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Vergabe von Fachplanungsleistungen Elektroinstallationsplanung der Anlagengruppen ...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.10.2025
13.10.2025 11:00 Uhr
21.10.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Rems-Murr-Kliniken gGmbH
DE260580149
71364
Winnenden
Deutschland
DE116
info@rems-murr-kliniken.de
07195 591-0

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
DE308463027
70174
Stuttgart
Deutschland
DE111
vergabe-s@lutzabel.com
+497112528900

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268730
+49 7219263985

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71340000-3
71356400-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung Elektroinstallation der Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 nach §§ 53, 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15.1 in den Leistungsphasen 5 bis 8 für die "Generalsanierung Rems-Murr-Klinikum Schorndorf".
Das Projekt teilt sich in Vorabmaßnahmen (Station 1, ZPA, Labor) und die Hauptmaßnahme (Funktionsneubau), sowie die zusätzlichen Leistungen "Kapelle" und BOS-Funkausstattung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Verfahrens ist Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung Elektroinstallation der Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 nach §§ 53, 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15.1 in den Leistungsphasen 5 bis 8 für die "Generalsanierung Rems-Murr-Klinikum Schorndorf".
Das Projekt teilt sich in Vorabmaßnahmen (Station 1, ZPA, Labor) und die Hauptmaßnah-me (Funktionsneubau), sowie die zusätzlichen Leistungen "Kapelle" und BOS-Funkausstattung.
Vorabmaßnahmen:
Die Vorabmaßnahmen ZPA, Station 1 und Labor befinden sich derzeit noch in der baulichen Umsetzung. Mit der Fertigstellung der Station 1 können die Vorabmaßnahmen demnach voraussichtlich bis Juli 2026 abgeschlossen werden.
Zum aktuellen Stand sind ca. 95 % der Bauleistungen der Vorabmaßnahmen ausgeschrieben und vergeben. Lediglich Kleingewerke (bspw. Schreiner, Textilien) und Eigenbeschaffungen (bspw. Handfeuerlöscher, Beschilderung, Schließanlage) sind noch offen. Die bereits erfolgten Vergaben und noch ausständigen Ausschreibungen können der Anlage entnommen werden.
Der Anlage (Leistungsstand) kann der aktuelle Planstand entnommen werden.
Hauptmaßnahme:
Parallel zu den Vorabmaßnahmen wird seit Anfang 2024 die Hauptmaßnahme durchgeführt. Die Erdarbeiten nebst Betonage der Bodenplatte sind bereits fertiggestellt. Derzeit werden die Rohbauarbeiten im UG, OG, und 1. OG sind bereits ausgeführt, das 2. OG befindet sich derzeit in Ausführung. Der Rohbau wird nach aktuellem Stand Ende des Jahres 2025 fertig gestellt sein. Die bauliche Fertigstellung ist gemäß aktuellem Terminplan für September 2027 vorgesehen.
Zur Hauptmaßnahme sind bislang ca. 24 % vergeben, unter anderem die bauvorbereitenden Maßnahmen (Rodung, Abbruch) sowie der Erd- und Rohbau nebst Gerüstbauarbeiten, Aufzugsanlagen und Fassade. Die Gewerke Fenster sowie der Technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Kälte), Medizintechnik und Innenausbau (Trockenbau, Estrich, etc.) sind noch nicht vergeben. Die bereits erfolgten Vergaben und noch ausständigen Ausschreibungen können der Anlage entnommen werden.

"Kapelle":
Da sich aufgrund der aktuellen Baumaßnahmen (Vorabmaßnahmen + Hauptmaßnahmen) ein zusätzlicher Raumbedarf ergibt und das Personal der Seelsorge untergebracht werden muss müssen im Bereich der Kapelle zusätzliche Räumlichkeiten geschaffen werden.
Es ist demnach ein Besprechungsraum für 6-8 Personen und ein Büro mit 2 Arbeitsplätzen, welche in die Kapelle integriert werden sollen zu planen und umzusetzen. Hierfür wird eine Tektur zu den Bauantragsunterlagen erforderlich werden. Gegenstand der Beauftragung sollen die Leistungsphasen 1 bis 8 sein, optional Lph. 9.
BOS-Funkausstattung:
Mit der Baugenehmigung (siehe Anlage) wird im Punkt 3.0.01.25 gefordert, dass für den Neubau und das Bestandsgebäude im fertigen Ausbauzustand eine ausreichende Funkversorgung für tragbare BOS-Funkgeräte (Trageweise am Körper mit Wendelantenne) im digitalen BOS-Funksystem vorhanden sein muss. Es ist davon auszugehen, dass im Bestand keine ausreichende Funkversorgung gegeben ist und daher eine Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu installieren ist. Falls notwendig, kann diese Maßnahme auch erst nach Fertigstellung des Neubaus nachträglich umgesetzt werden. Gegenstand der Beauftragung sollen die Leistungsphasen 1 bis 8 sein, optional Lph. 9.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bewerbern in der zweiten Stufe zur Verfügung gestellt werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.10.2025
28.02.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

Zusätzliche Angaben

Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Gewertet wird die nach den nachfolgenden Kriterien beste Referenz des jeweiligen Bewerbers. Insgesamt können maximal 9 Punkte erzielt werden. Mehr als eine Referenz zu den genannten Kriterien führt nicht zu einer höheren Punktzahl.
1) Bewertet werden bei der Referenzleistung a) die Herstellkosten der Kostengruppen 200-600 nach DIN 276-1:(2018-12) nach folgender Maßgabe (max. 3 Punkte):
bis 35 Mio. EUR brutto 1 Punkt
> 35 Mio. EUR bis 45 Mio. EUR brutto 2 Punkte
über 45 Mio. EUR brutto 3 Punkte
2) Bewertet wird bei der besten Referenzleistung für dieses Kriterium die Anzahl der Funktionsbereiche nach folgender Maßgabe (max. 3 Punkte):
bis 3 Funktionsbereiche 1 Punkt
4 oder 5 Funktionsbereiche 2 Punkte
6 oder mehr Funktionsbereiche 3 Punkte
3) Bewertet wird bei der besten Referenzleistung für dieses Kriterium, ob es sich bei dem Projekt um einen Einstieg in ein laufendes Projekt handelt, wobei der Einstieg entweder in die laufende Lph. 3 oder Lph. 5 erfolgt sein muss.
3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der die höheren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 600 gemäß den Mindestanforderungen Ziffer 1) vorlegen kann. Sollte dennoch Gleichstand bestehen, erhält der Bieter den Vorzug, der eine aktuellere Referenz vorlegt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Unzulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5U1X

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung:
- Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Berufskammer oder vergleichbar).
Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren:
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB;
- nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend;
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB;
- keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB;
- in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
- in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Auch dürfen bestehende Verträge mit diesen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nicht weiter erfüllt werden. Dies betrifft:
- russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
- juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
- natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter dem ersten und zweiten Spiegelstrich genannten Organisationen handeln.
Hiervon sind ausweislich der Vorschrift auch Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, erfasst.
Erforderlich ist daher eine Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft
- nicht unter den o.g. Personenkreis fallen;
- keine Kapazitäten von Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen des o.g. Personenkreises in Anspruch nehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für Fachplanungsleistungen der Elektroinstallationsplanung nach §§ 53, 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 für Klinikgebäude und sonstige vergleichbare Gesundheitseinrichtungen mit unterschiedlichen Funktionsanforderungen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Gewertet wird die nach den nachfolgenden Kriterien beste Referenz des jeweiligen Bewerbers. Insgesamt können maximal 9 Punkte erzielt werden. Mehr als eine Referenz zu den genannten Kriterien führt nicht zu einer höheren Punktzahl.
1) Bewertet werden bei der Referenzleistung a) die Herstellkosten der Kostengruppen 200-600 nach DIN 276-1:(2018-12) nach folgender Maßgabe (max. 3 Punkte):
bis 35 Mio. EUR brutto 1 Punkt
> 35 Mio. EUR bis 45 Mio. EUR brutto 2 Punkte
über 45 Mio. EUR brutto 3 Punkte
2) Bewertet wird bei der besten Referenzleistung für dieses Kriterium die Anzahl der Funktionsbereiche nach folgender Maßgabe (max. 3 Punkte):
bis 3 Funktionsbereiche 1 Punkt
4 oder 5 Funktionsbereiche 2 Punkte
6 oder mehr Funktionsbereiche 3 Punkte
3) Bewertet wird bei der besten Referenzleistung für dieses Kriterium, ob es sich bei dem Projekt um einen Einstieg in ein laufendes Projekt handelt, wobei der Einstieg entweder in die laufende Lph. 3 oder Lph. 5 erfolgt sein muss.
3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der die höheren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 600 gemäß den Mindestanforderungen Ziffer 1) vorlegen kann. Sollte dennoch Gleichstand bestehen, erhält der Bieter den Vorzug, der eine aktuellere Referenz vorlegt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
9,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung