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Verfahrensangaben

MüK - KS EWP OPL Gebäude

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.04.2026
14.04.2026 08:00 Uhr
14.04.2026 08:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

München Klinik gGmbH
DE 814184919
Thalkirchner Straße 48
80337
München
Deutschland
DE212
judit.derdak@muenchen-klinik.de
+49 89 6794 2259

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762411
+49 8921762847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71200000-0
71221000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Neubau EWP Objektplanung Gebäude Klinikum Schwabing

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die München Klinik gGmbH (MÜK) beabsichtigt die Realisierung eines dreiteiligen Gebäudekomplexes auf dem Gelände des Klinikums Schwabing (Baufeld Haus 77). Das Projekt umfasst drei Bestandteile mit unterschiedlichen Nutzerprofilen.

Elternhaus:

Am Standort Schwabing ist es geplant, ein Elternhaus als Neubau zu errichten. Das Elternhaus hilft Familien aus nah und fern, dass sie bei ihren schwer kranken Kindern in der Nähe bleiben können. Ein Zuhause auf Zeit für Familien, deren Kinder in der München Kinderklinik Schwabing behandelt werden.
Hierzu ist die Stiftung "Wir helfen München" bereit, das Elternhaus gänzlich aus Spendenmitteln zu planen (ab LP 5), zu bauen und zu finanzieren.
Das Elternhaus wird komplett von der München Klinik gGmbH medientechnisch versorgt.

Wirtschaftshof:

Mit dem Neubau der Kinderklinik wurde im ersten Schritt ein Wirtschaftshof zur Versorgung der Klinik errichtet. Die Entsorgung (jeglichen Klinikmüll sammeln und abtransportieren) ist aktuell noch in Haus 27 untergebracht, das Gebäude wird jedoch an die LHM zurückgegeben. Aufgrund des neuen Medizinkonzeptes MüK20++ und dem Bedarf des Elternhauses kommt es zu einer Neuverteilung der Flächen, ohne die die Errichtung des Elternhauses nicht möglich wäre. Um den Wirtschaftshof beim Haus 27 zu kompensieren, am Standort zu zentralisieren und die dringend notwendigen Wirtschafsflächen aufbauen zu können, wird der Wirtschaftshof im Zuge dieses Projektes realisiert.
Weiterhin wird ein logistikfähiger Tunnelgang vom Wirtschaftshof an die Tunnelverbindung der MüK angeschlossen.
Gefahrstofflager wird eventuell auch im Wirtschaftshof verortet,.

Zentrale Energieversorgung:

Teile und Anlagen der zentralen Energieversorgung in Klinikum Schwabing sollen im Projektumfang (Wirtschaftshof) aufgenommen werden. Es werden zukünftig Häuser und Strukturen am Campus an die LHM abgegeben werden, welche zentrale Anlagentechniken (Kälte, Heizung, TW, ELT, Rohrpost) beherbergen, die vorher neu verortet werden müssen.

Parkhaus:

Im Zuge der Errichtung des Elternhauses soll nicht nur ein Wirtschaftshof, sondern auch ein Parkhaus entstehen, um die angespannte Parksituation zu entschärfen.
Das Parkhaus wird als Split-Level-Bau mit offener Fassade errichtet, die eine natürliche Belüftung gewährleistet. Es entstehen 198 Stellplätze, darunter ein barrierefreier Stellplatz. Die Zufahrt erfolgt über das Erdgeschoss.
Hier ist auch das Ladesäulenkonzept der München Klinik gGmbH zu berücksichtigen.

Der AG beabsichtigt, die notwendigen Leistungen nach HOAI zu beauftragen. Die Machbarkeitsstudie Hochbau liegt vor, siehe Anlage.

Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, wobei kein Anspruch auf einen vollständigen Abruf aller Leistungsphasen und auf eine vollständige bauliche Umsetzung der angesetzten anrechenbaren Kosten besteht.
Aus einem Einzelabruf der Leistungsphasen kann der AN keine Erhöhung des angebotenen Honorars oder sonstigen Ansprüche geltend machen.

Aufgrund der unterschiedlichen Realisierungsmodelle ergeben sich folgende Besonderheiten.
- Elternhaus: Beauftragung der Objektplanung nur bis einschließlich LPH 4. Danach erfolgt die Übergabe an die Stiftung zur weiteren Planung und Realisierung, vrs. durch einen Generalübernehmer (GÜ).
- Wirtschaftshof & Parkhaus: stufenweise Beauftragung bis LPH 9.
- Vorabmaßnahme Baugrube: Die Baugrube inkl. Bodenplatte wird als einheitliche Maßnahme für alle drei Gebäude vorab durch die Stiftung errichtet. Die Ingenieurleistungen hierfür (Verbau) werden separat vergeben; der AN hat hierbei die notwendigen Koordinations- und Zuarbeitungsleistungen zu erbringen.

Einzelne Stufen:
- LPH 1-2 (soweit noch erforderlich) und LPH 3-4
- LPH 5
- LPH 6-7
- LPH 8
- LPH 9

Die überschlägig ermittelten Kosten für die KG 100 - 700, belaufen sich vorläufig auf insgesamt 25,017 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten (21,417 Mio EUR brutto ohne KG 700).

Grobgeschätzte Kosten (Kostenrahmen):
- Elternhaus: ca. 10,0 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten, finanziert durch die Stiftung "Wir helfen München"; MüK gGmbH: Grundstückseigner + Vertragspartner, steuert die Baumaßnahme vollumfänglich
- Parkhaus: ca. 7,57 Mio EUR brutto inkl. NK
- Wirtschaftshof: ca. 7,23 Mio EUR brutto inkl. NK

Die Details der Kostenschätzung ist der Anlage zu entnehmen.

Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen.

Besondere Leistungen:

a) Einarbeitung in die Machbarkeitsstudie inkl. mehrerer Ortsbesichtigungen.
b) Verwendungsnachweis (Kostenfeststellung bis zur 3. Ebene nach DIN 276, Erläuterungsbericht, Übersicht zur Vergabe- und Auftragsabwicklung etc. - gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern)
c) Antrag auf Vorbescheid
d) Förderantrag (- gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern)
e) Mitwirkung an der Teilbaugenehmigung zusätzlich zur Baugenehmigung.
f) Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung eines Raumbuchs.

Weitere besondere Leistungen werden nur nach Bedarf beauftragt.
Die Abstimmung der zu erbringenden (Teil-)Leistungen erfolgt in Abstimmung mit dem AG und dem Planungsteam.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
04.05.2026
31.03.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE212

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über dezimal gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Auftragsbezogenes Konzept zur Herangehensweise an die Planung

Auftragsbezogenes Konzept zur Herangehensweise an die Planung

Gewichtung
0,20

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfahrung der Projektleitung

Erfahrung der Projektleitung

Gewichtung
0,15

Zuschlagskriterium

Qualität
Organisation des Projektteams

Organisation des Projektteams

Gewichtung
0,15

Zuschlagskriterium

Preis
Wertungsgesamtpreis brutto

Wertungsgesamtpreis brutto

Gewichtung
0,50
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

§ 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV: Erbringung von zusätzlichen Leistungen oder Wiederholungsleistungen, soweit diese im Projekt erforderlich werden; die Honorierung richtet sich nach den Vertragsbestimmungen sowie der HOAI.

Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber behält sich im Falle der Kündigung des Auftragnehmers oder sonstigen Vertragsbeendigung (z. B. wg. Insolvenz oder Schlechtleistung) vor, in der Folge den in dem vorliegenden Vergabeverfahren zweitplatzierten Bieter zu dessen Angebotspreisen mit den Restleistungen zu beauftragen, die noch nicht erbracht sind (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB).

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PM0KA

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Aufforderung zur Interes-sensbestätigung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Aufforde-rung zur Interessensbestätigung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Fest-stellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ih-res Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bie-ter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirk-samkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

s. § 56 VgV

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§§ 123, 124 GWB sowie gem. Formblatt Anl 5_Ausschl.gründe_Eignung

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Umsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), von mindestens 1 Mio. EUR netto / Jahr.
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude) des Bieters.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025) ersichtlich ist.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 5.000.000,00 EUR für Personenschäden und
2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 5.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögens-schäden),
3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer 1 bis 3 genannt, ist eine Bestätigung des Bieters einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter Ziffer 1 bis 3 angepasst werden wird.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Bestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung über drei (3) geeignete Referenzprojekte (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Die 3 Referenzprojekte gelten als geeignet, wenn die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Jedes der 3 Referenzprojekte beinhaltet dem Bieter beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen der Objektplanung gem. §§ 34 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI, mit folgenden weiteren Mindestanforderungen:

a) in den drei Referenzprojekten sind dem Bieter beauftragt und von ihm erbracht die Leistungen mindestens der Leistungsphasen 2 bis 8 der Objektplanung gem. §§ 34 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI;
b) mindestens eines der Referenzprojekte beinhaltet die Objektplanung Gebäude für ein Parkhaus, Parkdeck oder eine Tiefgarage, jeweils mit einer Stellplatzanzahl von mindestens 50 Stellplätzen;
c) mindestens eines der Referenzprojekte beinhaltet die Objektplanung Gebäude für einen Wirtschaftshof oder vergleichbare Bauwerke (Gebäude mit hoher Logistik- oder Technikanforderung, wie etwa Logistikzentrum, Betriebshof, Einzelhandel oder Gewerbebau mit Fokus auf Ver- und Entsorgung);
d) mindestens eines der Referenzprojekte beinhaltet die Objektplanung Gebäude für ein Mehrparteienwohnhaus oder -unterbringungsgebäude (Hotel, Hostel o. ä.).
Ein Referenzprojekt kann mehrere Anforderungen gleichzeitig erfüllen.
2. Baukosten jedes Referenzprojekts der Kostengruppe 300 + 400 nach DIN 276:2018-12: Mindestens 7 Mio. EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst sind (z. B. wenn sich der Referenzauftrag nur auf einen Teil einer Gesamtmaßnahme bezog).

3. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Frist für Angebote in diesem Verfahren: Der Bieter hat die Leistungsphase 8 im Zeitraum 01.01.2021 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2021 begonnen worden sein).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgrün-den/Eignung (Anlage 5) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 5) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

s. Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung