Vertragslaufzeit richtet sich nach den vertraglichen Bestimmungen.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Theaterstraße 1
84307
Eggenfelden
Deutschland
DE22A

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfahrung der Projektleitung

Im Zuschlagskriterium "Erfahrung der Projektleitung" werden die im Formblatt "Erfahrung der Projektleitung" (Anlage AV4.1 der Vergabeunterlagen) angegebenen persönlichen Referenzen der in diesem Formblatt ebenfalls angegebenen und im Auftragsfall einzusetzenden Projektleitung bewertet. Die Projektleitung besteht aus dem Projektleiter (Unterkriterium Nr. 1a) und dem stellvertretenden Projektleiter (Unterkriterium Nr. 1b). Darüber hinaus wird die gemeinsame Erfahrung der Projektleitung anhand der gemeinsamen persönlichen Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters dahingehend bewertet, ob der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter in diesen Referenzen als Projektleitung zusammengearbeitet haben (Unterkriterium Nr. 1c).
Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) sowie das Formblatt "Erfahrung der Projektleitung" (Anlage AV4.1) verwiesen.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept Personaleinsatz

Im Zuschlagskriterium "Konzept Personaleinsatz" wird das von Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage AV 4.2) eingereichte "Konzept Personaleinsatz" bewertet. Das Zuschlagskriterium "Konzept Personaleinsatz" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der Lfd. Nr. 2 beschrieben, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Zuschlagskriter. 2-5". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage AV4.2) verwiesen.
Das "Konzept Personaleinsatz" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.

Gewichtung
12,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Startphase

Im Zuschlagskriterium "Konzept zur Startphase" wird das von Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage AV 4.2) eingereichte "Konzept zur Startphase" bewertet. Das Zuschlagskriterium "Konzept zur Startphase" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der Lfd. Nr. 3 beschrieben, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Zuschlagskriter. 2-5". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage AV4.2) verwiesen.
Das "Konzept zur Startphase" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.

Gewichtung
8,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Fördermittelstrategie

Im Zuschlagskriterium "Konzept zur Fördermittelstrategie" wird das von Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage AV 4.2) eingereichte "Konzept zur Fördermittelstrategie" bewertet.
Das Zuschlagskriterium "Konzept zur Fördermittelstrategie" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der Lfd. Nr. 4 beschrieben, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Zuschlagskriter. 2-5". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage AV4.2) verwiesen.
Das "Konzept zur Fördermittelstrategie" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.

Gewichtung
12,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Auftragsbezogenes Konzept zur Sicherung der Termine (Handlungsbereich D)

Im Zuschlagskriterium "Auftragsbezogenes Konzept zur Sicherung der Termine (Handlungsbereich D)" wird das von Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage AV 4.2) eingereichte "Auftragsbezogene Konzept zur Sicherung der Termine (Handlungsbereich D)" bewertet.
Das Zuschlagskriterium "Auftragsbezogenes Konzept zur Sicherung der Termine (Handlungsbereich D)" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der Lfd. Nr. 5 beschrieben, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Zuschlagskriter. 2-5". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage AV4.2) verwiesen.
Das "Auftragsbezogene Konzept zur Sicherung der Termine (Handlungsbereich D)" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.

Gewichtung
8,00

Zuschlagskriterium

Preis
Honorarangebot

Im Zuschlagskriterium Honorarangebot wird das im Honorarformblatt (Anlage AV5 der Vergabeunterlagen) unter Ziffer V anhand der Bieterangaben berechnete "Gewichtetes Gesamthonorar (Summe aus Ziff. I.-III.) inkl. NK inkl. Zu- oder Abschlag in EUR brutto (Wertungspreis)" bewertet.
Das Zuschlagskriterium Honorarangebot ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der Lfd. Nr. 6 beschrieben, die Bewertungsmethode für das Honorarangebot in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Zuschlagskriterium 6". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) sowie das Honorarformblatt (Anlage AV5) verwiesen.

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise beauftragt.
Der AG überträgt dem AN mit Zuschlagserteilung die in Ziffer 4 des Projektsteuerungsvertrags genannte Leistung "Startphase".
Der AG hat das einseitige Recht, den AN entweder einmalig oder sukzessive mit jeweils einer oder mehreren weiteren Projektstufen oder (Teil-)Leistungen daraus (z.B. einzelnen Handlungsbereichen oder einzelnen Leistungen aus einzelnen Handlungsbereichen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung), insbesondere mit den Leistungen der weiteren Projektstufen. Die weitere Beauftragung erfolgt jeweils durch Mitteilung des AG in Schrift- oder Textform.
Die Beauftragung weiterer Leistungen steht dem AG frei. Dem AN steht kein Rechtsanspruch hierauf zu.

Optional werden auch nachfolgende Leistungen (Besondere Leistungen) vereinbart:
- Leistungsbild Fördermittelmanagement des DVP e.V. gemäß Anlage 2 des Projektsteuerungsvertrags; erarbeitet im Rahmen der Fachgruppe Infrastruktur im DVP e. V., Stand 2022, ab der Projektstufe 2 (in den Vergabeunterlagen als Leistungsbild Fördermittelmanagement bezeichnet).
- Übernahme von Funktionen einer Vergabestelle gemäß E1 der Ziffer 5.2 ("Katalog Besondere Leistungen") des Heftes 9 der AHO-Schriftenreihe, 6. Auflage, Stand: Mai 2025.
- Organisatorisches und baufachliches Unterstützen bei förmlichen Streitbeilegungsverfahren: Hierbei handelt es sich um die Leistungen gemäß E2 der Ziffer 5.2 ("Katalog Besondere Leistungen") des Heftes 9 der AHO-Schriftenreihe, 6. Auflage, Stand: Mai 2025, jedoch während der Planungs-, Ausführungsvorbereitungs- und Ausführungsstufe.
- Koordinieren der versicherungsrelevanten Schadensabwicklung gemäß E3 der Ziffer 5.2 ("Katalog Besondere Leistungen") des Heftes 9 der AHO-Schriftenreihe, 6. Auflage, Stand: Mai 2025.
Der AG hat das einseitige Recht (Option), die vorgenannten Besonderen Leistungen einzeln oder gemeinsam zu beauftragen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Nur diejenigen Wirtschaftsteilnehmer, die vom Auftraggeber nach Prüfung der übermittelten Informationen zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber gemäß § 51 VgV dazu aufgefordert werden, dürfen ein Erstangebot einreichen. Zu den Auswahlkriterien siehe "Zusätzliche Informationen" und in den Vergabeunterlagen.

Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, den Auftrag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 Abs. 11 VgV).

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PM4P0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber fünf (5) Bewerber/Bewerbergemeinschaften auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV). Für die Auswahl werden nur solche Bewerber/Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und deren Eignung der Auftraggeber zuvor festgestellt hat.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die fünf geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung erreicht haben, zur Einreichung eines Erstangebots auffordern (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV). Sofern die Zahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter fünf (5) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber/Bewerbergemeinschaften einlädt, der/die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV) und die nicht gemäß der §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen wurden. Ergeben sich auf Basis der nachfolgend genannten Punkteverteilung keine fünf (5) Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber/Bewerbergemeinschaften (z. B., weil es auf Platz 5 zwei (2) Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 6. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaften aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid.
Die Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zu den Auswahlkriterien sind in Anhang 3 des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1 der Vergabeunterlagen) zu den Referenzen (unter "Auswahlkriterien nach § 51 VgV") zu machen.
Unter den Bewerbern wird anhand der i.R.d. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anzugebenden vergleichbaren Referenzen, die auch die übrigen festgelegten Anforderungen erfüllen (vgl. Ziffer 5.9.1 der Bekanntmachung) beurteilt, wer unter den als geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt wird.
Insgesamt können maximal 70 Punkt erzielt werden.
Die Punkte werde wie folgt vergeben:
1) Baukosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276:2018-12 (im Folgenden "Baukosten") in EUR netto. Die Punkte werden je Referenz wie folgt vergeben:
- Eine Referenz mit Baukosten von 10 Mio. EUR netto oder weniger erhält 0 Punkte.
- Eine Referenz mit Baukosten von 25 Mio. EUR netto oder mehr erhält die Maximalpunktzahl von 5 Punkten.
- Referenzen mit Baukosten zwischen 10 Mio. EUR und 25 Mio. EUR netto werden wie folgt linear interpoliert: Punktzahl je Referenz = 5x ((BK-10.000.000)/15.000.000) (BK=Baukosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276:2018-12 in EUR netto der jeweiligen Referenz);
2) Für jede angegebene Referenz werden 2 Punkte vergeben, wenn der Auftraggeber der Referenz ein an das Vergaberecht gebundener Auftraggeber i.S.v. § 98 GWB ist;
3a) Wenn im Zuge der Sanierung des Gebäudes eine Veranstaltungstechnik im Gebäude fest installiert wurde oder wenn im Zuge der Sanierung eine im Gebäude vorhandene fest installierte Veranstaltungstechnik modernisiert, erneuert oder wesentlich angepasst wurde, werden 2 Punkte vergeben. Als Veranstaltungstechnik gelten Bühnen- und Szenentechnik oder licht-, ton- und medientechnische Anlagen für die Innenräume von Veranstaltungs- und Versammlungsstätten (z. B. Theater, Konzertsaal, Stadthalle, Bürgersaal, Mehrzweck-halle, Kongress- oder Tagungszentrum. etc.);
3b) wenn Gegenstand der Referenz ein Gebäude ist,
- in dem entweder eine Versammlungsstätte i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 VStättV (z. B. Theater, Stadthalle, Bürgersaal, etc.) untergebracht ist und im Zuge der Sanierung die Lüftungs- bzw. raumlufttechnischen Anlagen (RLT) modernisiert, erneuert oder wesentlich angepasst wurden, oder
- dessen Lüftungs- bzw. raumlufttechnischen Anlagen (RLT) modernisiert, erneuert oder wesentlich angepasst wurden, um die baurechtlichen Voraussetzungen für den zukünftigen Betrieb einer Versammlungsstätte im Sinne des §1 Abs. 1 Nr. 1 VStättV zu schaffen, werden 5 Punkte vergeben.
Gegenstand der Bewertung kann nur eine im Anhang 3 des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1 der Vergabeunterlagen) angegebene vergleichbare Referenz sein, welche auch die übrigen Anforderungen von II.10 des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1 der Vergabeunterlagen) erfüllt (siehe hierzu Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung). Punkte können nur für die unter Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung bzw. II.10 des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1 der Vergabeunterlagen) angegebene maximal einzureichende Anzahl an Referenzen erzielt werden. Reicht ein Bewerber darüber hinaus weitere Referenzen ein, werden hierfür keine Punkte vergeben.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber wird die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB, Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB, Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB sowie Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Benennung (Eigenerklärung) des jeweils für die Durchführung der auftragsgegenständlichen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen und Nachweis der Berufsqualifikation durch Vorlage entsprechender Zeugnisse. Als Berufsqualifikation wird für die Leistungen der Beruf des Architekten (Dipl.-Ing., Master, Bachelor) oder des Ingenieurs (Dipl.-Ing., Master, Bachelor) gefordert (Mindestanforderung).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist.
Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Der Auszug gibt den aktuellen Stand wieder, wenn er alle Eintragungen enthält, die bis zum Zeitpunkt der Vorlage des Registerauszugs vorgenommen wurden.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das jeweilige Mitglied niedergelassen ist, vorgesehen ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung des Bewerbers, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung
1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen
2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personenschäden
3. und mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
4. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
unterhält oder, falls die vorstehend unter 1.-4. genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine Versicherung im Auftragsfall abschließen wird, welche die vorstehend unter 1.-4. genannten Voraussetzungen erfüllt.

Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.

Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.

Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder zum Teil die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.

Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.

Mindestanforderung:
Der Gesamtumsatz muss für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr mindestens 600.000 EUR netto betragen.

Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder zum Teil die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektsteuerung im Bauwesen) des Bewerbers, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.

Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektsteuerung im Bauwesen) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr unter Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektsteuerung im Bauwesen)
anzugeben.

Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder zum Teil die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) Jahren (2023-2025) ersichtlich ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren.

Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder zum Teil die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anzahl der Führungskräfte

Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) Jahren (2023-2025) ersichtlich ist.

Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren.

Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder zum Teil die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung über mindestens drei (3) und maximal fünf (5) vergleichbare Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte Projektsteuerungsleistungen, jeweils mit folgenden Angaben:
- ob Referenznehmer des Verfahrens Einzelbewerber oder Mitglied einer Bietergemeinschaft ist, in letzterem Fall ist anzugeben, welches Mitglied/welche Mitglieder der Bietergemeinschaft die Referenz durchgeführt hat/haben;
- Rolle des Referenznehmers in der Referenz;
- Beschreibung der Referenz;
- Angaben der beauftragten und erbrachten Leistungen des Referenznehmers;
- Auftragswert der Referenz in EUR netto, d.h. das in der Referenz für die erbrachten Projektsteuerungsleistungen erhaltene Honorar;
- Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung;
- Name des Auftraggebers der Referenz, Straße, Hausnummer, PLZ und Ort;
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
- Angaben zur Vergleichbarkeit der Referenz;
- Angaben zur Mindestanforderung;
- Angaben zu den Auswahlkriterien nach § 51 VgV.

Als Referenz gelten die beim Bewerber/vom Mitglied oder den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beauftragten und von diesem/diesen erbrachten Leistungen.

Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:

1. Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen der Projektsteuerung im Bauwesen für die Sanierung eines oder mehrerer Gebäude.
2. Der Bewerber wurde in der Referenz mindestens mit den folgenden Projektstufen und Handlungsbereichen entsprechend § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftreihe Nr. 9) in der für den Referenzauftrag geltenden Fassung beauftragt und hat diese ausgeführt: Projektstufen 2 bis einschließlich 4 jeweils für die Handlungsbereiche A-D.
3. Die Baukosten der Referenz (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276:2018-12) betragen mindestens 10 Mio. EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang der Referenz erfasst sind (z. B., wenn sich die Referenz auf einen Teil einer Gesamtmaßnahme bezieht, dann gelten als Baukosten der Referenz nur die Baukosten für diesen Teil der Gesamtmaßnahme).
4. Projektstand der Referenz bei Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge in diesem Verfahren: Der Bewerber hat die Projektstufe 4 entsprechend § 2 der AHO-Schriftreihe Nr. 9, in der im Referenzauftrag geltenden Fassung, im Zeitraum 1. Januar 2018 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge fertiggestellt (die Referenz kann insgesamt vor 2018 begonnen worden sein).

Folgende weitere Mindestanforderung muss erfüllt sein:
Mindestens eine Referenz muss Projektsteuerungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes betreffen, bei dem Schadstoffe vorhanden waren oder ein entsprechender Verdacht bestand. Als Verdacht gilt, dass der Verdacht auf Schadstoffe vom Projektsteurer im Rahmen seiner Leistungen zu berücksichtigen war und nach einer Beprobung ausgeräumt werden konnte. Als Schadstoffe im vorgenannten Sinn gelten Künstliche Mineralfasern (KMF), Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Asbest sowie vergleichbare Schadstoffe.

Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Vergleichbare Referenzen der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.

Die weiteren Maßgaben zu den Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder zum Teil die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
70,00

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Benennung (Eigenerklärung) des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters, Eigenerklärung zu der jeweiligen Berufsqualifikation sowie der jeweiligen Deutsch-Kenntnisse und Nachweis der nachfolgend geforderten Berufserfahrung durch Vorlage eines aktuellen Lebenslaufs.

An die Berufsqualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
- Der namentlich benannte Projektleiter muss über Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau B2 der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen.
- Der namentlich benannte Projektleiter muss über die Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums zum Architekten oder Ingenieur (Dipl.-Ing., Master, Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, o.Ä.) verfügen.
- Der namentlich benannte Projektleiter muss im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung als Projektleiter für Projektsteuerungsleistungen verfügen.

An die Berufsqualifikation und Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
- Der namentlich benannte stellvertretende Projektleiter muss über Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau B2 der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen.
- Der namentlich benannte stellvertretende Projektleiter muss über die Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums zum Architekten oder Ingenieur (Dipl.-Ing., Master, Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieur-wesen, o.Ä.) verfügen.
- Der namentlich benannte stellvertretenden Projektleiter muss im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter für Projektsteuerungsleistungen verfügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN 9001:2015 ff. oder einer gleichwertigen, gültigen Zertifizierung des Bewerbers.
Reicht der Bewerber eine aus seiner Sicht gleichwertige Zertifizierung nach DIN EN 9001:2015 ff. ein, hat er die Gleichwertigkeit mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachzuweisen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine entsprechende Zertifizierung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Der Bewerber hat eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Mit dem Teilnahmeantrag sind der Leistungsbereich sowie Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführenden Teilleistungen zu benennen sowie auf Verlangen der Vergabestelle die Namen/Firmen, Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter der Unternehmen. Den Bewerbern steht es frei, bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags die Unterauftragnehmer zu benennen. Eignungsverleihende Unterauftragnehmer müssen benannt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung